Geschichtswerkstatt Ettlingen

Das Bad in der Luisenstraße

lange bevor es „Badelandschaften“ gab

Vorher[I]

Am Eingange des romantischen Albthales, am Fuße des mit köstlichen Reben bepflanzten Rottbergs, an der Heerstraße nach Pforzheim, zunächst der vorbeirauschenden Alb, liegt auf fruchtbarer Ebene die hiesige neu errichtete Badeanstalt. […] Das Badewasser ist reines Quellwasser, welches aus des Rottbergs tiefsten Eingeweiden entspringt.“

Die Geschichte dieser Badeanstalt, deren Eröffnung Ignaz Häscher, Bad- und Gastwirt zum Hirsch, Ettlingen, am 12. Mai 1819 in der „Karlsruher Zeitung“ ankündigt, ist anderweitig als die der heute „Villa Watthalten“ genannten Anlage gründlich erforscht und beschrieben.

Die hier vorgelegte Arbeit befasst sich dagegen mit der ersten öffentlichen und nicht als „Flußbad“ an der Alb gelegenen Badeanstalt, die von der Stadt Ettlingen erbaut und betriebenen wurde. Die Ettlinger mussten allerdings noch rund acht Jahrzehnte auf sie warten und bis in die 1930er Jahre war das Badewasser auch im neu gebauten Bad alles andere als „reines Quellwasser“, wie zu berichten sein wird. Bis 1900 konnten sie nur die von der Stadtverwaltung an der Alb ausgewiesenen, einrichteten und eingezäunten „Badplätze“ benützen, außerhalb derer das „wilde Baden“ bei Strafe verboten war. Solche Badeplätze mussten nach der bezirkspolizeilichen Vorschrift vom 16. Mai 1866 „außerhalb des Ortes und entfernt von Straßen und öffentlichen Plätzen, oder so eingefriedigt sein, daß die Badenden von den Vorübergehenden nicht gesehen werden können. […] Auch sind Maßregeln zur Verhütung von Unglücksfällen und zur Wahrung der sittlichen Schicklichkeit zu treffen.“ Ein solcher „Badplatz“ lag eingangs der Stadt direkt oberhalb des Buhl´schen Wehrs bei dem auch der Gewerbekanal begann.

In einer archivierten Planskizze wird dieser „Badplatz oberhalb der Tabaksmühle[1] auch als „Städtische Schwimmschule“ bezeichnet. Für bestimmte Gruppen gab es reservierte Badezeiten. Laut amtlicher Bekanntmachung[II] von 1865 durfte er benutzt werden: „Von 4 – 5 Uhr von den Schülern der höheren Bürgerschule, von 5 – 6 Uhr von den Zöglingen des Schullehrer-Seminars, von 6 – 7 Uhr von den Zöglingen der Herren Gebrüder Fath[2], von 7 – 8 Uhr von den Militärpersonen des Großh.[3] Montierungskommissariats.“ Außerhalb dieser Zeiten und an Sonn- und Feiertagen war die Benutzung „allgemein“ gestattet. Für die Schüler der Volksschulen war ein „Badplatz unterhalb der Stadt“ bestimmt, sie hatten sich mit der ausgangs der Stadt sicher nicht besseren Qualität des Albwassers zu begnügen.

Die Badeanstalt Luisenstraße[III]

In ihrer Abendausgabe vom 20. Juni 1900, zwar auf der Titelseite, aber eher als Fußnote, meldet die „Badische Presse“: „Ettlingen 18. Juni. Die städtische Badeanstalt wurde gestern in Anwesenheit der Vertreter der staatlichen und städtischen Behörden, des Bürgerausschuß und sonstiger Gäste eröffnet.[IV]

Der Weg dahin war weitestgehend bestimmt durch das Militär des Königreichs Preußen, das mit der „Unteroffizier-Schule“ seines 14. Armee-Corps[4] seit 1870 in Ettlingen präsent war. Als Garnisonsstadt hatte Ettlingen dem Militär gegenüber auch Verpflichtungen übernommen, unter anderem in einem Vertrag vom 20. Mai 1879, der im §14 der Garnison das Recht zugestanden hat, „wie bisher […] die städtische Badeanstalt unentgeldlich zu benutzen. Nöthig werdende Vergrößerungen der Badeanstalt werden von der Stadtgemeinde auf deren Kosten ausgeführt werden und zwar durch Herstellung einer der bestehenden Badeanstalt ähnlichen Herrichtung auf dem rechten Albufer.

Abbildung 1: §14 des Vertrags von 1879, in Kurrentschrift geschrieben

Quelle: Stadtarchiv Ettlingen, 1/AB-4735

Die Unteroffizier-Schule, sie war zwischenzeitlich um 2 Kompanien angewachsen, wandte sich 1892 an die Stadt und bat um Auskunft, ob sie entsprechendes Gelände hinter der „Ziegler‘schen Mühle“ bereitstellen könne. Anhand des dem Gesuch beigefügten Lageplans (siehe nachfolgendes Bild[V]) bat sie um Angaben zur Höhe der Pacht und der Größe einzelner Flächen. Auch wollte sie wissen, ob der Bewässerungsgraben (= Abzweig des Krebsbächles!) jederzeit genügend Wasser zur Speisung der Bassins führt und ob eventuell Andere Einspruch erheben könnten. Im Plan zu erkennen ist auch das dem Schwimmbassin vorgeschaltete Vorwärmbecken, in dem sich das Badewasser durch die Sonnenwärme von auch im Sommer üblichen 10 bis 12 Grad auf erträglichere 16 bis 18 Grad erwärmen sollte.

Abbildung 2: Lageplan von 1892 zur ANfrage der Unteroffiziersschule zum Areal an der (noch projektierten) Luisenstraße, oben die Villa Watthalden, unten die Schöllbronner Straße, Ergänzungen in Druckschrift durch Verfasser

Quelle: Stadtarchiv Ettlingen

Kurz angebunden und ohne nähere Begründung antwortete die Stadt, „daß das erforderliche Gelände nicht abgegeben werden kann, da hierdurch der für hießige Stadt festgesetzte Ortsbauplan nicht planmäßig zur Ausführung gebracht werden könnte“. Sichtlich verstimmt reagierte die Unteroffizier-Schule, bedauerte, dass ihr „statt einer zusagenden Antwort […] nur eine kurze verneinende Abfertigung zu Theil“ wurde und verwies die Gemeinde auf die Erfüllung ihrer Verpflichtung entsprechend §14 des Vertrags von 1879.

Parallel dazu waren seitens der Unteroffizier-Schule Planungen für ein Militär-Schwimmbad am Standort „Rückenwiesen“ entwickelt, ein Bauantrag eingereicht und die Genehmigung durch den Bezirksrat erwirkt worden. (Die „Rückenwiesen“ sind der Zwickel Land zwischen Alb und Erlengraben; sie liegen etwas unterhalb des Streichwehrs, welches den Anfang des Erlengraben bildet). Das Becken sollte 40 m lang und 15 m breit und permanent vom Wasser der Alb durchströmt werden. Mehrere albabwärts gelegene „Wasserbenützungsberechtigte“ (neben dem Kunstdüngerfabrikanten E. Faist und seinem „Unterpfandgläubiger“ Fabrikant Josef Haug aus Karlsruhe waren dies auch der Säg- und Ölmüller J. Kolb in Rüppurr, die dortige Mahlmühle Philipp Ebel und die Badeanstalt B. Knust aus Beiertheim) erhoben Einspruch gegen die Genehmigung, weil sie befürchteten, dass ihnen große Mengen an Albwasser entzogen würden, die sie für den Antrieb ihrer Maschinen benötigten. (Da der Boden des geplanten Schwimmbassins tiefer lag als die Alb, konnte das Becken für die regelmäßig erforderliche Reinigung in Gänze nur zum noch tiefer liegenden Erlengraben hin entleert werden.)  Der „Rekurs[5] wurde letztlich durch das Innenministerium „verworfen“. Die im Sommer 1893 durch den „Bezirksrath“ erteilte Genehmigung wurde mit umfangreichen zusätzlichen Auflagen bestätigt. Man beantragte und erhielt auch nochmals eine Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung, hatte sich aber innerlich schon vom Standort „Rückenwiesen“ verabschiedet.  Das formelle Aus kam im Februar 1896 aus dem Kriegs-Ministeriums in Berlin, das dieses Projekt mit Hinweis auf die inzwischen auf das Vierfache gestiegenen Kosten endgültig zu den Akten legte.

Am 28. April des gleichen Jahres beschloss nun der Ettlinger Gemeinderat, es solle „auf eigene Kosten eine zweckentsprechende Schwimmanstalt unter später noch zu vereinbarenden Bedingungen auf näher zu bezeichnetem Platz“ ausgeführt werden, fügt aber gleich zwei Bedingungen hinzu. Das neue Bad solle sowohl dem Militär als auch der „Civilbevölkerung“ zur gemeinsamen Benutzung überlassen sein und die vom Kriegsministerium für das Projekt ohnehin veranschlagte Summe „zur Verwendung“ überlassen bleiben. Gleich am nächsten Tag traf sich der Gemeinderat erneut zu einer außerordentlichen Sitzung und ändert den am Vortag gefassten Beschluss ab: „auch wenn er in Auslegung der […] 1878 getroffenen Vereinbarung eine Verpflichtung zur Erbauung einer neuen Schwimmanstalt nicht übernommen zu haben glaubt, so soll dennoch, um ein allgemein bestehendes Bedürfniß zu befriedigen, sofern der Stadtgemeinde der hierfür von Seiten königlich-preußischen Kriegsministerium bewirkte Reichszuschuß in Höhe von 12000 M. überwiesen werden wird, eine der uneingeschränkten Benützung der Militär- und Civilbevölkerung hießiger Stadt dienende Schwimmanstalt errichtet werden. Die hierzu erforderliche Gemeinde- und Staatsgenehmigung, ferner die Bestimmung des Platzes und des Weiteren noch die näher zu bezeichnende Art der Ausführung nach Maßgabe der zu fertigenden Pläne nebst Kosten-überschlag bleiben späteren Vereinbarungen vorbehalten.

Die Militärverwaltung war damit zufrieden, die Stadt begann, im ausgesuchten Areal in Fremdbesitz befindliche Flächenanteile aufzukaufen und für die Pläne des Stadtbaumeisters die erforderlichen Genehmigungen einzuholen. Anfang März 1898 fasste der Gemeinderat den Beschluß, für den Bau des Bades ein „Anlehen“[6] von 80.000 Mark[7] aufzunehmen und dieses mit jährlich 8.000 Mark aus den der Stadt zustehenden Überschüssen der Sparkasse zu tilgen. Die Bürgerversammlung genehmigte einstimmig, der Bauantrag durch das Bezirksamt wurde mit Anweisung vom 11. Mai 1898 veröffentlicht, das Bezirksamte erteilte die Baugenehmigung am 13. Juli, die Vergabe der Arbeiten erfolgte am 26. Juli 1898. Zwei Jahre später war das Bad in Betrieb. So schnell ging das, damals!

Auf der Suche nach einem weiteren „Ankermieter“ richtete die Stadt schon 1897 an die Direktion des in Ettlingen ansässigen Lehrerseminars den Antrag, zur Finanzierung des Bades, das ja auch von den Zöglingen des Seminars und dessen Personal benutzt würde, einen jährlichen Beitrag zu leisten und befand, dass dieser „mit 600 Mark pro Jahr nicht zu hoch beziffert ist“. Erst im Juli 1900, also nach der Einweihung des Bades, traf die Antwort des „Gr.[8] Oberschulrat[s]“ als der dem Seminar vorgesetzten Behörde ein. Ihm schienen 400 Mark pro Jahr ausreichend zu sein und er bewilligte diesen Betrag „Für die Benutzung der von der Stadtgemeinde Ettlingen neu erstellten Schwimm- und Badeanstalt durch die Zöglinge des Lehrerseminars daselbst“.

Mit dem „Reichsmilitärfiskus, vertreten durch die königliche Unteroffizier-Schule Ettlingen“ schloss die Stadt Ende Juli 1899 dann einen Vertrag, in dem sie dem Militär an jedem Wochentag für je 2 Stunden am Vor- und Nachmittag vom 15. Mai bis zum 15. September „das nördliche sogenannte Männerschwimmbassin“ zur alleinigen Benutzung überließ. Hierfür zahlte die Unteroffizier-Schule jährlich 1400 Mark, die Stadt hatte jedoch auch „die erforderlichen Schwimmstangen und Thermometer auf ihre Kosten zu beschaffen und zu unterhalten.“

Bestandteil des Vertrags mit dem Militär war die ihm angehängte „Beschreibung der städtischen Badeanstalt“, die nachfolgend im Wortlaut wiedergegeben wird. Ein Plan der Anstalt, entnommen aus einem 1932 veröffentlichten Fachartikel[VI], erleichtert es, der Beschreibung zu folgen. 

Abbildung 3: Zur Orientierung: Am unteren Bildrand entlang verläuft die Luisenstraße, rechts neben der Badeanstalt steht heute noch das Haus Luisenstraße 6, links neben dem Bad beginnt das Areal des Hallenbades

Quelle: Stadtarchiv Ettlingen

„Die Anlage wird in einfacher, aber solider und geschmackvoller Weise zur Ausführung kommen. Die Böden sämtlicher Räume, mit Ausnahme der Wohnung für den Bademeister und der Einzel und Wannenbäder, welch letztere sowie das Portal mit Mettlacher Thonplättchen belegt werden, sind einfache Cementböden. Der Neubau erhält gegen die Luisenstraße eine mit Hau- und Blendsteinen versehene Facade, alle übrigen Seiten sind mit einfachen Mauern begrenzt. Die Dächer werden mit Falzziegeln gedeckt.

Die innere Einrichtung besteht aus

1)      1 Dampfkessel

2)      1 Dampfmaschine

3)      2 Rotationspumpen

4)      Röhrenleitungen

5)      Einrichtung der Badezellen und Brausen

6)      Reservoirs für kaltes und warmes Wasser und

7)      Wassererwärmung, Wäschereieinrichtung und Heizung

In der Mitte des Gebäudes liegt ein geräumiger Vorplatz, von welchem man links in die Zellen für Einzelbäder der Männer, rechts zur Wohnung und Kasse des Bademeisters wie zu den Zellen der Einzelbäder für Frauen gelangt. Von der Vorhalle an ist die Anlage in der Mitte geteilt, links das Schwimmbassin für Männer (für das Militärschwimmbad) – und rechts das für Frauen und Kinder. Die Schwimmbassins haben eine Länge von je 21,5 m und eine Breite von 14 m und sind ringsum durch einen 2 m breiten Gang zugängig. Außerdem führen in jedes Bassin 2 Treppen. Die beiden Bassins, welche durch eine Backsteinwand getrennt sind sowie die Gänge bei den Aborten und Pissoirs sind nicht überdacht. Die mittlere Wassertiefe des Schwimmbassins für Männer beträgt 1,5 m, das für Frauen 1,10 m. Anschließend und nur von den Schwimmbassins zugänglich sind die Reinigungsbäder. Diese werden Brausen enthalten welche mit erwärmtem Wasser gespeist sind. Zum Waschen der Füße sollen kleine Wannen vorgesehen werden. Die Reinigungsbäder haben den Zweck, die Badenden anzuhalten, sich, bevor sie die Bassins benutzen, gründlich zu waschen. Aborte und Pissoirs sind sowohl von den Bassins als auch von den Einzelbädern aus zugänglich. Auf 2 Seiten der Schwimmbäder sind je 31 Umkleidekabinen, welche überdacht sind, vorgesehen, von denen je [nicht lesbar] Abtheilungen verschließbar werden.

An das obere Ende der Anlage kommt das Klärbecken mit Reservoir, in welchem die zur Verwendung kommenden Wässer gereinigt und angesammelt werden. Zur Entleerung der Schwimmbassins dienen besondere Abzugskanäle. Die Reinigung des Wassers ist in der Weise beabsichtigt, daß solches in 3 mit verschiedenen Kies- und Sandarten angefüllte Behälter gepumpt und durch die Filterschichten gereinigt wird. Von hier wird das Wasser in das Reservoir, welches 200 cbm[9] aufnimmt, geleitet. Das Männerbecken enthält 450, das der Frauen und Kinder 330 cbm und fließt denselben continuierlich 10 Secundenliter Wasser zu. Die Einzelbäder werden mit Brausen, Badewannen, Tischchen, Spiegeln, Nachttischen etc. ausgestattet, mit Ventilation eingerichtet und im Winter heizbar. Am äußersten oberen Ende werden die maschinellen Räume angebracht. Der Dampfkessel liefert den Dampf zum Betrieb der Pumpen, erwärmt zugleich das Wasser für Einzel- und Brausebäder sowie im Winter die Einzelkabinette. In der Wäscherei ist ein Bottich zum Kochen und Waschen sowie ein solcher zum Spülen der Wäsche und eine Handmange[10] aufgestellt.“

Der nachfolgende Bauplan von 1898 zeigt den linken Teil der Ansicht der Badeanstalt von der Luisenstraße aus. Die rechte Hälfte ist spiegelbildlich zur Achse des Haupteinganges.

Abbildung 4: Ausschnitt aus dem Bauplan von 1898

Quelle: Stadtarchiv Ettlingen, 8/KPS-613

Abbildung 5: Ausschnitte aus Plänen einer Bauaufnahme von 1922

Quelle: Stadtarchiv Ettlingen, 8/KPS-613

Wie die Pläne der Bauaufnahme zeigen, ist das zentrale Eingangsportal weniger prunkvoll ausgeführt worden. Die Uhr und einige dekorative Elemente sind wohl dem Rotstift zum Opfer gefallen. Die den Männer- vom Frauenbereich trennende Mauer war, wie dem Querschnitte zu entnehmen ist, etwa 3 m hoch.

Obwohl sich die Fertigstellung der Badeanstalt „durch verschiedene mißliche Umstände“ verzögert hatte, war der „Mittelbadische Courier“ begeistert und schrieb kurz vor der Eröffnung: „besonders die Abteilung für Wannenbäder kann sich in jeder Beziehung neben den feinsten Badeetablissements der Großstädte sehen lassen“. [VII]

Abbildung 6: Badeanstalt (und Luisenstraße) im Bau

Quelle: Stadtarchiv Ettlingen

Laut §12 der Badeordnung waren beim Bademeister „für folgende Vergütung zu haben: eine Schwimmhose für 5 Pfennig, ein keines Handtuch für 5 Pfennig und ein großes Handtuch für 10 Pfennig“. Mitgebrachte Badewäsche konnte beim Bademeister zur Reinigung und Aufbewahrung deponiert werden, hierfür waren 2 bzw. 3 Mark zu entrichten, je nach Größe des Handtuchs. Zum Andrang der Bevölkerung meldete der Bademeister am 30. Juni, dass das Schwimmbad an 3 Abenden von 6 Uhr bis ½ 9 Uhr von insgesamt 761 Personen benützt wurde.

Der Vertrag mit dem Militär, der 1899 zunächst nur für eine Probezeit von 2 Jahren abgeschlossen war, wurde im April 1901 um 5 Jahre verlängert und sollte sich um jeweils ein weiteres Jahr verlängern, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt würde, und natürlich unter der Voraussetzung, dass Ettlingen Garnisonsstadt bliebe. (Als nach dem ersten Weltkrieg die Unteroffizier-Schule 1920 aufgelöst wurde, hatten die Ettlinger das Bad für sich allein.)

Die Nutzer[VIII]

Neben den „Ankermietern“ Militär und Seminar stieß das neue Bad in den Jahren nach der Eröffnung und Inbetriebnahme bei verschiedensten Institutionen und Vereinen auf lebhaftes Interesse. Sie meldeten sich bei der der Stadt, um Nutzungszeiten zu beantragen. Der „Naturheilverein Ettlingen“ bat im Dezember 1900 um Ermäßigung für seine Mitglieder, die „Eisenbahn- und Dampschiffahrts-Betriebs-Krankenkasse“ wünschte unter dem Betreff „Verabreichung von Bädern für die Kassenmitglieder und deren Familienangehörigen“ Informationen zu Art und Preisen der angebotenen Bäder. Sie informierte danach auch „die Herren Kassenärzte“ über die neuen Möglichkeiten, „Wannenbäder 2. Kl.[11] und Brausebäder“ zu verordnen; auf einem Rezept solle jedoch „wenn immer thunlich, nur ein Bad verordnet werden“, wohl zur Vereinfachung der Abrechnung mit der Stadt.

Abbildung 7: Belegungsplan der Badeanstalt von 1909

Quelle: Stadtarchiv Ettlingen, 1/AB-4362

Auch die „Arbeiterschaft“ forderte Zugangszeiten nach der Arbeit und an den Sonntagen. Am Mittwoch und Samstag sollte aber, so ein Zeitungsbericht von 1910, der (kostenlose) Zutritt schon ab 5 Uhr (nicht erst ab 7 Uhr abends wie im Stundenplan) möglich sein. „Denn dadurch, dass die Zeitfestsetzung eine ungünstige ist, kommt es vor, daß man nicht baden kann wie es sich gehört. Die Arbeiterschaft der Ettlinger Fabriken kommen mit den in Karlsruhe beschäftigten zusammen und es entsteht dadurch ein Gedränge; hauptsächlich ist das beim Dusch der Fall. Wir denken, der Gemeinderat sollte die Sache nochmals erwägen, ob man die Badezeit nicht auf 5 Uhr festlegen kann, bis dann die Arbeiter von Karlsruhe kommen, können diejenigen von Ettlingen gebadet haben. Die Arbeiterschaft wäre dankbar dafür.“ Schon im ersten Jahr nach der Eröffnung bat der Beirat der „höheren Bürgerschule“ (auf dem Briefpapier des großherzoglichen Bezirksamts!) um Abhilfe von „Unzuträglichkeiten“ bei den vorgegebenen Benutzungszeiten. So seien den Mädchen dieser Schule, anders als den Knaben, keine besonderen Badestunden eingeräumt, so dass „dieselben gezwungen seien, mit den Volksschülerinnen, die oft mit einer Anzahl von über 100 am Platze sind, zu baden.“[IX]

Der nachfolgende Ausschnitt aus einem Plan der Stadtwerke Ettlingen zeigt die Anlage mit ihrer Umgebung im Jahr 1906.  

Abbildung 7: Ausschnitt aus „Lageplan Nr. 4 der Wasserleitung Ettlingen“, Legende vom Verfasser eingetragen

Quelle: Stadtwerke Ettlingen

Die Personenwaage[X]

Prüfe Dein Gewicht! Der Zeiger trügt Dich nicht!“ Besonders in Bahnhöfen fand man noch bis in die 1950er Jahre automatischen Waagen mit Münzeinwurf, mit oder ohne Kartenausgabe und einer Tabelle mit dem „Körpergewicht eines gesunden Menschen mittlerer Statur“.  Dass ein solches Gerät in einer Badanstalt von Interesse sein könnte, veranlasste im Sommer 1909 Bademeister A. seinen Dienstherrn „gehorsamst um die Erlaubnis [zu bitten,] in der städtischen Badeanstalt auf eigene Kosten eine automatische Personenwage aufstellen zu dürfen“. Die zuständigkeitshalber um Äußerung gebetene „Städt. Gaswerks-verwaltung“ befürchtete jedoch, dies „könnte zu unliebsamer Kritik Anlaß geben, denn es ist damit zweifellos ein Nebenverdienst verbunden, welcher in einem städt. Gebäude stattfindet“. Die Gaswerksverwaltung ergriff deshalb selbst die Initiative, holte von Firmen Angebote ein, berechnete und verglich die Rentabilität der automatischen Waage mit der einer preiswerteren „Laufgewichtswage[12] auf der Basis einer Gebühr von 10 Pfennig je Wiegevorgang und einer Rendite von 7%. Auch ein Anmieten einer solchen Waage wurde in Erwägung gezogen, die von den Firmen verlangten Mindestumsätze erschienen der Gaswerksverwaltung jedoch zu hoch. Ihrer Bitte um „gefl.[13] Entscheidung“ folgte der Gemeinderat mit Beschluss und Mitteilung an Bademeister A.: „Ihrem Ansinnen […] vermögen wir nicht zu entsprechen, dagegen beabsichtigen wir im kommenden Jahr eine Laufgewichtswaage zu beschaffen und solche dort aufzustellen. Die Bedienung derselben würde Ihnen gegen entsprechende Vergütung übertragen werden.“ So war den Bedenken Rechnung getragen und der Bademeister konnte mit einem Zubrot rechnen.

Das Badewasser

Bis 1916 wurde das Badewasser, der Baugenehmigung entsprechend, mit Pumpen aus dem Gewerbekanal entnommen, der beim Wehr unterhalb der Buhl‘schen Mühle begann und bei der Martinskirche wieder in die Alb einmündete. Die heutige Kanalstraße zwischen Friedrichstraße und Martinskirche hat davon ihren Namen.

Im Kriegsjahr 1917 konnten wegen Kohlemangels die Wasserpumpen nicht betrieben werden. Man beschloss, das Überlaufwasser der Krebsbach-Wasserversorgung im vorhandenen Wassergraben, der in der unteren Länge in Rohre gefasst werden musste, der Badeanstalt zuzuleiten. Der steigende Trinkwasserbedarf der Bewohner Ettlingens und die heißen Sommer Mitte der 1920er Jahre erforderten aber, das Krebsbachwasser bevorzugt zur Versorgung der Stadt mit Trinkwasser heranzuziehen und es nicht mehr für die Badeanstalt zu verwenden. Das Wasser für die Becken musste also wieder ausschließlich aus dem Gewerbekanal bzw. der Alb herübergepumpt werden. Es war jedoch durch „Fabrikabwässer und Abortüberlaufe“ so stark verschmutzt, „dass durch die vorhandene Kläranlage die Trübungen nicht beseitigt werden“ konnten „und außerdem Darmbakterien aller Art im Badewasser vorhanden“ waren. Das Wasser der Schwimmbecken war im Sommer schon nach spätestens 2 Tagen nicht mehr fürs Baden geeignet. Zwei- bis dreimal je Woche mussten die Becken vollständig geleert, gereinigt und wieder gefüllt werden. Bei jährlich bis zu 35.000 „verabreichten“ Schwimmbädern musste das Problem der Wasserqualität dringend gelöst werden.

In einem Bericht vom Mai 1930 an den Bürgermeister beschreiben die „Städt. Werke“ nochmals eindringlich die Situation: „Die Verunreinigung des Albwassers hat seit einigen Jahren für Badezwecke zu Klagen Anlaß gegeben, weil das Badewasser […] nicht rein und hell gehalten werden kann. […] Die Wasseruntersuchungen durch die Techn. Hochschule Karlsruhe haben auch einwandfrei ergeben, daß Darmbakterien in ungeheurer Menge und in verschiedenen Arten im Albwasser vorhanden sind. Wir haben nach dieser Feststellung für Badezwecke das Überlaufwasser des Hochbehälter der Brudergartenwasserversorgung in einem Wiesenwassergraben der Badeanstalt zugeleitet und zum Füllen und Nachfüllen der Schwimmbecken verwendet. In dem Wiesenwassergraben nimmt das Wasser eine große Zahl an Organismen auf, die bei der Erwärmung des Wassers sich ungeheuer vermehren und nach 1 – 2 Tagen eine völlige Verschmutzung des Wassers im Vorwärmer und in den Schwimmbecken hervorrufen. Zur Bekämpfung dieser Organismen haben wir schon verschiedentlich Versuche mit Chlor in verschiedenen Anwendungsarten durchgeführt. Im vorigen Jahr haben wir die Algenbekämpfung nach dem Dresdener System mit Algin vorgenommen. Dieses Verfahren hat sich am besten bewährt, wird aber hier zu teuer, weil das mittelst Algin behandelte Wasser wöchentl. ein bis zweimal ganz abgelassen werden muß.

Wasseraufbereitung[XI]

Die städtischen Werke untersuchten daher, „ob und in welcher Weise sich eine Wasserfiltrieranlage in die vorhandene Badeanstalt ohne bauliche Veränderungen einbauen laßt, damit jederzeit reines Badewasser, das durch Chlorgaszusatz steril gehalten wird, im Schwimmbecken zur Verfügung steht.“ Sie holten von Spezialfirmen Angebote ein und veranschlagten Kosten von insgesamt 24 000 RM.[14] Nach umfangreichen Untersuchungen und Erkundungen zu den verschiedenen vorgeschlagenen Verfahren wurde letztlich ausgeführt, wie es in einem Bericht an den Bürgermeister vom 15. September 1931 beschrieben ist: „Die Anlage […] besteht aus einem Petuniabecken von 65 cbm[15] Inhalt. In diesem Becken wird das Wasser mit einem Petuniapräparat gemischt um die Algen zu vernichten und das Fortwachsen der durch die Luft in das Wasser gebrachten Algensporen zu verhindern. Das vorbereitete Wasser wird in einen 200 cbm großen Vorwärmer geleitet und das klare Wasser aus diesem Becken nach Bedarf entnommen, über eine Filteranlage mit 120 – 150 cbm stündlichem Wasserdurchgang gepumpt und den getrennten Schwimmbecken […] als trinkklares Badewasser zugeleitet. Hinter dem Filter wird dem Badewasser durch eine Chlorgasanlage etwa 0,1 – 0,2 mg Chlor auf 1 Ltr.[16] Wasser zugemischt. Das Wasser in den Schwimmbecken wird täglich nach Bedarf 1 – 3 Stunden umgewälzt, d.h. das Wasser wird an der tiefsten Beckensole aus zwei mit Schieber regulierbaren Öffnungen in eine Umwälzleitung gesaugt, mittelst einer Zentrifugalpumpe über das Filter geleitet, mit Chlorgas gemischt und den Becken wieder zugeführt. Diese Wasserreinigung ist erforderlich um die durch die Badegäste erfolgte Verunreinigung durch Schweißabsonderungen, Urin u. dergl. zu zerstören und im Filterkies zurückzuhalten.

Mit dieser Anlage war es nun möglich, das Badewasser praktisch den ganzen Sommer über in den Becken zu belassen, es mussten nur die Verluste aus den Überläufen und infolge Verdunstung kompensiert werden, die etwa 10 bis 20 % des Beckeninhalts betrugen. Die Becken mussten nicht mehr wie früher mehrmals die Woche entleert und gereinigt werden, das Badewasser war die Saison über gleichmäßig warm und klar. „Der Boden ist an der tiefsten Stelle ganz klar zu sehen. Die Deutsche Lebensrettungsgesellschaft […] legte gerade auf diesen Vorteil […] besonderen Wert, weil es in verschiedenen Badeanstalten schon vorgekommen ist, daß die Leiche von Ertrunkenen längere Zeit im Badebecken gelegen habe, ohne daß sie von der Badeverwaltung oder den Badegästen in dem trüben, schmutzigen Wasser gesehen wurde.“ Das Reinigungsverfahren durfte, so die Städtischen Werke weiter, als „das vollkommenste System, das zur Zeit bekannt, angesprochen werden.“ Vom eingeplanten Budget von 24 000 RM wurden nur 23 000 benötigt, für den Rest wurden, mit der Zustimmung des Gemeinderats, sechs zusätzliche Umkleidekabinen gebaut. Die ebenfalls angestrebte Verbesserung der Abortanlagen (Trockenklo!!) war nicht möglich, da die Luisenstraße noch nicht an die Kanalisation angeschlossen war. Es blieb, „um den üblen Geruch des Pissoirs einigermaßen zu beheben“, beim bislang geübten Verfahren, „die Wände mit Saprol [zu] streichen.“

Zum sogenannten Petuniaverfahren berichtet die „Staatl.Chem.-techn.[17] Prüfungs- und Versuchs-anstalt“ in Karlsruhe dem Innenminister im Mai 1932 in der Frage der Reinhaltung des Wassers in Schwimmbädern, dass es erst in letzter Zeit „Herrn Professor Karl Pfeiffer in der Chemischen Fabrik Petunia in Grötzingen“ gelungen sei, diese Aufgabe zu lösen „und zwar in der Weise, daß er das Wasser durch Zusatz eines von ihm „Petunia“ genannten Mittels vollkommen von jeglicher Algenwucherung befreit und auch dauernd freihält, während er gleichzeitig durch einfache Filtration über Sand und durch die vielfach bei Trinkwasser angewandte schwache Chlorierung für völlige Klarheit und hygienisch einwandfreie Beschaffenheit des Badewassers sorgt.“ Das Institut bestätigt dem Innenminister die Wirksamkeit des Verfahrens, das es mit eigenen Versuchen untermauerte und anhand der ausgezeichneten Erfahrungen in den bisher damit ausgestatteten Bädern in Ettlingen, Vaihingen und Schwenningen beurteilen konnte. „In Ettlingen und Schwenningen war das Badewasser so klar, daß man noch in einer Tiefe von 3 Metern alle Einzelheiten auf der Betonsohle des großen Beckens erkennen konnte und daß die Schwimmer fast wie in einem leeren Raum zu schweben schienen.“ Dem nach diesem Verfahren behandelten Badewasser wird bescheinigt, dass es „für Menschen und Tiere (Fische in den Unterläufen) unbedingt ungiftig und unschädlich“ und „grundsätzlich in jeder Gemeinde, unabhängig von der Höhenlage und dem Klima“ anwendbar sei. Es bedeute „einen so wichtigen und großen Fortschritt auf dem Gebiete der Bäderpflege, daß die allgemeine Einführung dieses Verfahrens nur auf das wärmste empfohlen werden kann.“

Die Erweiterung[XII]

Schon Anfang der 1920er Jahre hatte die Stadt ein offensichtliches Manko des Ettlinger Bades erkannt: im Vergleich zu anderen Bädern, insbesondere dem Bad in Herrenalb, fehlten in Ettlingen Liege- und Spielflächen! Sie stellte Überlegungen an zur Einrichtung eines „Luft- und Sonnenbads“ und fasste dafür das schon 1893 vom Militär beplante Areal der „Rückenwiesen“ ins Auge. Letztlich nahm sie aber dann doch Abstand von dem Vorhaben „mit Rücksicht auf die durch die Auffüllung des Platzes entstehenden außerordentlichen Aufwendungen[XIII] und wollte „einen geeigneten anderweitigen Platz ausfindig […] machen“. Sie beschloss schließlich 1933, „zwecks Erweiterung des Bades in der Luisenstraße“, im Fremdbesitz befindliche angrenzende Flächen zu erwerben. Drei Nachbarn an der Schöllbronner Straße wurden Angebote gemacht, Teilflächen zur Begradigung des Grenzverlaufs abzukaufen. Während dem einen die gebotenen 4 Mark je Quadratmeter zu gering erschienen, wollte ein anderer gleich sein ganzes Anwesen abgekauft bekommen. Die Stadt reagierte mit dem Antrag beim Bezirksamt, Enteignungsverfahren einzuleiten. Das Innenministerium entschied aber, „dass das Interesse der Stadtgemeinde an den strittigen Grundstücksteilen nicht als enteignungs-würdig anerkannt werden kann.“ Nach weiteren intensiven Verhandlungen kam es dann doch zu vertraglichen Vereinbarungen. Der „obere“ Anlieger tauschte seine abgegebene Fläche gegen einen Streifen städtischen Geländes gleich im Anschluss an sein Grundstück und konnte so eine ausreichend breite Einfahrt auf sein Grundstück anlegen. Der mittlere verkaufte zum gebotenen Preis, der untere blieb jedoch starr. Die Enteignung wurde nicht durchgezogen, sein Grundstück ragt heute noch, wie man z.B. bei „BürgerGIS[18], dem geografischen Informationssystem der Stadt bestätigt finden kann, wie ein Dorn ins Gelände des Hallenbads.

Abbildung 8: Planausschnitt Erweiterung 1935 (Namen der Grundstückseigentümer vom Autor geschwärzt)

Links unten das Bad mit den getrennten Bassisn, darüber, hinter der bisherigen Außenwand das Filterbecken, das mit Stegen überbrückt wird, die in die Laubengänge fortgeführt werden. Oben anschließen die für später angedachte Erweiterung zu einem „Gartenband“ (ohne Geschlechtertrennung!) mit Schwimmbecken, Eingang wäre von der Schöllbronner Straße aus

Quelle: Stadtarchiv Ettlingen

Fortan warb nun Ettlingen für sein „Freiluft- und Schwimmbad […] in landschaftlich herrlicher Lage am Taleingang – Algenfreies Wasser – Liegewiesen“. Auch „Der Albtalbote“ schwärmte Ende Mai 1937: „Vor zwei Jahren wurde das Licht- und Luftbad hinter dem Schwimmbad im schönen Albtal angegliedert. Von hier aus sieht man den mit Reben bebauten und oben bewaldeten Rottberg, den Hochwald des Kreuzelberges und das Kehreck in einer Plastik, wie sie von einer anderen Stelle aus gleich schön kaum gesehen werden“.  Doch die damalige Zeit brachte auch andere Töne hervor! So hetzte die Zeitung „Der Führer“ in ihrer Rubrik „Ettlinger Rundschau“, sie hätte es „für das Städt. Schwimmbad sicherlich auch für angebracht“ gehalten, dass auch hier, wie anderswo „in allen öffentlichen Bädern, Tafeln angebracht [würden] auf denen die Worte stehen: „Juden unerwünscht“.“

Die Erweiterung Mitte der 30er Jahre war nur Teil eines Gesamtkonzeptes, das nach Südosten die Schaffung eines modernen Schwimmbades mit Sportanlagen vorsah. Diese Planung[XIV] wurde jedoch nicht umgesetzt. Stattdessen wurde mit Beginn der 1950er Jahre die Sportanlage „im Baggerloch“ entwickelt.

Abbildung 9: Plan einer Städtischen Sportanlage als Erweiterung und Ergänzung des Schwimmbades Luisenstraße, 1934

Quelle: Stadtarchiv Ettlingen

Beschwerden[XV]

Die hinzugekommenen Flächen, insbesondere die Spielfelder, wurden selbstverständlich und auch intensiv genutzt. Allerdings nicht immer auch im Sinne der Anwohner des Schwimmbads. Obwohl das Spielen „im Prinzip“ nur auf den ausgewiesenen Flächen erlaubt war, landete doch der eine oder andere Ball in den Gärten der Anwohner. Für die Jugendlichen war es kein Problem, die Zäune und Hecken zu überklettern, um das geliebte Spielgerät wieder zurück zu holen. Da damit meist auch Schäden hinterlassen wurden, häuften sich die Beschwerden. Sie füllen im Stadtarchiv eine eigene Akte! „Bei der demnächstigen Kirschenreife werde ich die Sonnenbadbenutzer auch wieder in meinem Kirschbaum begrüßen können“, schreibt ein Anwohner. Andere Nachbarn klagten auch wegen des Lärms, der Bademeister beschwerte sich über den Ruß, den die benachbarten Fabriken (Buhl, Bardusch) beim Anfeuern ihrer Dampfkessel ausstießen und der sich in der Badeanstalt niederschlug und manche Badegäste klagten über tränende Augen und Hautausschläge, die sie auf „die Chemie“ im Badewasser zurückführten. Der auf der im Osten angrenzenden „Jahnwiese“ mit seinem Sportplatz ansässige Turnverein 1885 e.V. meldete Beschädigungen an seinen Baulichkeiten, verursacht durch „eine Horde von Jugendlichen, die vom Schwimmbad aus auf das Gebäudedach gestiegen sind und Schäden an der Dachabdichtung verursacht“ hätten.  Archiviert ist auch aus dem Jahr 1942 die Beschwerde des Bademeisters über den 14-jährigen Helmut J., der während des Schwimmunterrichts der Unteroffizierschüler dem „zu Demonstrationszwecken in Startsprunghaltung“ am Beckenrand stehenden Schwimmlehrer einen Stoß versetzt habe. „Der Oberfeldwebel konnte noch knapp das Geländer erreichen u. somit das Vorhaben des J. vereiteln“. Der auch an anderen Tagen schon auffällig und aufmüpfig gewordene Junge bekam seitens der Stadt Hausverbot für den Rest des Jahres, seine Eltern die entsprechende Mitteilung. Nachricht über das erteilte Badeverbot erhielten neben dem Bademeister auch die Polizei und die Direktion der Schule.

Die Wehrmacht[XVI]

Als die Wehrmacht 1939 plante, in Ettlingen einen „Hauptverbandsplatz“ einzurichten, mietete sie von der Stadt neben den Räumlichkeiten der „Hindenburg-Oberrealschule“ (für Lazarettzwecke) auch Räume im Schwimmbad in der Luisenstraße und richtete dort eine „Entgiftungsstation“ ein. Im Jahr darauf hatte sie, wohl aufgrund des unerwartet schnellen Erfolges im Krieg gegen Frankreich („Blitzkrieg“), wieder umdisponiert und den Hauptverbandsplatz „von hier wegverlegt“. Die in der Schule und im Schwimmbad bereits vorgenommenen Umbauten und Installationen wurden nach einigem hin und her bezüglich der Kostenabrechnung bis zum Mai 1941 wieder abgebrochen, ohne dass die Einrichtungen jemals für den vorgesehenen Zweck genutzt worden wären.

Der „Mauerfall[XVII]

Nach einer gemeinsamen Ortsbesichtigung beschlossen die Gemeinderäte im Mai 1948, die Mauer zwischen dem Manner- und Frauenbecken „niederzulegen“. Diese Maßnahme führte Anfangs der Badesaison 1949 zu einem heftigen Kampf zwischen unterschiedlichen Weltanschauungen, als die fünf Frauen- und Mädchenverbände der Ettlinger Pfarrgemeinden Herz-Jesu und St. Martin Ende Juli sich an die Stadtgemeinde Ettlingen wandten. Sie stellten „den Dringlichkeitsantrag, daß auch für die hiesige Badeanstalt getrennte Badegelegenheit eingerichtet wird und zwar an 2 Nachmittagen nur für das männliche, an 2 Nachmittage nur für das weibliche Geschlecht, zu den übrigen Zeiten für beide Geschlechter.“ Sie sahen in der Tatsache, dass das Ettlinger Bad nur „als Gemeinschaftsbad für beide Geschlechter jeglichen Alters eingerichtet ist“, eine „Zurücksetzung jener Kreise der Ettlinger Bevölkerung, die das Gemeinschaftsbad aus sittlichen Gründen ablehnen“. In ihrer Antwort verwies die Verwaltung darauf, dass der Antrag zu einem Zeitpunkt eingekommen war, „der es nicht mehr zweckmäßig erschienen ließ, eine Änderung im Sinne Ihres Ersuchens herbeizuführen.“ Der Gemeinderat habe daher beschlossen, den Antrag zurückzustellen. Es werde jedoch anheimgegeben, rechtzeitig vor der nächsten Saison 1950 in gleicher Sache an die Verwaltung heranzutreten.

Dies taten dann auch am 23. Mai 1950 die beiden katholischen Pfarrämter in einem gemeinsamen Brief an die Verwaltung, auf dessen Rückseite auch das Evangelische Pfarramt den Ausführungen grundsätzlich zustimmte und den Antrag unterstützte. Beantragt wurde wie im Jahr zuvor „bei beginnender Badezeit 2 Tage in der Woche für diejenigen zu reservieren, die das Gemeinschaftsbad ablehnen und beim Baden die Trennung der Geschlechter fordern“. Im Zuge einer internen Befragung hätten „80% der Mädchen im Alter von 12 – 18 Jahren das Gemeinschaftsbad abgelehnt und die Trennung der Geschlechter gefordert“. Und weiter: „Wir stellen diesen Antrag nicht als Privatpersonen oder bestimmt durch politische Partei, sondern als Seelsorger, die ihrer Pfarrei gegenüber Verantwortung haben,“ und „weil seitens der Pfarrangehörigen dazu die Anregung gegeben worden ist“, […] auch „im Namen des Rechtes und der Gewissensfreiheit, die in der Verfassung allen garantiert ist!“, und auch deswegen, „weil die Kirchenbehörde eindeutige und im Gewissen verpflichtende Richtlinien in Bezug auf das Gemeinschaftsbad gegeben hat.“ Und „Wir wollen nicht, daß unser Antrag in die politische Diskussion und Abstimmung hineingetragen wird, sondern vom Bürgermeister selbst, der die Interessen aller Einwohner zu vertreten hat, selbst entschieden wird.“ Mit der Genehmigung des Antrags, so die Geistlichkeit zum Abschluss, werde „das Gemeinschaftsbad keineswegs beseitigt, sondern lediglich denen, die es aus sittlichen Gründen ablehnen, ein bisher vorenthaltenes Recht zurückgegeben.

Die Verwaltung antwortete mit Schreiben vom 7. Juni, entschuldigte sich für die späte Reaktion mit dem Hinweis darauf, dass die Antragsteller ja eine persönliche Entscheidung des Bürgermeisters gewünscht hätten, dieser jedoch erst am 31. Mai nach der Rückkehr aus einem mehrtägigen Urlaub  von dem Schreiben Kenntnis erhielt und fährt fort: „Da es sich im vorliegenden Falle um eine Entscheidung über die Art und Weise der Benützung einer gemeindlichen Einrichtung handelt, kann über Ihr Schreiben nur der Gemeinderat beschließen. Es ist aber nicht, wie auch Sie in Ihrem Schreiben wünschten, beabsichtigt, die Angelegenheit zu einer politischen Diskussion zu machen. Die Stadtverwaltung hätte es auch aus diesem Grunde begrüßt, wenn das Schreiben der Pfarrämter […] am letzten Sonntag, den 4. Juni 1950, nicht in einem öffentlichen Gottesdienst zu Kenntnis gebracht worden wäre mit dem Bemerken, dass das Schreiben bereits drei Wochen der Stadtverwaltung vorliege und daraufhin noch keine Antwort eingegangen sei. Tatsächlich befand sich das Schreiben am 4. Juni 1950 erst zwölf Tage hier.“

Nach Beratung im Ältestenrat wurde der Antrag zur Behandlung an den Gemeinderat verwiesen. 2 Tage vor dessen Sitzung am 19. Juli machte die „Ettlinger Zeitung“ auf das anstehende Thema aufmerksam und schrieb: „Der kirchliche Standpunkt verdient nach Ansicht vieler Einwohner bezüglich der Badekleidung und des öffentlichen Benehmens unbedingte Beachtung und […] dass diese Frage im Gemeinderat zur Diskussion steht.“ In den bekannten Freibädern fände man jedoch „heute keine Trennung von Männern und Frauen mehr, denn wie sollte man sie in Rappenwörth oder Langensteinbach oder Herrenalb durchführen?

Über die offensichtlich turbulente Sitzung des Gemeinderats berichteten die lokalen Zeitungen ausführlich:

„Zahlreiche Zuschauer waren gekommen, sollte doch über einen Antrag […] entschieden werden […] der schon Tage zuvor heftig die Gemüter bewegte“. In den Stellungnahmen der Gemeinderäte prallten die unterschiedlichen Auffassungen eher unversöhnlich aufeinander. Man sprach – je nach politischer Ausprägung – von einem „Rückschritt, den eine solche Maßnahme bedeutet“, man „bezweifelte die Neutralität der befragten Mädchengruppe“ und forderte, „daß man nicht rückwärts, sondern vorwärts schreiten wolle“, oder dass man „auch mal den Wünschen einer Minderheit Rechnung tragen müsse“. Ein Gemeinderat wandte sich „unter lebhaftem Beifall energisch gegen den Antrag und betonte, dass auch die SPD immer das sittliche Wohl der Bevölkerung berücksichtigt habe. […] „Einst hätte man am liebsten auf die Leute, die im Freien badeten geschossen und das Turnen nur im Stehkragen erlaubt. […] Die Gesetze der Sittlichkeit könne man nicht nach dem Zentimetermaß am Rock abmessen. […] Die Maßstäbe von Reinheit und Sitte würden nicht durch Kleinlichkeit, sondern durch das Herz bestimmt. […] Die Beifallskundgebungen aus dem Publikum wurden nun so laut, dass der Bürgermeister die Räumung des Saals anordnen musste.“ Schließlich stand ein Kompromiss-antrag zur Abstimmung, „daß die Badegelegenheit am Donnerstag von 13 – 18 Uhr nur für weibliche Badegäste freigegeben wird.“ Der Antrag wurde bei 9 Dafür- und 10 Dagegen-Stimmen abgelehnt. „Bei der Abstimmung ging es so knapp zu wie bei einem Badeanzug“, lautete einer der Zeitungskommentare. Es blieb also an allen Tagen beim Gemeinschaftsbad!

War jetzt Ruhe im Blätterwalt? Weit gefehlt! Noch vier Wochen lang wurde in den Zeitungen Argumente dafür und dagegen in Leserbriefen, Stellungnahmen und Gegendarstellungen mit und ohne Namensnennung ausgetauscht und heftig gestritten. Dann aber hatte sich das Thema „totgelaufen“, die Verwaltung konnte sich wieder um die gewohnte Aufstellung der Benützungspläne für das städtische Schwimmbad kümmern.

Ein Jahr darauf, das „neue Schwimmbad am Brudergarten“ war seit gerade 10 Tagen eröffnet, beschloss der Gemeinderat, diesmal in nichtöffentlicher Sitzung am 11. Juli 1951: „Das Frauen-schwimmbecken im alten Bad wird an Mittwoch und Samstag-Nachmittagen nur für Frauen und Mädchen zugelassen.“ In der „Ettlinger Zeitung“ vom 7. August wurden dann etwas abweichend auf zugereichte Notiz der Stadtverwaltung veröffentlicht: „Ab Freitag, den 10. August, jeweils dienstags und freitags steht ein Becken im alten Bad für das getrennte Baden für Frauen zur Verfügung. […] Eingang für alle Badegäste über die Schöllbronner Straße. Es ist zu begrüßen, dass dieser Wunsch nun erfüllt werden kann. Im neuen Bad sind die roten Tische und Stühle angekommen …“. Es ist nicht bekannt, ob die Wahl der Farbe politisch motiviert war. Aber schwarz wäre für den Sommerbetrieb sicher auch nicht die richtige Wahl gewesen.

Das Ende[XVIII]

Mit dem Abbruch des Schornsteins, dem Ausbau der Heizungskessel und der Verfüllung des Filterbeckens im Jahr 1956 war das Ende der Anlage eingeläutet. Bademeister K. wurde angewiesen, „seinen Garten mit Hühnerstall abzuräumen“. Die Umkleidekabinen blieben „für die Nutzung durch die Schuljugend“ noch eine Weile erhalten, da der Umkleidetrakt des neuen Bades (entlang der Schöllbronner Straße) noch nicht fertiggestellt war. Im Jahre 1973 wurde das alte Bad in der Luisenstraße dann endgültig abgerissen.

Und danach?

Der Turnverein, der bislang auf der “Jahnwiese“ seine Sportanlagen betrieb, war ins Baggerloch umgezogen, der Weg war frei für das „Freibad am Brudergarten“. Nach dem Beginn der Bauarbeiten im Jahre 1949 konnte es am 1. Juli 1951 in Betrieb genommen werden. Es lag südöstlich zwischen dem alten Bad und der heutige Anlage und war mit seinem für Schwimmer und Nichtschwimmer aufgeteilten 50m-Becken, seiner Rutsche aus Beton und den drei Sprungbrettern die Attraktion der Region und im Sommer – nach den Erinnerungen des Verfassers - beliebter Treffpunkt mit den Austauschschülern aus Epernay, die von Zuhause kein Freibad dieser Art kannten. 2008 wich es der heutigen „Badelandschaft“.

Bilder[XIX]

Abbildung 10: Blick auf das Männerbecken, bzw. „Männerbassin“

Quelle: Stadtarchiv Ettlingen

Das Bild zeigt den Blick nach Norden auf das „Männerbassin“. Kinder halten sich an dem Stahlseil, das den Nichtschwimmerbereich begrenzt. Man war entweder „im Wasser“ oder stand „draußen rum“. Links die hohe Wand als Abtrennung zum Frauenbereich, rechts die Umkleidekabinen. Die Rückseite des Hauptgebäudes zeigt neben dem Zugang die Fenster der vier Wannenbad-Kabinette, rechts daneben die Türen zu den „Brausen“. Am Seil des bogenförmigen Galgens links konnte ein Gürtel befestigt werden, der Schwimmschüler in sicherer Eintauchtiefe hielt.

Abbildung 11: Aufnahme des Schwimmbeckens nach dem „Mauerfall“

Quelle: Stadtarchiv Ettlingen

Etwa vom gleichen Standort aus wurde das vorstehende Bild aufgenommen, es stammt aber offensichtlich aus der Zeit nach 1948, nach dem „Mauerfall“.

Abbildung 12: Luftbild des Bades aus der Mitter der 1960er, Blick aus Nordosten

Quelle: Stadtarchiv Ettlingen

In diesem Luftbild aus der Mitte der 1960er Jahre sind (Blick aus Nordosten) beginnend am rechten Bildrand die beiden (leeren) Bassins des alten Bades zu sehen. Von der Trennmauer ist nur ein Sockel übriggeblieben. Links daneben das Vorwärmbecken und die Technikgebäude mit dem Kohlenlager. Dann folgen die Freiluftbereiche der Erweiterung in den 1930ern. Daran nach links anschließend das 1951 eröffnete „Freibad am Brudergarten“. Im oberen Bilddrittel gut zu erkennen die Bahnlinie nach Herrenalb. Dahinter das Gebiet „Im Ferning“, noch unbebaut.

Heute

Das „Satellitenbild“ aus Google Earth zeigt die heutige Situation mit der Villa Watthalden (oben), dem Parkdeck und dem Hallenbad bis zur „Badelandschaft“ rechts unten. Mitte rechts die Buhl’sche Mühle und links oben die Fa. Bardusch.

Abbildung 13: Ausschnitt aus Google Earth mit Umriss des alten Bades (vom Verfasser eingezeichnet)

Quelle: Google Earth

Ettlingen im Januar 2024

Werner Leibold

 

Abkürzungen

BLB      Badische Landesbibliothek Karlsruhe

SAE      Stadtarchiv Ettlingen

SWE     Stadtwerke Ettlingen




[1] Zur Lage dieser Mühle siehe Plan S. 10

[2] Ehemalige Hilfslehrer an der „Privat-Erziehungs-Anstalt Dr. Vaillant“. Sie hatten die in der Villa Watthalden eingerichtete Privatschule übernommen, in die Stadt verlegt und dort weiterbetrieben.

[3] Großherzoglichen

[4] Dieses umfasste die badischen Truppen innerhalb der preußischen Armee

[5] Einspruch, Widerspruch

[6] heute: Darlehen, Kredit

[7] nach heutiger Kaufkraft etwa 640.000 €

[8] Großherzoglichen

[9] Kubikmeter

[10] Bei uns eher „Handmangel“ genannt, ein Gerät zum Auspressen der nassen Wäsche zwischen zwei durch starke Federn zusammen-gehaltenen Walzen

[11]  Zweiter Klasse

[12] Die „Waage“ wurde meist als „Wage“ geschrieben

[13] Geflissentliche

[14] Reichsmark

[15] Kubikmeter

[16] Liter

[17] Staatliche Chemisch-Technische

[18] https://www.ettlingen.de/dvv_webGIS




Quellen:

[I]              BLB und SAE

[II]               BLB „Ettlinger Wochenblatt“ 1. Juni 1865

[III]              SAE 1/AB 4362

[IV]              BLB „Badische Presse“ 20. Juni 1900

[V]                      SAE 1/AB-4361

[VI]              SAE „Das Bad“ Nr. 2, 1932

[VII]             SAE 1/AB-4362

[VIII]             SAE 1/AB-4362

[IX]                     SAE 1/AB-4361

[X]               SAE 1/AB-4362

[XI]              SAE 1/AB-4367

[XII]              SAE 1/AB-4369

[XIII]             BLB „Der Volksfreund“ 2.6.1921

[XIV]             SAE 1/AB-4369

[XV]              SAE 1/AB-4363

[XVI]             SAE 1/AB-4892

[XVII]            SAE 1/AB-4370

[XVIII]           SAE 1/AB-6579

[XIX]                   SAE 8/BS 6