Geschichtswerkstatt Ettlingen

Landhäuser-Kolonie Ettlingen

Zur Entstehung der „Waldkolonie“

Der Traum vom Eigenheim im Grünen

Nach englischem Vorbild entstanden ab der Mitte des 19. Jahrhunderts zuerst in den deutschen Großstädten sogenannte „Villenviertel“ oder „Villenkolonien“, Wohnquartiere mit einzelnen Häusern statt der Geschossbauten der Innenstädte, die es dem wohlhabenden Bürgertum möglich machte, der Enge der Innenstädte zu entkommen und idyllisch „im Grünen“ in freistehenden Einzelhäusern mit Garten rings herum zu leben.

Der wachsende Wohlstand des Bürgertums ließ auch die Nachfrage nach solchen Wohnformen ansteigen, immer mehr auch im Einzugsbereich der mittleren Städte. So ist es nicht verwunderlich, dass auch in und um Karlsruhe als dem Sitz der badischen Regierung der Bedarf nach „Wohnen im Grünen“ wuchs und solche „Villenviertel“ entstanden! Wo Nachfrage ist, entsteht auch Angebot: Unternehmer, heute würde man sie „Projektentwickler“ nennen, griffen die Idee auf.

Über das mühevolle Werden einer solchen „Landhäuserkolonie“ soll im Folgenden berichtet werden. Thematisiert wird die Entwicklung der Ettlinger Waldstraße und ihrer angrenzenden Umgebung, unter Einheimischen bekannt als die „Waldkolonie“, eine kleine Ansiedelung von Häusern und Villen mit großen Gärten aus den Anfängen des letzten Jahrhunderts.

Abbildung 1: Übersicht

Quelle: Google Earth

1: Hellberg

3: Wilhelmshöhe

5: Waldkolonie

7: Steinbruch

2: Schützenhaus

4: Jagdhaus

6: Firma Wackher

8: Schützenkreuz

Abbildung 7: Annonce zur Unterstützung der Hinterbliebenen der Explosion der Pulvermühle Ettlingen

Quelle: Badische Landesbibliothek Karlsruhe, Karlsruher Tagblatt vom 03.11.1854

Abbildung 2: Das „Schützenkreuz“

Quelle: Privat

Das „Schützenkreuz“ ist einer der markantesten Orte in Ettlingen. Es steht an der Schöllbronner Straße, nur wenige Meter oberhalb des Abzweigs der Waldstraße und der alten Schöllbronner Steige.

Das Projekt „Reiß und Hörner“[I]

Beim „Schützenkreuz“ gabeln sich die Wege: die „Alte Steige“ biegt nach Süden ab und folgt, an einem alten Steinbruch vorbei, dem Krebsbach bis auf die Höhen bei Spessart. Nach Osten führt ab dem „Schützenkreuz“ der „Brudergartenweg“ weiter ins Albtal hinein. (Der „Brudergarten“ ist ein Ettlinger Gewann im Albtal, etwa auf halbem Weg zwischen dem „Hellberg“ und der Spinnerei, noch ein gutes Stück von der Wacker’schen „Bleiche“ albaufwärts.) Erst 1891 war die neue Straße angelegt worden, die Fußgängern und vor allem Fuhrwerken auf dem Weg nach Schöllbronn den steilen Anstieg über die alte „Schöllbronner Steige“ erträglicher machte. Die „Lokalbahn“, spätere „Albtalbahn“, nahm die Strecke ins Albtal erst 1898 in Betrieb.

Im Dezember 1894 wandten sich die Karlsruher Bauunternehmer Ludwig Reiß und August Hörner an den „löbl.[1] Gemeinderat der Stadt Ettlingen“ mit dem Gesuch „betreff Ankauf eines Stückes Gemeindegut der Stadt Ettlingen“:

Abbildung 3: Kaufgesuch der Herren Reiß und Hörner, Vorder- und Rückseite

Quelle: Stadtarchiv Ettlingen, 1/AB - 1673

Dem fünfseitigen Schreiben legten sie „geziemend“ einen „Situationsplan“ des zum Kauf in Aussicht genommenen Geländes bei.

Abbildung 4: Planskizze zum Kaufgesuch, Hinweis: Norden ist links

Quelle: Stadtarchiv Ettlingen, 1/AB - 1673

In einem etwa 70 m breiten Streifen Wald beidseits der neuen Schöllbronner Straße wollten Reiß und Hörner „Villen und sonstige Gebäude“ errichten, wobei das Gelände „zum großen Teil als Wald und Anlage verbleiben“ sollte. „Auch die Anlage eines Sanatoriums für Luftkurgäste etc. ist in Aussicht genommen. Für die Verpflegung der Gäste, wie auch zum allgemeinen Gebrauch ist die Einrichtung von Pension und Restauration an geeigneter Stelle beabsichtigt.“ Und es würde „dadurch vielseitig geäußertem Wunsche entsprechen u. eine Vermehrung des Fremdenverkehrs herbeigeführt.“ Auch „wolle löbl.[2] Stadtrat berücksichtigen, daß durch die auszuführenden Bauten dem Arbeiter und Handwerkerstand der Stadt Ettlingen wesentlicher andauernder Verdienst zuflössen.“ Insgesamt „ergeben sich demnach für die Stadtgemeinde Ettlingen aus der projektierten Anlage so wesentliche Vorteile, daß durch Förderung derselben Rat und Bürgerschaft sich vielfach Dank erwerben werden.“ Als geschäftstüchtige Unternehmer vergessen Reiß und Hörner natürlich nicht zu erwähnen, dass „das zu kaufende Gelände … zum Teil alter Steinbruch u. sehr zerwühlt u. zerklüftet“ sei.  Nur ein geringer Teil eigne sich daher zur Anlage von Bauten und überhaupt sei ein großer Aufwand für Erdbewegungen und die Anlage von Wegen, Stützmauern erforderlich. Und der auf dem Gelände befindliche Wald sei ja auch erst vor kurzem abgeholzt worden, sodass in nächster Zeit daraus kein Ertrag zu erwarten sei.

Abbildung 5: Lageplan des Geometers Schleinkofer, Hinweis: Norden ist oben

Quelle: Stadtarchiv Ettlingen, 1/AB - 1673

Den vielfältigen Argumenten verschloss sich die Stadt nicht. War doch die Aussicht auf ein Sanatorium samt Restauration gerade jetzt willkommen, da der „Hellberg“, für die Ettlinger ein beliebtes Ausflugsziel, geschlossen werden sollte. Nachdem die Parzelle abgesteckt, „ausgesteint[3]  und im April 1895 flächenmäßig vom Geometer Schleinkofer erfasst und in einem Lageplan dargestellt war, konnte die „Forstei“, die großherzogliche Forstbehörde, den Wert des darauf befindlichen Holzes „taxieren“.            

Am 5. Mai 1895 beschloss der Gemeinderat, den beiden Karlsruher Unternehmern Reiß und Hörner zu verkaufen:

1.      Die Waldparzelle von etwa 13 Hektar für 3.200 Mark[4]  pro Hektar,

2.      den darauf befindlichen Holzbestand gemäß der Taxation der großherzoglichen Forstbehörde zu 6.478 Mark und 40 Pfennig[5].

3.      zum gleichen Preis das Grundstück Lgb.[6] Nr. 1661

4.      zum gleichen Preis ca. 1 Morgen vom Grundstück Lgb. Nr. 1657

Die „Badische Landeszeitung“ schrieb dazu am gleichen Tag: „Wir begrüßen diese weiteren Vergrößerungen und Verschönerungen unserer von der benachbarten Residenz so gerne und häufig besuchten, herrlich gelegenen Stadt im Interesse derselben auf das Freundlichste.“ Das Vorhaben reihe sich ein in die in letzter Zeit stark gestiegene Bautätigkeit wie dem Anbau des Rathauses, der bevorstehenden Einweihung des „im monumentalen Stile“ erbauten Leichenhauses auf dem neuen Friedhof ebenso wie der bevorstehenden Errichtung eines neuen Schlachthauses und einer Mädchenschule[7] in Ergänzung zur 1875 errichteten Knabenschule[8].

Im notariellen Vertrag vom 21. Mai 1895 wird zusätzlich geregelt:

1.      Der Verkauf erfolgt an Reiss und Hörner „in unabgeteilter Gemeinschaft

2.      Der Preis des Holzes sowie ein Viertel des Preises für den Grund und Boden ist am Tag des Eintrags im Grundbuch bar bei der Stadtkasse zu bezahlen

3.      Der Rest in drei Jahresraten, verzinst mit 4%, alles unter „samtverbindlicher Haftbarkeit der beiden Käufer

4.      Die Käufer haben in mehreren Parzellen des erworbenen Komplexes Gebäude zu erstellen und binnen Jahresfrist mit dem Bau eines Restaurationsgebäudes mit Pension zu beginnen

5.      Die Stadt verpflichtet sich, den Steinbrunnen und die benachbarten Quellen zu fassen und das Wasser mit Rohrleitungen in den Komplex zu leiten. Von jedem erstellten Haus erhebt die Stadt den üblichen Wasserzins. Solange dieser nicht ausreicht, die Kosten für die Herstellung der Wasserleitung mit 5% zu verzinsen, haben die Käufer den fehlenden Betrag zu ergänzen.

Der Kaufvertrag wird am 11. Januar 1896 ins Grundbuch eingetragen[II]. Wegen der jetzt abgeschlossenen Vermessung beträgt der Kaufpreis jetzt 45.117 Mark und 12 Pfennige für 140.991 m² Grund und Boden zuzüglich 6.478 Mark und 40 Pfennige für das darauf stehende Holz.

Die Karlsruher Unternehmer sind jetzt Eigentümer des Areals und sie legen los: Dem Karlsruher Tapezierer und Raumausstatter Sebastian Münich verkaufen sie im Sommer für knapp 15.000 Mark eine Parzelle, auf der dieser das „Kurhotel Wilhelmshöhe“ erbauen lässt (mit dem er allerdings drei Jahre später schon wieder in den Konkurs geht).[9] Dann am 15. April 1898 für 5.362 Mark die 4.489 m² große Parzelle Lgb. Nr. 7620 an die Tochter Emma Laura des Karlsruher Kaufmanns Eduard Haug. Auf diesem Grundstück, unmittelbar unterhalb der „Wilhelmshöhe“, entsteht sehr bald die Hotel-Restauration „Jagdhaus“, für die Haug laut einem Bericht der Badischen Landeszeitung vom 1. November des gleichen Jahres um eine Konzession nachsucht. Auch an den Karlsruher Baustoffhändler Konrad Gössel verkauft Hörner für 1,15 Mark pro m² zwei Parzellen an der Alten Schöllbronner Steige. (Im weiteren Verlauf der Geschichte wird Konrad Gössel die Hauptrolle übernehmen!). Schon mit den ersten lukrativen Grundstücksverkäufen (immerhin Einkaufspreis mal 3,6!) haben Reiß und Hörner die Hälfte ihres eingesetzten Kapitals wieder in der Tasche und sind immer noch Eigentümer eines Großteils des Areals, wovon Hörner allerdings den Löwenanteil besitzt. Zudem ist ein wichtiger Passus des Kaufvertrags erfüllt, nach dem „binnen Jahresfrist mit dem Bau eines Restaurationsgebäudes mit Pension“ zu beginnen war, auch wenn diese Verpflichtung mit dem Verkauf der Parzellen auf die neuen Eigentümer (Münich und Haug) übergegangen war.

Auch die Stadt erfüllte umgehend ihre vertraglichen Verpflichtungen, sie fasste drei Quellen in einem kleinen Reservoir oberhalb der „Wilhelmshöhe“ zusammen und baute die Leitungen für rund 24.000 Mark.

Im Jahr 1900[III] eröffnet August Hörner südlich der neuen Schöllbronner Straße einen Steinbruch, dessen Konturen beim Pfadfinderheim (Schöllbronner Straße 80) heute noch zu erkennen sind. Dort aufgestellte Tafeln warnen eindrücklich vor dem Betreten des Steinbruchs und der Gefahr durch herabstürzende Steine und Felsen. Zur rentableren Erschließung lässt Hörner bergmännisch einen Tunnel herstellen, der unter der Schöllbronner Straße hindurch bis zum Brudergartenweg (heute Waldstraße) führt und von dort als etwa 4 m breiter und 2,5 m tiefer Graben bis zur vor kurzem erst eröffneten Bahnlinie nach Herrenalb verläuft. Später bediente die Albtalbahn dort eine Zeit lang die Haltestellen „Wattsteig“ und „Waldkolonie“.

In den privaten Aufzeichnungen[IV] eines Bewohners der Waldstraße aus dem Ende der 1960er Jahre findet sich ergänzend zum Steinbruch: „Das Baubüro mit Geräteschuppen war ursprünglich das direkt auf dem Tunnel stehende „Schweizer-Häusle“ – so genannt nach einem früheren Besitzer – wurde aber danach zu einem Wohnhaus umgestaltet. Auf dem Giebel saß ein Türmchen mit einer Glocke, die den Bauarbeitern den Feierabend einläutete.“ Das Türmchen ist noch vorhanden, allerdings ohne Glocke.

Abbildung 6: Zeichnung von W. Zurstrassen (ca. 1968)

Quelle: Stadtarchiv Ettlingen

Abbildung 7: Das Glockentürmchen auf dem Schweizer-Häusle

Quelle: Privat

Abbildung 8: Tunnelausgang Waldstraße und Reste des Steinbruchs Schöllbronner Straße

Quelle: Privat

Hörner versprach sich vom Tunnelbau einen kostengünstigeren Abtransport des aus dem Berg gebrochenen Materials. Auf der im Tunnel und Graben verlegten Feldbahn konnte das Material in Loren bis zur Bahnlinie transportiert und dort auf Güterwagen geladen werden. Seine Aktivitäten erregten Aufsehen und verärgerten die Ettlinger Bürger, die vertrauensvoll eine Realisierung der versprochenen „Villenkolonie“ erwartetet hatten. So beantragten 28 Mitglieder des Bürgerausschusses[10], auf dessen nächster Sitzung zu beschließen, Klage gegen Reiß und Hörner zu erheben. Diese seien „trotz Mahnungen und Verzugsetzungen säumig geblieben[V]. Die die Stadt vertretenden Anwälte beantragten vor Gericht das Urteil, „die Beklagten seien unter Kostenfolge schuldig, … auf mehreren Parzellen … des erworbenen Geländes Wohngebäude villenförmiger Art zu erstellen.[VI]

Der Rechtsstreit wurde im November 1900 durch einen gerichtlichen Vergleich erledigt, „in dem sich Reiß und Hörner verpflichteten, im Jahre 1901 ein Gebäude, in den Jahren 1902-04 zwei weitere Gebäude und in den Jahren 1905-07 ein viertes und fünftes Gebäude zu errichten.“ Weiter wurde im Vergleich bestimmt, „dass die Anlage von Steinbrüchen auf dem gekauften Gelände nicht gestattet sei, wogegen das Brechen von Steinen zur Herstellung von Bauplätzen und Wegen gestattet sein sollte.“ [VII]

Informationen zum Stand des Projektes können wir einer Glosse im „Mittelbadischen Kurier“ vom 1. April 1902 entnehmen, in der es als Bericht zu den Feiertagen heißt: „Hedwigshof, Vogelsang und Wilhelmshöhe waren Ziel vieler Hunderten. Vom Jagdhaus hörte man nur Zukunftsmusik, aber für die Fundamente ist wenigstens gegraben und es fehlt nur noch der Baumeister, welcher die Herstellung unternimmt, um die Ettlinger mit einem neuen Gasthaus zu segnen. Mit Staunen gewahrten wir die kunstvollen Gerüste, die der berühmte Hörner über seinen verbotenen Steinbruch errichtet. Sie sind mit Fortbewegungsvorrichtungen kreuz und quer versehen, damit die Steine sich gut zur Straße transportieren lassen. Es erfordert eben arg viel Umstände, bis ein solcher Bauplatz hergerichtet ist.“  Hörner hatte nämlich immer angeführt, dass es sich nicht um einen Steinbruch handle, sondern um vorbereitende Maßnahmen für den Bau einer Villa.

Die Stadt versuchte nun, auf dem Klageweg die Einstellung des Steinbruchbetriebs zu erreichen, „im Interesse der landschaftlichen Umgebung Ettlingens“. Ihrer Verfügung widersprach Hörner umgehend und es kam zum Prozess, den Hörner 1905 in letzter Instanz verlor. Nachdem Hörner für die ihm verbliebenen Grundstücke - sie umfassten immerhin noch eine Fläche von 748 Ar, also etwas mehr als die Hälfte des 1895 gekauften Areals – seit 1903 auch nicht mehr seinen Verpflichtungen bezüglich der Wasserzins-Ausgleichszahlungen nachgekommen war, wurde auch in dieser Sache nach erfolglosen Zahlungsbefehlen 1904 der Prozessweg eingeschlagen.[VIII] Auch diesen Gerichtsstreit verlor Hörner mit dem Urteil des Großherzoglichen Oberlandesgerichts vom 12. April 1905. Trotz dieser Niederlage verweigert er auch in den Jahren danach beharrlich die Zahlung seines Beitrags von jährlich 572 Mark und 36 Pfennig. Der Betrag war gegenüber den Vorjahren angewachsen, da Hörner zwischenzeitlich weitere Grundstücke von Reiß übernommen hatte.  Wieder musste die Stadt Klage erheben. Der Erfolg vor Gericht ließ sich jedoch nicht in bare Münze umwandeln: Der Gerichtsvollzieher meldete, dass sich bei dem Beklagten Hörner „keine pfändbaren Gegenstände vorfanden, ein Geschäft besitze der Schuldner nicht."[IX]  Kurz zuvor hatte Hörner auch „seine beiden Häuser in der Amalienstrasse & Douglasstraße, ersteres auf seine beiden Söhne, letzteres an seinen Schwiegersohn überschreiben lassen“, wie der die Stadt vertretende Anwalt seinem Klienten berichten musste.[X] Die Stadt verklagte daraufhin die Söhne, die zum Gerichtstermin jedoch nicht erschienen. Die im Versäumnisurteil gesetzte Zahlungsfrist verstrich ebenfalls, sodass letztlich der Gerichtsvollzieher zur Pfändung schritt: „ein fahr- & drehbarer Hebkrahnen im Anschlag von 800 Mark“[XI]. Letztlich beglichen die Hörner-Brüder den ausstehenden Betrag mitsamt den Kosten des Vorprozesses. Der Anwalt schließt: „In Betreibung befinden sich jetzt noch die Kosten des Klageverfahrens gegen August Hörner junior & Karl Hörner, welche vom Gericht auf 38 Mk. & 60 Pfennig[11] festgesetzt sind und wofür Pfändung erwirkt ist und Versteigerungstermin … ansteht.“ (Dem Karlsruher Tagblatt vom 31. Dezember 1909 zufolge verkaufte August Hörner junior das Haus in der Amalienstraße 24 für 176.100 Mark.)

Nur wenig bewegte sich am „Kehreck“ in diesen Jahren: Frau Emma Haug, die Eigentümerin des „Jagdhaus“, schaltete im Mittelbadischen Kurier vom 20. September 1905 eine Annonce „Bauplätze billig zu verkaufen“. Für 3 Mark pro m² „vom Schützenkreuz längs der Schöllbronner Straße und des Brudergartenwegs bis Hörners Steinbruch … mit Rasenvorplatz und Baumpflanzung“. Für 4 Mark pro m² sei zu haben „einer der schönstgelegenen Bauplätze an der Schöllbronnerstraße in nächster Nähe vom Jagdhaus mit ca. 50 Stück bereits tragbaren Obstbäumen feinster Sorte und kleinem Waldpark mit prachtvoller Fernsicht“. Wir erinnern uns: Hörner kaufte 1895 den Quadratmeter für 0,32 Mark und verkaufte 1898 an Haug für 1,15 Mark. 1905 bietet Haug Gelände an für 3 bis 4 Mark. Die Empörung vieler Ettlinger äußert stellvertretend „Civis[12]  in einem Leserbrief in der genannten Zeitung vom 8. März 1907: „Aus dem „Ettlinger Villentraum“ erfolgt das Erwachen zur nüchternen Wirklichkeit, da die Entwicklungsgeschichte unserer erträumten Villenkolonie uns Ettlinger Bürgern immer mehr die Augen ausputzt und ständig klarer wird, wohin der Kurs eigentlich geht. Vierzehn Jahre sind verflossen, seit man durch Abgabe eines größeren städtischen Waldareals beim „Schützenkreuz“ bezweckte, Ettlingen zu einer Art Villenstadt der nahegelegenen Residenz auszugestalten. Man gedachte durch einen niedrigen Verkaufspreis von wenigen Pfennigen für den Quadratmeter des schönen Waldgeländes eine rege Bautätigkeit zu fördern und rechnete in großer Vertrauensseligkeit nicht mit der Spekulation, die beim Kaufabschluß nur an ihren Vorteil dachte und auf die unbestimmt abgefaßten Verträge fußend, alsbald die übernommenen Verpflichtungen vergaß. Unserer Stadt erwuchsen die bekannten unangenehmen Prozesse … . Inzwischen wanderte der Bodenbesitz aus einer Hand in die andere, natürlich immer teurer werdend, ohne daß der Stadt die gewünschten Steuerobjekte erstanden – und heute noch liegen die schönen Plätze unbebaut da in Erwartung der Dinge, die längst hätten kommen sollen. … Daraus sollte man den Schluß ziehen dürfen, daß unsere derzeitige Stadtverwaltung aus solch‘ wechselvollen Bildern weniger Jahre sich die richtige Erkenntnis des städtischen Interesses erworben und zu der Klarheit durchgerungen hätte, daß es absolut nicht ihre Aufgabe ist, den Karlsruher Baugrundspekulanten … noch behilflich zu sein.“  Die gleiche Zeitung meldete Ende September 1908 fast resignierend: „Der Hörner’sche Steinbruch an der Schöllbronnerstraße befindet sich wieder im Betriebe.

Die hohen Kosten für den Bau des Tunnels vom Steinbruch zur Albtalbahn, die ausbleibenden Erträge aus dem Betrieb des Steinbruchs und dem Verkauf weiterer Bauplätze sowie die Kosten der vielen verlorenen Prozesse führen Hörner letztlich 1909 in den Konkurs. Für sämtliche ihm verbliebenen Ettlinger Liegenschaften am „Kehreck“ werden im Grundbuch Versteigerungsvermerke eingetragen, auf den 8. November 1909 wird der Versteigerungstermin festgesetzt[XII] und für die insgesamt etwa 74.400 qm großen Grundstücke, teils Bauplätze, teils Wald und Wiese, ein Schätzpreis von insgesamt 23.200 Mark ausgewiesen, also 0,31 Mark/m². Wir kennen diese Größenordnung bereits aus dem Jahr 1895. Ganz so billig geht das Gelände dann aber doch nicht über den Tisch: 38.300 Mark[13]  muss der Karlsruher Baustoffhändler Konrad Gössel bieten, bevor er die Hörner‘schen Grundstücke mit den bereits ihm gehörenden zu einem Gesamtareal von etwa 100.000 m² vereinigen kann.

Was ist geworden aus den Protagonisten?

Von Ludwig Reiß liest man nicht mehr viel, er stirbt am 6. Juni 1911 in Karlsruhe. Für seinen Nachlass wird ein Verwalter eingesetzt, es folgen Konkursverfahren und Zwangsversteigerung. Das Verfahren wird erst im März 1923 abgeschlossen.

Auch für August Hörner hat sich nach den vielen verlorenen Prozessen das Blatt endgültig zu seinen Ungunsten gewendet. Er ist hoch verschuldet, nach und nach werden Immobilien aus seinem Besitz in Karlsruhe zwangsversteigert. 1914 wendet sich August Hörner jg.[14] an die Stadt. Er ist der Sohn des August Hörner alt[15], der neben der Waldparzelle seinerzeit auch ein Wiesengrundstück unterhalb des Brudergartenwegs (Lgb. Nr. 1661) erworben und dieses, noch rechtzeitig vor seinem Konkurs, auf seinen Sohn überschrieben hatte. Dieser behauptete nun, dass der Brudergartenweg über sein Grundstück führe und dass er beabsichtige, sein Grundstück einzuzäunen. Womit die Anfahrt zur Waldkolonie allerdings stark behindert  wäre. Das Stadtbauamt konnte aber anhand alter Pläne, basierend auf der badischen Katastervermessung (für Ettlingen von 1863 bis 1868), nachweisen, dass der Weg „seit unvordenklichen Zeiten“ bestehe und er 1897 als besonderes Grundstück in das Grundbuch eingetragen worden war. Auch dieser letzte Streit der Hörners mit der Stadt endet für sie mit einer Niederlage. Der Bezirksrat entscheidet am 18. Juni 1914: „Der Brudergartenweg ist, auch soweit er über das Grundstück des A. Hörner, Lgb. Nr. 1661 führt, ein öffentlicher Weg. Die Kosten des Verfahrens … bleiben dem A. Hörner jg. zur Last.

Das Projekt „Konrad Gössel

Auch Konrad Gössel, der neue Eigentümer des Areals am „Kehreck“, erklärt, eine Landhauskolonie errichten zu wollen und legt zunächst einmal den größten Teil der Waldbestände nieder. Ein Verkaufsprospekt in Form eines Büchleins beschreibt 1910 auf fast 20 Seiten die geplante „Landhäuserkolonie Ettlingen“.[XIII]

Abbildung 9: Prospekt Fa. Gössel

Quelle: Stadtarchiv Ettlingen, 8/Bib-A05-Land

Die Karlsruher Architekten Schweickart und Betzel fertigten dafür die nötigen Zeichnungen und Pläne. Im textlichen Teil werden die Vorzüge eines Eigenheims in ländlicher Umgebung gepriesen. Der Städter sehne sich nach Ruhe, nach guter Luft, nach Sonne. Er wolle alleine in seinem Hause wohnen: „Er besinnt sich auf sich selbst. Gleicherweise wie die Gesundheit hebt sich das Familienglück und das geistige Wohlbefinden der Kinder.“ Auch die Lage des Baugeländes sei vom Feinsten: „Die Bauplätze liegen am westlichen und nördlichen Abhange des weit vorgelagerten Hügels und werden noch genügend von der Sonne beschienen. Der schöne Anblick nach Nordosten zeigt das ehrwürdige Ettlingen mit seinen reizenden Türmen und rechts die weinbewachsenen Berge mit schönen Wäldern bekrönt. Links schweift der Blick in die weite Rheinebene, im Vordergrunde Wiesen und Obstgärten[16] und weit im Hindergrunde schaut das Auge die Umrisse der Haardt und der Vogesen. Hinter der projektierten Kolonie steigen sanft die tannenbewaldeten Höhen an; eine vorzügliche Landstraße führt durch den Wald nach Schöllbronn. Eine große Anzahl gut gehaltener Waldwege lädt den Wanderer ein, Herz und Sinn zu erquicken in der reinen Waldesluft.“ Wer würde bei einer solchen Beschreibung nicht schwach werden?

Auch die zeichnerische Darstellung ist beeindruckend! Das Schaubild der Gesamtanlage lässt die Größe des Projektes erahnen: 40 bis 50 Landhäuser sollen entstehen, jeder Bauplatz mindestens 1.000 m² groß.

Abbildung 10: Gesamtanlage

Quelle: Stadtarchiv Ettlingen, 8/Bib-A05-Land

Abbildung 11: Bebauungsplan

Quelle: Stadtarchiv Ettlingen, 8/Bib-A05-Land

Zu jedem Haus wird ein mehr oder weniger großes Stück Wald gegeben. Es bleibt sodann dem Besitzer unbenommen, statt einen großen Garten anzulegen, den Waldbestand nach Belieben stehen zu lassen.“ Einen Vorschlag, wie ein solcher Garten aussehen könnte, liefert der Prospekt gleich mit: 

Abbildung 12: Gartenanlage

Quelle: Stadtarchiv Ettlingen, 8/Bib-A05-Land

 Auf dem Areal sollen schmucke und „gediegene“ Gebäude entstehen, vom Landhaus für 10.000 bis 15.000 Mark (plus Grundstück für 1, 15 Mark pro m²) bis zum Doppelkaus oder zum „herrschaftlichen Landhaus“  für 35.000 Mark.

Abbildung 13: Vorgeschlagene Landhäuser

Quelle: Stadtarchiv Ettlingen, 8/Bib-A05-Land

Der Mittelbadische Kurier kommentiert den Prospekt im Februar 1910: „Was lange währt, wird endlich gut“ und erinnert daran, dass die Stadt seinerzeit das Gelände an Karlsruher Bauunternehmer abgegeben habe „unter der ausdrücklichen Bedingung, daß in einigen Jahren dort freundliche Villen aus dem Waldesgrün hervorleuchteten.“

Während die Broschüre im Lageplan noch 40 bis 50 Gebäude zeigt, zählen wir im von Gössels Architekt vorgelegten Bebauungsplan über 70 Einfamilien- oder Doppelhäuser, die über zwei neue Straßenzüge und Staffelwege erschlossen werden sollten. Die im Plan eingezeichneten Höhenlinien – von Linie zu Linie sind es immerhin 5 Meter Höhenunterschied – lassen erahnen, weshalb sich Gössel erst einmal auf den nördlichen Teil des Baugebietes zwischen der neuen Schöllbronner Straße und der Bahnlinie beschränken wollte: Es wären sehr hohe Kosten für die Erschließung des Baugebiets zu erwarten gewesen. Auch die Fachbehörden, die das vorgelegte Projekt zu beurteilen hatten, äußern sich  eher skeptisch über die Aussichten, dass die Villenkolonie in Gesamtheit so entstehen werde: „Wir befürchten aber, daß die Kosten für Straßenerstellung und Wasserausgleich[17] sehr erheblich sein werden und daß der Unternehmer nicht über ein paar Villen hinauskommen wird.[XIV]

Abbildung 14: Lageplan zum Projekt Gössel, Arch. Schweickart

Quelle: Stadtarchiv Ettlingen, 1/PLA - 215

Die „Großherzoglich Badische Wasser und Straßenbau Inspektion“ in Karlsruhe fügt hinzu: „Es wird jedoch noch die Frage der Abwasserleitung zu erörtern sein, da dort wohl die Gräben der bestehenden Straße nicht zur Aufnahme derselben zu dienen haben.“[XV] Die Inspektion spricht damit das Thema „Entwässerung“ an, das für die Stadt und die Bewohner der Waldkolonie erst  47 Jahre später endgültig zu den Akten gelegt werden konnte.

Gössel wollte ursprünglich erreichen, dass sein Baugebiet in den „Ortsetter[18] Ettlingens aufgenommen wird, mit dem Ziel, dass damit die Stadt die Erschließung hätte übernehmen müssen. Sein Gesuch wurde abgelehnt mit dem Hinweis, „daß dieser Frage erst nach vollendetem Ausbau des ganzen Gebiets näher getreten werden könne.“ [XVI]

Im obigen Plan sind die Kanäle in roter Farbe gezeichnet, über die der nordwestlichen Teil des Baugebiet entwässert werden sollte. Eine Kanalisation gab es in der Schöllbronner Straße vom Schützenkreuz in Richtung Stadt noch nicht. Alles Wasser, nach starken Niederschlägen manchmal auch der Krebsbach selbst, lief in den Straßengräben der Schöllbronner Straße Richtung Stadt und diente dort quasi als Spülwasser für die innerstädtischen Dohlen, denen die Ettlinger ihren Spitznamen „Dohlenaze“ verdanken.

Gössels 1911 vorgelegte Projekt sah vor, dass jedes Haus eine wasserdichte Grube zur Aufnahme der Fäkalien erhalten solle. Diese, so schreibt er, „werden sehr nötig in den einzelnen Gartenanlagen gebraucht“.[XVII]  Das Regenwasser wollte er „vorläufig in den unterhalb des Tunnelausgangs vorhandenen Dohlen, welcher in die Alb mündet[19], einführen.“[XVIII] Stadtbauamt und alle übergeordneten beteiligten Behörden waren sich einig, dass eine Einleitung der Abwässer in den die Alb nur nach deren mechanischer und biologischer Reinigung zugelassen werden könne. Die für die Alb zuständige Großherzogliche Kulturinspektion sei „um ein bezügliches Gutachten anzugehen.“ Auf keinen Fall würden auch „Überlaufwässer aus den in Aussicht gestellten wasserdichten Gruben geduldet werden“. Wir werden 20 Jahre später (!) darauf zurückkommen.

Während die Behörden immer noch korrespondierten, welche Vorgaben zur Reinigung der Abwässer zu machen seien, begann Gössel mit dem Bau einer neuen Straße als Abzweig vom Brudergartenweg (Hörner’scher Tunnelausgang) mit einem Wendeplatz am östlichen Ende. Die Stadt hatte es abgelehnt, für die Straße, die jetzt „Waldstraße“ genannt wurde,  die „Planfeststellung[20] durchzuführen, hatte aber nichts dagegen, dass Gössel das Verfahren als sogenannte Unternehmerstraße in eigener Regie baut und betreibt. Das Ortsstraßengesetz sah diese Möglichkeit vor, solange seitens des Unternehmers Sicherheitsleistung erbracht wurde, die eine ordnungsgemäße Herstellung der Straße garantieren sollte. Diese würde ja zukünftig samt Unterhaltspflicht ins Eigentum der Stadt übergehen. So ermittelt das Stadtbauamt die Kosten für die Herstellung der Straße samt Kanalisation zu 19.500 Mark zuzüglich Unterhaltskosten von jährlich 420 Mark. Die Stadt lässt sich auf Gössel’sche Grundstücke eine Sicherungshypothek im Höchstbetrag von 27.900 Mark eintragen für „die Kosten der Herstellung und Einrichtung der Strassen, Gehwege, Kanalisation, Wasser- und Gasleitung bis zum Anschluß an die Straße beim Schützenkreuz[XIX]. Bau und Unterhalt der Anlage über einen Zeitraum von 10 Jahren (von 1911 bis 1921) waren so Sache des Karlsruher Baustoffhändlers. Die Versorgung des Gebiets mit Gas (auch das für die Straßenlaternen!) und Wasser war so geregelt, dass die Stadt die Kosten der Herstellung der Zuleitungen trug, sich das eingesetzte Kapital aber mit 5 % verzinsen ließ. „Ein Fünftel davon sowie 4 Pfennig je verbrauchtem Kubikmeter Gas werden als Amortisation gutgeschrieben“, wie der Kurier am 2. Dezember 1911 aus einer Sitzung des Bürgerausschusses berichtet.

Gössel errichtet ab 1911 die ersten Häuser, die er verkauft oder im Besitz behält und vermietet. Eine Handvoll Grundstücke verkauft er an einen Heidelberger Architekten, der darauf seinerseits bauen lässt und die Häuser verkauft.

Wie die Städtischen Gas- und Wasserwerke sich die Versorgung des Gebiets vorstellten, zeigt die nachfolgende Planskizze vom 21. November 1911:

Abbildung 15: Planskizze der Städtischen Gas- und Wasserwerke

Quelle: Stadtarchiv Ettlingen, 1/AB - 2552

Der Skizze nach ist die Krebsbach-Wasserleitung bereits fertiggestellt, die „Wilmhelmshöhe“ und das „Jagdhaus“ sind schon angeschlossen. Deren Abwässer versickern allerdings erst einmal im Wald, aus dessen Untergrund heraus Quellen dazu beitragen, Ettlingen mit Trinkwasser zu versorgen! Dargestellt sind die ersten  fünf Häuser der Kolonie sowie, direkt gegenüber dem Steinbruch, das heutige Haus Schöllbronner Straße 91.

Der Mittelbadische Kurier berichtet im März 1911, dass schon 3 Objekte „malerisch aus dem Grünen“ schauten. Seitens des Stadtbauamtes erfolgen Kontrollen der Ausführung der Straße, die allerdings zu regelmäßigen Beanstandungen Anlass geben. So lagen unter anderem die Träger der Brücke über den Graben in Verlängerung des Tunnels zu hoch, oder Gössel verwendete ungeeignete Kunststeine als Bordsteine, Kanalisationsrohre lagen nicht nach Plan. Die Stadt konnte dies nicht tolerieren, wurde sie ja später automatisch Eigentümer der Straße und hatte diese fortan zu unterhalten.

Zum inzwischen als Entwurf II vervollständigten Planung Gössels merkt das Stadtbauamt am 15. März 1912 an: „Die Errichtung einer Reinigungsanlage für die Kanalwässer ist vorerst nicht geplant, da nach Angaben des Unternehmers Gössel zu den einzelnen Anwesen Abortgruben von genügender Größe gemacht werden und ausschließlich Trockenklosetts zur Aufstellung kommen. Es soll vor Planung etwaiger Reinigungsanlagen das Gutachten der technischen Staatsbehörden abgewartet werden.“ Erst danach wolle Gössel seine weiteren Maßnahmen treffen. Er sei auch derzeit nicht im Besitz von Gelände, das für die Kläranlage in Frage kommen kann. „Vor weiterer Bearbeitung des Entwurfs ist also zu entscheiden, ob und in welchem Maße eine Reinigung des Wassers verlangt wird.“

Im Mittelbadischen Kurier vom 24.Juli 1912 finden wir die Nachricht, dass im Verlag Schmitt erstmals eine Postkarte „zum Villengebiet Neu-Ettlingen“ erschien. Ein heutiger Bewohner der Waldkolonie hat sie zum Abdruck in diesem Bericht zur Verfügung gestellt.

Abbildung 16: Postkarte von 1912

Quelle: Privatbesitz

Das Gebäude rechts oben steht an der Schöllbronnerstraße (Nr. 91), es wurde von Hörner als Betriebsgebäude für den Steinbruch gebaut. Die gewölbte Öffnung in der Bruchsteinmauer (etwa in Bildmitte) ist der Ausgang des Tunnels, der vom Steinbruch zum Brudergartenweg, von dort als Graben bis zur Bahnlinie weiterführte. Das erste Haus links steht nördlich der Waldstraße, die anderen zwischen Wald- und Schöllbronner Straße. Hinter dem Busch im Vordergrund ist der am Anfang des neuen Teils der Waldstraße stehende „Pavillon“ zu erkennen. Er gehört zum linken Gebäude.

Zum mühevollen Werden der Waldkolonie gehört auch das Unglück, das die noch  junge Siedlung im Winter 1912 trifft: Anfang Dezember platzte, so der Zeitungsbericht[XX], die Wasserleitung in der Schöllbronner Straße. „Das Wasser wühlte sich einen Weg nach der Waldstr. Nr. 4 und kommt armsdick beim Tunnel heraus. Die Zugangsstraße vom Schützenkreuz ist auf eine größere Strecke gründlich eingeweicht. Durch den Bruch haben die gesamten Landhäuser, „Jagdhaus“ und „Wilhelmshöhe“ seit 2 Tagen kein Wasser. Wie wir hören, soll denselben durch das städtische Fuhrwerk Wasser in Fässern zugeführt werden.“. An der Schöllbronner Straße errichtet Gössel das auch heute noch bestehende Haus Nr. 93, von dem Bauzeichnungen von 1912 im Privatbesitz erhalten sind. In der „Badischen Presse“ vom 21. März 1914 wird es zur Vermietung oder zum Verkauf angeboten.

Abbildung 17: Südseite „Landhaus Gössel Ettlingen“, Annonce aus der Lokalzeitung

Quelle: Privatbesitz und Badische Landesbibliothek

Das Stadtbauamt berichtet dem Gemeinderat  im Dezember 1913: „Es sind … im fraglichen Gebiet … 15 Bauten entstanden. …Zur Zeit sind etwa 10 Bauten bewohnt. In allen Gebäuden sind die Aborte für Wasserspülung eingerichtet und auch als solche in Benützung. Obwohl bei allen Baugesuchen die Anordnung von Überläufen ausdrücklich verboten wurde, sind trotzdem eine ganze Anzahl vorhanden. Die Wirkung derselben wurde von der Firma Carl Wackher und Sohn dahier mehrfach beanstandet.“ Wir erinnern uns: Gössel hatte „provisorisch“, wie er immer wieder betonte, die gesamten Abwässer in den vorhandenen Dohlen unter der Bahnlinie geleitet. Von dort liefen sie in die Wiesengräben auf Wackher’schem Grund und Boden und von dort in den Krebsbach und dahnn in die Alb. Ein paar Meter flussabwärts entnahmen die „nutzungsberechtigten“ Anlieger das Albwasser für ihre Zwecke: Die Fabrik Buhl für die Herstellung von Papier, die Stadt für die Füllung der Schwimmbecken des neuen Bades an der Luisenstraße und die Firma Bardusch zum Wäschewaschen!

Abbildung 18: In der Waldstraße heute

Quelle: Privat

Der Bau einer Kläranlage für die wenigen Häuser der Kolonie hätte, so der Bericht weiter, „den Nachteil, dass die Kosten sehr hoch werden“, der Anschluss an das städtische Kanalnetz sei „vorerst nicht möglich, da die Stadt noch keine Kläranlage besitzt und auch das Kanalnetz nicht bis an die betreffende Stelle ausgebaut ist.“ Für die „weitere Behandlung der Sache“ macht das Amt „den Vorschlag,  zunächst eine örtliche Besichtigung durch die Großh.[21] Kulturinspektion unter Zuzug der Beteiligten zu veranlassen. Hierauf wären dem Unternehmer Gössel die nötigen Auflagen zu machen unter Stellung einer Frist für deren Erfüllung.“ Damit war das Bezirksamt aber grundsätzlich nicht einverstanden und verweist in seinem Schreiben an den Gemeinderat vom 11. März 1913 auf die Vorschriften über den Bau und Betrieb von Abortgruben (§ 16 Badische Landesbauordnung[22]): „Uns scheint die gesetzliche Grundlage zu fehlen, wonach wir die Auflage jemanden machen könnten zur Erstellung einer Kläranlage, da eine solche Kläranlage nur ausnahmsweise auf besonderes Ansuchen erstellt werden darf.“[XXI] Der genannte Paragraph[XXII] befasst sich detailliert mit den Anforderungen an Abortgruben, ihre Lage zum Gebäude und den Nachbarn; damit, dass sie „eine der voraussichtlichen Inanspruchnahme und Benützungsart … entsprechende Größe und hinreichende Tiefe erhalten“ müssen und sie müssten auch „nach allen Seiten derart wasserdicht hergestellt sein, dass die Durchsickerung des Inhalts vollständig verhindert wird.“ Folglich kann einem Bauherrn nicht die Auflage zum Bau einer Kläranlage gemacht werden, Solange er die gesetzlichen Vorgaben bezüglich der Abortgruben seines Gebäudes einhält, kann ihm nicht die Auflage zum Bau einer Kläranlage gemacht werden! Allerdings ist nach dem selben Paragraphen – darauf kommen wir später noch – „die Anbringung von Überläufen an Abortgruben … untersagt“.

Gössel bittet unterdessen um die Freigabe der auf seinen Grundstücken eingetragenen Sicherheiten, um Grundstücke „lastenfrei“ verkaufen zu können. Die Hypotheken waren damals eingetragen worden, um die ordnungsgemäße Herstellung der Waldstraße samt Kanalisation zu sichern. Die Stadt konnte der Löschung nicht zustimmen und berief sich auf einen Bericht seines Stadtbauamts vom 15. Juli 1914:[XXIII]Der Zustand der Straßenanlage und deren Einrichtungen ist nicht abnahmefähig, eine Löschung der Sicherung dürfte unseres Erachtens nicht angängig sein.“ Das Amt begründet: „Der Straßenbau erfolgte nicht ordnungsgemäß. Die Baumstümpfe wurden nur im Abtrag entfernt, im Auftrag nicht.“[23] Es würden deshalb nach Jahren noch Senkungen eintreten. „Die Straßenbrücke[24] ist nicht nach den üblichen Regeln gebaut, … in kurzen Jahren sind größere Reparaturen zu erwarten. Die Brücke lässt schon äußerlich erkennen, daß die Ausführung nicht fachmännisch geplant und überwacht wurde.“ Bemängelt wurde auch die Entwässerung. Diese sei „nur teilweise durchgeführt und hierbei wurde vom eingereichten Plan derart abgewichen, daß nur ein kleiner Teil als endgültig brauchbar gelten kann. …das Wasser fließt zur Zeit auf das Eigentum der Firma Karl Wackher und Sohn, was von letzterer jederzeit untersagt werden kann.“ Weiterhin sei „die Abwasserleitung für die Gebäude unterhalb (nördlich) der Straße[25] … nur teilweise brauchbar“, zudem die rechtlichen Verhältnisse hinsichtlich Unterhaltungs- und Reinigungspflicht „sehr unklar“. Auch die Anbindung der Waldstraße an die Schöllbronnerstraße über den Brudergartenweg war nach Ansicht des Stadtbauamts „nicht geordnet“. Es empfielt dem Bürgermeisteramt dringend, das Bezirksamt zu bitten, die Großherzogliche Straßen- Wasser- und Kulturinspektion „zu einer Äußerung zu veranlassen, ob die betreffenden Straßenstrecken als fertige Ortsstraßen im Sinne des … Gesetzes gelten können.“ [26] Eine Löschung der Sicherheit ist also aus Sicht des Stadtbauamts nicht zu empfehlen, es „würden der Stadtgemeinde noch ganz bedeutende Schwierigkeiten und Kosten entstehen, wenn die von Unternehmer Gössel eingegangenen Verpflichtungen ordnungs- und sachgemäß erfüllt werden sollen, insbesondere bezüglich der Abwasserfrage.“ Dass es so kam, werden wir später sehen.

Keine zwei Wochen nach der Abfassung dieses Schreibens beginnt - zumindest offiziell – der erste Weltkrieg. Österreich-Ungarn erklärt Serbien nach der Ermordung seines Thronfolgers in Sarajewo den Krieg, auf die russische Mobilmachung reagiert das Deutsche Reich mit Kriegserklärungen, zuerst an Russland, dann an Frankreich. Die Katastrophe hatte begonnen.

Bis zum Ende des Krieges 1918 ist zur Waldkolonie nicht sehr viel in den Akten zu finden. Beschwerden von Bewohnern werden mit dem Hinweis auf die Zuständigkeit des Herrn Gössel beschieden. Die Stadt fordert Gössel auch auf, die „unhaltbaren Zustände“ zu beseitigen und für den ordnungsgemäßen Zustand von Brudergartenweg und Waldstraße „Vorkehrungen zu treffen“. Ob und was daraufhin unternommen wurde, konnte aus den Archivalien nicht erschlossen werden. Aus einem Brief, den Gössel am 5. Januar 1921 an die Kultur-Inspektion richtete, ist zu entnehmen, welchen Anteil Gössel an der Bebauung der Waldstraße hatte: „Ich selbst habe nur 4 Villen an der Waldstraße gebaut, alles andere wurde von einem Architekten Seidemann in Heidelberg gebaut, An welchen ich Terrain verkaufte. Heute habe ich kein Haus mehr in der Waldstrasse, da dieselben verkauft und schon teilweise in die II. und III. Hand übergegangen sind.“[XXIV]

Es gab da aber noch einen Termin, den die Stadt nicht aus den Augen lassen durfte: Gössels vertragliche Unterhaltungspflicht für die Straße war am 3. April 1911 im Grundbuch eingetragen und auf 10 Jahre beschränkt. Sie endete sie also automatisch am 3. April 1921. Die Stadt musste handeln! Sie beantragt mit Schreiben vom 10. März 1921[XXV], also nur etwa zwei Wochen vor Ultimo, beim Bezirksamt die Verlängerung der „Bewährungsfrist“. Sie habe die Kulturinspektion Karlsruhe gebeten, „die Vorgänge nebst einem Gutachten über die gegenwärtig vorhandenen Missstände dem Bezirksamt als Material für den neuen Bezirksratsbeschluss vorzulegen“. Und sie bittet, weil die Sache ja dringlich war, „die Frist für die Verhandlung so zeitig zu setzen, dass eine Löschung der Hypothek vorher nicht vorgenommen werden kann.“ Nur eine Woche später – Verwaltung kann auch schnell gehen – treffen sich Gössel und der Stadtbaumeister als Vertreter der Stadt (ohne schriftliche Vollmacht, wie das Protokoll[XXVI] der Sitzung anmerkt), vor dem versammelten Bezirksrat. Nachdem die Stadt ihren Antrag nochmals erläutert und begründet hatte, erhielt auch Gössel die Gelegenheit sich zu äußern. „Abgesehen von kleinen Schönheitsfehlern“, so trägt er vor, sei die Straße in Ordnung und im Übrigen habe er „bisher alle Kosten für die Straßenanlage in der Waldkolonie alleine getragen und das ganze Straßengelände der Stadt geschenkt.“ Für den Vertreter der Kulturinspektion stand zwar fest, „dass sich die Kanalisation der Waldkolonie nicht in ordnungsgemäßen Zustand befindet“, aber es sei andererseits „aus den Akten nicht ersichtlich, welcher Art Auflagen im einzelnen dem Bauunternehmer Gössel seiner Zeit gemacht wurden. Hierfür müssten noch Feststellungen gemacht werden.“ Gössel blieb bei seinem Antrag, das Gesuch der Stadt abzuweisen, erklärte aber, „dass er nicht beabsichtige, vorerst die Löschung der Sicherungshypothek herbeizuführen“. Der Bezirksrat vertagte die Entscheidung „zwecks Vornahme weiterer Feststellungen“, verlängerte jedoch „fürsorglich“ die seinerzeit festgelegte Frist von 10 Jahren „bis zum rechtskräftigen Austrag der Angelegenheit“. Der Vertreter der Stadt und Gössel erklärten sich mit der Entschließung einverstanden.

Abbildung 19: Postkarte Verlag Emil Ochs, Ettlingen, Poststempel vom Juni 1922

Quelle: Privatbesitz

Die obige Postkarte wurde zwar 1922 verschickt, der Stand der Bebauung der Waldstraße ist aber seit Anfang 1914 im Wesentlichen unverändert. Zwischen „Jagdhaus“ (1), „Wilhelmshöhe“ (2) und der „Wackher’schen Bleiche“ (3) liegen die Häuser der „Waldkolonie“. Rechts neben der Spitze des großen Schornsteins das „Landhaus Gössel“ und das ehemalige Baubüro des Steinbruchbetriebs von August Hörner. Darunter die beiden ersten Häuser auf der rechten Seite der Waldstraße rechts. Gut zu erkennen auch der Ausgang des Tunnels zum Steinbruch.

Die Akten der Waldkolonie, soweit sie nach den Kriegsjahren noch vorhanden waren oder aufgefunden werden konnten, wanderten nun „zwecks Vornahme weiterer Feststellungen“, zwischen den beteiligten Ämtern hin und her. Ein 17-seitiges Rechtsgutachten[XXVII] beleuchtet die Angelegenheit aus öffentlich-rechtlicher und auch privatrechtlicher Sicht und befindet: „Trotzdem hat es die Gemeinde unterlassen, die Ausführung selbst in die Hand zu nehmen, und wenn sie heute Ansprüche aus mangelhafter Ausführung geltend machen will, so ist ihre Lage insofern sehr ungünstig, als sie einen ausführlichen schriftlichen Vertrag mit Gössel nicht abgeschlossen hat.“ Und weiter: „Der Gemeinde wird infolge ihrer öffentlich-rechtlichen Verpflichtung nichts übrig bleiben, als die Kanalisation selbst in Ordnung zu bringen.“ Auch ist es für den Gutachter „nicht angängig“, die Kosten auf die Anlieger umzulegen, wie es das Ortstraßengesetz ja erlaubt, da die Gemeinde den Schaden ja selbst dadurch verursacht habe, dass sie die Kanalisation nicht schon vor dem Krieg selbst ausgeführt habe. Und im Übrigen sei die Umlage der Kosten auf die Anlieger „auch deshalb nicht angebracht, da der Ausbau der Kanalisation weniger den anliegenden Grundstücken dienen, und ihnen Vorteil bieten würde, als in erster Linie geeignet wäre, den Schaden zu beheben, der durch die bisherige Ableitung der Abwässer entfernter liegenden Grundstücken entsteht.

Fertigstellung durch die Stadt

Am 2. Februar 1922 schreibt daraufhin das Bezirksamt an die Stadt unter Beilage einer Stellungnahme des Kulturbauamtes: „Wir veranlassen hiernach die Gemeinde, ihrerseits der im öffentlichen Interesse erforderlichen Ausgestaltung der Kanalisation, insbesondere der Durchführung bis zum Vorfluter näherzutreten und sehen der erforderlichen Vorlage nebst Plänen entgegen.

Die Stadt lässt ihr Bauamt nun die technischen Unterlagen anfertigen, wofür dieses aber zuerst bei den Anliegern feststellen muss, ob und welche Abortgruben Überläufe haben. Es berichtet dem Bürgermeisteramt im September 1922[XXVIII], dass dafür zuerst einmal die Gruben vollständig geleert werden müssten. Für die Vergangenheit sei für die Waldstraße festzustellen: „Die städt. Einrichtung zur Grubenentleerung[27] wird nahezu garnicht in Anspruch genommen. Auf welche Art die Spülwässer also beseitigt werden, liegt sehr nahe. Die Beschaffenheit des Abwassers am Ausfluss auf die Wiese der Firma Wackher gibt hier Aufschluss.“ Alle Anlieger der Waldstraße wurden nun aufgefordert, binnen 14 Tagen beim Stadtbauamt die Leerung ihrer Gruben zu beantragen. Das Ergebnis der „anrüchigen“ Aktion: an 9 von 15 inspizierten Gruben wurden gesetzwidrige Überläufe gefunden!

Die Pläne des Stadtbauamtes vom November 1922 sahen jetzt vor, sämtliche Abwässer, also Regen, Wässer aus Küchen, Waschküchen und Bädern, aber nicht die „Abortstoffe“, in den Krebsbach einzuleiten, der zuvor noch „reguliert“ werden sollte. Die Schächte sollten so gestaltet werden, dass „später … der Trockenwetterabfluss mit besonderer Leitung auf eine in die Nähe der Alb anzulegende Kläranlage geleitet werden kann.“  Die Inflation steuerte inzwischen auf ihren Höhepunkt hin. In einer Petition wandten sich die Anlieger noch im selben Jahr an das jetzt nicht mehr „großherzogliche“, sondern nur noch „badische“ Bezirksamt mit dem Antrag, „bei der jetzigen unerhört schwierigen Wirtschaftslage[28] die Beseitigung der Überläufe zur Zeit nicht zu verlangen“ und „wenn irgend möglich die Überläufe bestehen zu lassen, bis die Stadt eine endgültige Ableitung sämtlicher Abwässer hergestellt hat und bis eine Kläranlage geschaffen ist.“ Die Petenten führten zur Begründung an, dass ja sämtliche Häuser mit Wasserspülklosetts ausgestattet seien und dass die Gruben ohne die Überläufe sonst alle zwei bis 4 Wochen leergepumpt werden müssten. Für die Leerung einer Grube mit 3 Tonnen Inhalt wären 3 Fuhren zu jeweils 1.400 Mark zu entrichten. „Das würde im ganzen Jahr die unerhörte Belastung von 48.000 Mark bedeuten, wobei aber mit noch weiteren Erhöhungen der Abfuhrgebühren zu rechnen ist.[XXIX]

 Für seinen Entwurf errechnete das Stadtbauamt im September 1923 Kosten in Höhe von rund 75 Milliarden Mark, von denen die Hauseigentümer 12,5 Milliarden Mark zu tragen hätten, die anteilig dem Steuerwert des Anwesens zu verteilen wären. Eine im Frühjahr für 67.700 Mark durchgeführte Reinigung der Wiesengräben wurde noch zur Hälfte auf die Anlieger umgelegt. Gebaut werden konnte in dieser Zeit der Hyperinflation natürlich nicht.

Erst 1928 macht Konrad Gössel wieder auf sich aufmerksam. Er habe, so der Bericht des Stadtbauamts, „jetzt die Absicht, in dem Gebiet zwischen der neuen Schöllbronner Straße und der Wilhelmshöhe eine neue Wohnstraße zu beginnen.“ Es sei also beabsichtigt, eine ganz andere Straße auszuführen, als 1911 amtlich festgelegt und genehmigt wurde. Gössel gebe zwar an, dass es sich nur um die Herstellung eines Holzabfuhrweges handele, „was jedoch nicht glaubhaft ist.“

Auch die Stadt hatte neue Überlegungen zur Entwässerung der Waldkolonie angestellt. Gerade war mit der Stadt Karlsruhe ein Vertrag geschlossen worden, der die Frage der Reinigung der Ettlinger Abwässer ein für alle Mal beantwortete: Die Stadt Ettlingen wurde, zumindest abwasser-technisch, an Karlsruhe angeschlossen. Die neue Planung beinhaltete nun auch die Entwässerung der „Wilhelmshöhe“ und des „Jagdhauses“. Sie sah vor, die beiden Anwesen an ein kurzes Stück Leitung in der Schöllbronner Straße anzubinden und diese Leitung dann am östlichen Rand der Waldkolonie steil nach unten zum dortigen Wendeplatz zu führen und dort an den Bestand anzuschließen. Am tiefsten Punkt der Waldstraße (früher Brudergartenweg) sollten die Abwässer in einem Pumpenhaus gefasst und in einer neuen Druckleitung zur fünf Meter höher liegenden Kanalisation beim Schützenkreuz gehoben werden. Von dort konnten sie mit natürlichem Gefälle im inzwischen verlegten Abwasserkanal in der Schöllbronner Straße Richtung Stadt fließen. Das Pumpenhäuschen neben der Waldstraße wurde in den 1960er-Jahren bis auf die Grundmauern abgetragen. Im Zuge des Straßenausbaus etwa 1985 verschwanden die Reste des Pumpenkellers hinter der Stützmauer auf der südlichen Straßenseite. Das in den Krebsbach mündende Notüberlaufrohr ist im in Sandstein gemauerten Bachkanal noch zu sehen.

Abbildung 20: Ausschnitt aus Plan Pumpenhaus

Quelle: Stadtarchiv Ettlingen, 1/STB - 220

Mit dem „Süddeutschen Fußballverband e.V.“, zwischenzeitlich Eigentümer von „Wilhelmshöhe“ und „Jagdhaus“, wurde vertraglich eine Beteiligung an den Kosten des oberen Teilstücks der Kanalisation vereinbart, das bis in die Waldstraße führte. Von den auf 5.000 Mark veranschlagten Kosten trug der Verband 60 %.[XXX] Von Gössel erwarb die Stadt das Recht, die Leitung über sein Grundstück Lgb. Nr. 7615 (Wald) bis zum Ende der Waldstraße zu führen. Die Stadt zahlte dafür einmalig 50 Pfennig pro Meter Kanal. Auch mit den Anliegern der Waldstraße konnte die Stadt sich einigen. Nach der Präsentation des Projekts in einer Besprechung mit den Gebäudeeigentümern - auch Gössel war als Anlieger anwesend - im Januar 1930 wurden nach dem Protokoll der Versammlung[XXXI], neben technischen Fragen („Was passiert, wenn die Pumpe ausfällt?“) vor allem die Frage der Finanzierung des Projektes diskutiert. Der Ortssatzung nach erhob die Stadt für den Anschluss an die Kanalisation üblicherweise 10 Mark je Meter[29]. Für die Waldkolonie sollte die Kostenbeteiligung auf vertraglicher Basis vereinbart werden. Die Stadt hatte für das Projekt Investitionskosten von 15.000 Reichsmark[30] und jährliche Betriebskosten von 700 Mark errechnet. Der Strom für die Pumpe war allein mit 400 Mark angesetzt. Man einigte sich darauf, von den Investitionskosten 6.933 Mark und von den jährlichen Betriebskosten die Hälfte auf die Anlieger umzulegen. Als Schlüssel für die Verteilung sollte der Steuerwert des Gebäudes verwendet werden. Der Beitrag zur Investition durfte in sechs Halbjahresraten abbezahlt werden, der Betriebskostenanteil war halbjährlich fällig. Mit jedem der 17 Anlieger, von denen der Waldstraße, der Schöllbronner Straße vom Schützenkreuz bis zur „Wilhelmshöhe“ wurde ein individueller Vertrag „über Fertigstellung und Betrieb der Entwässerung in der Waldkolonie“ abgeschlossen, in dem die individuell errechneten Anteile festgelegt sind.

Im März 1930 beauftragt der Bürgermeister seinen Stadtbaumeister, doch noch einmal mit Gössel zu verhandeln, ob der sich nicht doch noch an den Kosten beteiligen würde. Aber Gössel zeigte sich unnachgiebig und so hart wie die Steine, die er als Baustoffhändler gerne an seine Kunden verkaufte. Der Stadtbaumeister berichtete an den Bürgermeiste: „Herr Gössel lehnt jede Leistung irgendwelcher Art ab. … nach den Äußerungen ist auf gütlichem Wege nichts zu erreichen.“ [XXXII] Er beurteilt Ende Mai 1930 „die Frage des Beizugs des Unternehmers … zu den Kosten“ der Fertigstellung der Entwässerung pessimistisch. Gössel habe nur 56% der im damaligen Kostenanschlag vorgesehenen Rohrleitungen ausgeführt und schulde somit noch 44% mit einem Wert inklusive der Schächte von etwa 3.500 Mark. Er schreibt: „Zusammenfassend wird bemerkt, daß u.E.[31] die Aussichten für die Erlangung dieses Betrages sehr gering sind, wenn auch die Sicherungshypothek in voller Höhe besteht. Freiwillig oder im Wege der Verhandlung ist von Gössel nichts zu erreichen. Im Rechtsstreit würde die Stadt u.E. erliegen, weil der Gemeinderat versäumt hat, rechtzeitig die fachgemäße Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen zu verlangen und Zwangsmaßnahmen zur Durchführung anzuwenden.“[XXXIII]

Als Arbeiten zur Fertigstellung der Kanalisation wurden ausgeschrieben und vergeben: Die Rohrleitung von der Schöllbronner Straße hinab zum Wendeplatz in der Waldstraße, die Pumpenstation am dortigen Tiefpunkt und die Druckleitung hoch zum „Schützenkreuz“.

Abbildung 21: Verbindung von der Schöllbronner zur Waldstraße

Quelle: Stadtarchiv Ettlingen, 1/STB - 218

Am 6. September 1930 meldet die Stadt dem Kulturbauamt in Karlsruhe: „Die Entwässerung der Waldkolonie einschl. der Pumpenstation ist fertiggestellt und seit Anfang August in Betrieb genommen.

Um nicht auch noch das Regenwasser zum Schützenkreuz hinauf pumpen zu müssen, stellt die Stadt den Antrag und bekam dann auch das Recht verliehen, bei Starkregen - und damit entsprechender Verdünnung dieser Abwässer - 200 Liter pro Sekunde über den Krebsbach in die Alb einleiten zu dürfen. Der Verleihungsbescheid enthielt die Auflage: „Für den Fall des Aussetzens der Pumpenanlage ist eine Reservepumpenanlage ständig bereit zu halten.“ Zusätzlich war die Verleihung „im öffentlichen Interesse jederzeit ohne Entschädigung widerruflich“ und sie „dauert nur solange, bis der Kanal durch das Gebiet „Obere Stadtwiesen“ erstellt ist.[XXXIV]

Zwanzig Jahre hat es also gedauert, bis die Abwässer der Waldkolonie nicht mehr über die Gräben in den Wackher’schen Privatwiesen nördlich der Albtalbahn in den Krebsbach und die Alb flossen. Es sollte noch ein weiteres Vierteljahrhundert dauern, bis der gerade erwähnte Kanal durch die „Oberen Stadtwiesen“ zur Pforzheimer Straße in Betrieb genommen wurde.

Ganz ohne Belästigung der Firma Wackher ging es offenbar doch nicht ab: bei den regelmäßig erforderlichen Wartungsarbeiten am Pumpenhaus musste der Pumpensumpf natürlich geleert werden. Die städtischen Arbeiter leiteten den Inhalt einfach in den Straßengraben, von dem aus die „Brühe“ auf altvertrauten Wegen auf die Wackher’schen Wiesen unmittelbar nördlich der Waldstraße floss. Nach einer Beschwerde der Betroffenen erhielten die Arbeiter die Anweisung, zukünftig direkt in den Krebsbach abzupumpen!

So konnte die Stadt nun endlich auch von den Bewohnern der Waldkolonie die für den Anschluss an die Kanalisation üblichen „Schwemmgebühren“ erheben. 1939 meldete sich der Eigentümer der (damaligen) Haus-Nr. 1 (heute Nr. 3) bei der Stadt und bat um Erlass der Gebühr in Höhe von 7,38 Reichsmark, „weil sein Anwesen nicht an die Stadtentwässerung angeschlossen sei.[XXXV] Die Stadt prüfte und stellte fest: „Die Hausentwässerung … in der Waldstr. 1 ist tatsächlich noch nicht an die Kanalisation angeschlossen sondern läuft noch in den Wiesengraben der entlang des Grundstücks der Fa. Carl Wackher & Sohn zieht und in den Krebsbach mündet. Der Anschluß wurde … 1930 versäumt.“ Da aber ein solcher Zustand wider die Vorschrift der Hausentwässerungsordnung sei, „wäre … die Auflage zu machen, den Anschluß … innerhalb 6 Wochen herstellen zu lassen“. Danach konnten die Schwemm-gebühren wieder erhoben werden.

Es bleibt noch ein Rückblick auf das Jahr 1930, in dem die Stadt das Recht verliehen bekommen hatte, verdünnte Abwässer in den Krebsbach und die Alb einzuleiten. Die dort enthaltene Beschränkung „bis der Kanal durch das Gebiet „Obere Stadtwiesen“ erstellt ist“ wurde erst 1957 dadurch gegenstandslos, dass die Stadt eine neue Abwasserleitung verlegte, die vom Pumpenhäuschen nach Norden quer durchs Albtal verläuft und dort in den Kanal der Pforzheimer Straße einmündet.

Im November 1939 führt angestauter Unmut von Bewohnern der Waldkolonie zu einer Eingabe an den Bürgermeister „wegen Ausholzung“. Oberhalb der Waldstraße, an der Schöllbronner Straße besaß der Anlieger B. neben seinem meist unbewohnten Haus noch Wald, den er offensichtlich wenig pflegte. „Trotz wiederholter Bitten der angrenzenden Bewohner um Ausholzung des Waldstückes“ habe er „niemals das Geringste an den Bäumen machen lassen.“ Die Nachbarn würden infolgedessen stark unter Feuchtigkeit leiden, „so dass auch mit gesundheitlichen Schäden der Bewohner gerechnet werden muss, besonders, da auch eine größere Anzahl Kinder vorhanden sind.“ Bäume seien verfault und umgefallen, teilweise stünden sie unmittelbar an der Grundstücksgrenze. Das sei kein Wald mehr, sondern ein Urwald. Der angrenzenden Bewohner habe sich „in der Befürchtung um schwere Schäden für sich und ihre Angehörigen eine starke Erregung bemächtigt.“ Ein Passus der Eingabe darf als Beispiel für die Sprache dieser Zeit vollständig zitiert werden: „ Es müsste aber gerade in der heutigen Zeit als asoziales Verhalten gewertet werden, wollte jemand als Volksgenosse gewertet werden und Anspruch erheben auf Schutz seines Eigentums durch seine Volksgenossen, aber andererseits es nicht für notwendig hält auch nur das geringste Entgegenkommen seinen Volksgenossen zu bezeigen, sondern noch weiter durch sein Verhalten den Volksgenossen schweren Schaden zufügt.“ Man erwarte deshalb von den zuständigen staatlichen Organen, „dass diesem Zustande unbedingt ein Ende bereitet wird.“ Die Eingabe schließt, ebenso zeitgemäß, nicht mit „Hochachtungsvoll“ sondern mit „Heil Hitler“.[XXXVI]

Schon eine Woche später stellt der Landrat als „Ergebnis des gestrigen Augenscheins“ fest, dass die in den Häusern offensichtlich herrschende Feuchtigkeit hauptsächlich darauf zurückzuführen sei, „dass die Gebäude gegen das Druckwasser des Bergabhanges … nicht genügend abgedichtet sind, zum Teil aber auch darauf, dass die Zufuhr von Licht und Luft durch die dichte bis an die Grundstücksgrenze heranreichende Bepflanzung des Hanges mit Bäumen und Sträuchern behindert wird.“[XXXVII] Es sei also eine Auslichtung erforderlich, einmal in einem gewissen Abstand zum Nachbarn, aber auch beidseits der Starkstromleitung der E-Werke, die dort verlief. Der Landrat empfiehlt mit Schreiben vom 23. Mai 1940 den betroffenen Anliegern, „im  Interesse der Anwohner … den Baumwuchs und das Gesträuch zu lichten“, trifft aber gleich noch „eine Anordnung mit Erfüllungsfrist bis 1. Januar 1941“, die lautete: „Sämtliche … näher als 2,50 m an die Starkstrom-Freileitung heranreichende Bäume sind zu entfernen.“ Widersprüche beim Innenministerium erfolgten umgehend mit dem Ergebnis, dass dieses dem Landrat mit Schreiben vom 23. Oktober[XXXVIII] vorhält: „Ihre Verfügung … vermag ich nicht als ausreichend rechtlich begründet ansehen“. Die gestellten Forderungen könnten nur im Weg freiwilliger Vereinbarung erreicht werden. „Die Gebäudeeigentümer, die in einer geradezu unverständlichen Weise ihre Gebäude in den Wald gestellt haben, müssen für die Kosten einer Waldauslichtung aufkommen.“ Der Innenminister ersuche daher den Landrat, „die Angelegenheit in diesem Sinne weiterzubehandeln mit dem Ergebnis, daß Ihre Verfügung gegenstandslos wird“, andernfalls müsse der Landrat seine Verfügung wieder aufheben. Die Stadt nahm daraufhin Verhandlungen mit den Anliegern auf und die ließen ihren Waldbestand in Eigenregie durch Unternehmer auslichten. Das Anwesen der Herrn X war zwischenzeitlich in den Besitz des Reichsfiskus (Heer) übergegangen, auch andere Grundstücke hatten neue Eigentümer. Das Ergebnis der „Waldputzete“ beschreibt das Stadtbauamt am 3. Juni 1941: „Der Zustand ist z. Zt. sehr unschön und es sieht gar nicht aus, als ob in absehbarer Zeit dort Gärten entstehen würden. Es besteht … keine Veranlassung, das übrige Gebiet in den gleichen Zustand zu versetzen.“[XXXIX] Dass auch andere Bewohner der Waldkolonie im gleichen Aufwasch sie störende Bäume entfernt haben wollten, sei erwähnt. Ihre Wünsche wurden abgelehnt. In diesem Zusammenhang begegnet uns nochmal der Name Hörner: Seine Erben sind immer noch Eigentümer des Grundstücks Lgb. Nr. 1661, das August Hörner 1895 von der Stadt erworben hatte.

 Im Dezember 1938 war Konrad Gössel verstorben, seine Frau schon im Jahr zuvor. Die Erben verkauften Ende 1941 insgesamt neun Grundstücke im „Kehreck“ mit einer Gesamtfläche von 35.961 m² an den „Nationalsozialistischen Reichsbund für Leibesübungen – Reichsführung – Berlin“ für 1,10 Reichsmark pro m². Der Holzbestand war im Kaufpreis enthalten. Das waren allerdings nicht alle Gössel-Grundstücke, wie die Stadt feststellte, als die durch eine Anfrage des Landratsamtes davon erfuhr. „Sämtliche Bauplätze an der alten Steige und an der Schöllbronnerstraße bis zum Haus Hermann Beier sowie das an das Haus Stober angrenzende Grundstück Lgb. Nr. 7619 mit 73,19 Ar befinden sich noch im Eigentum der Konrad Gössel Erben.“ Das Forstamt der Stadt war der Auffassung, dass die Stadt dieses Waldstück wieder erwerben sollte. Es erinnerte daran, dass die Stadt das Gelände 1895 – wir wissen das schon – zu 0,32 Mark pro m² verkauft hatte, dass 1941 in der gleichen Ecke ein anders Grundstück für 0,70 Reichsmark pro m² den Besitzer gewechselt hatte, ein Preis, zu dem die Stadt damals nicht hatte kaufen wollen.[XL] Also fragte die Stadt im Februar 1942 beim Gössel’schen Nachlassverwalter in Pforzheim an, ob und gegebenenfalls welches Gelände der Stadt verkauft werden könnte. Ihr wurde umgehend mitgeteilt, dass allenfalls das genannte Grundstück Lgb. 7619 zum Verkauf stünde. Zu den Verhandlungen notiert die Stadt: „Als Preis nannten sie 1,80 RM je qm, den sie damit begründeten, daß der Baumbestand auf diesem Grundstück dichter sei als auf dem an den NS-Reichsbund für Leibesübungen verkauften Gelände.“ Die Stadt war zwar an einer Arrondierung des Stadtwalds interessiert, wollte aber nicht mehr als 1,10 RM bezahlen. Am 30. Mai 1942 kam aus „Pforzheim i. Baden“ die Antwort, „daß die Erbengemeinschaft während der Dauer des Krieges nicht gewillt ist, weiteres Waldgelände zu verkaufen.“ Hinzugefügte Vermerke der Stadtverwaltung am 30. Mai: „Beschluß: Wv.[32] nach Kriegsende“ und am 1. Juli 1942: „Beschluß: Zu den Akten.“

Mit anderen Worten: Die Angelegenheit ist erledigt.

Heute

Aus der Luft ist gut zu ersehen: Die Waldkolonie liegt nicht mehr im Wald sondern am Wald und es gibt durchaus Zeiten, in denen sie trotz ihrer Lage an einem Nordhang üppig von der Sonne beschienen wird.

Abbildung 22: Luftbild „aktuell“

Quelle: LEO

Ein Anwohner, der seit mehr als sechs Jahrzehnten in der Waldstraße lebt, schreibt: „Hecken und Büsche halten ein Juwel fast versteckt. Ein idyllisches Fleckchen Erde am Rande einer großen kleinen Stadt – hier lässt sich’s wahrlich gut leben“. Und eine ehemalige Bewohnerin der Waldstraße, dort aufgewachsen, erinnert sich: „Wohnen und Leben in der Waldstrasse. geprägt von viel Natur rund um, verschwiegene Gärten und die schöne Architektur der alten Häuser, der achtsamen Umgang mit den Nachbarn, noch ein kleines Stück einer heilen Welt.“

Abbildung 23: Anwesen in der Waldstraße

Quelle: Privat

Die Firma K. Gössel existiert heute noch als Immobilien-Verwaltungsgesellschaft. Auf der Homepage der Gesellschaft[33] wird auch die Ettlinger Waldkolonie erwähnt. Meine Mail mit der Bitte um Kontaktaufnahme blieb leider ohne Antwort.

Die Weiterverfolgung der Eigentumsverhältnisse ab 1901 konnte anhand der Grundbücher nicht vorgenommen werden. Die Tätigkeit in der Geschichtswerkstatt gilt nicht als „begründetes Interesse“, das für die Einsicht in die im Zentralarchiv in Kornwestheim liegenden Bücher Voraussetzung ist.

Für die Unterstützung beim Entstehen dieses Berichts bedanke ich mich herzlich beim Team des Stadtarchivs für die Geduld, mit der es meine vielen Anfragen und Bitten um Scans aus den Akten abarbeitete. Zum Bericht wesentlich beigetragen haben Informationen und Anekdoten, die ich von mir bekannten jetzigen und früheren Bewohnern der Waldstraße in persönlichen Gesprächen erhielt. So erinnerte mich zum Beispiel ein ehemaliger Bewohner der Waldstraße auch daran, dass die Ettlinger Firma Spitzner in der Waldstraße gegründet worden sei und die ersten Eimer ihrer erfolgreichen „Erkältungssalbe“ dort in einer Waschküche angerührt wurden.

 

Ettlingen im August 2024

Werner Leibold

 

Die genannten Kaufkraftäquivalente sind von der „Deutschen Bundesbank“ veröffentlicht und beziehen sich auf Januar 2024. Die aus Zeitungen stammenden Informationen sind über den digitalisierten Bestand der Badischen Landesbibliothek erschlossen worden.

Abkürzungen

BLB      Badische Landesbibliothek Karlsruhe

MBC    Mittelbadischer Courier

SAE      Stadtarchiv Ettlingen

LEO     Landeskundliches Informationssystem Baden-Württemberg

Fußnoten


[1] löblichen

[2] löblicher

[3] Mit Grenzsteinen versehen

[4] Heutiges Kaufkraftäquivalent in €: x 8,5 (für 1 Mark kaufte man damals, was heute 8,5 € kostet)

[5] Ein Hundertstel einer Mark

[6] Lagerbuch

[7] Heutige Schillerschule

[8] Heutige Thiebauthschule

[9] ausführliche Darstellung zu Münich in „Die Ettlinger Wilhelmshöhe 1898 – 2008: Kurhotel-Olympiastützpunkt-Künstlerhaus / Christine Eigel“ Hrsg. Stadt Ettlingen – (SAE)

[10] In Baden ein Gremium zur Kontrolle des Gemeinderats (anstelle der „Bürgerversammlung“ früher)

[11] Nach heutiger Kaufkraft etwa 274 €

[12] Lateinisch: Bürger

[13] Heutiges Kaufkraftäquivalent in €: x 6,9

[14] Jung. Heute würde man jun. (junior) schreiben

[15] Heute üblich: senior (sen.)

[16] Hatte der Texter die Fabriken von Wackher und Buhl übersehen?

[17] Planierungen: Ausgleich der Höhenlagen, bis sie sich „im Wasser“ befinden

[18] Bebauter innerer Bereich einer Gemeinde im Gegensatz zum Außenbereich

[19] Vorher in den Krebsbach, dieser mündet in die Alb

[20] Festlegung des Straßenverlaufs und der Baufluchten

[21] Großherzogliche

[22] Vom 1. September 1907

[23] Heißt: Wo Boden abgetragen werden musste, beseitigte man auch die Baumstümpfe, dort wo aufgefüllt werden

   musste, beließ man die Stümpfe im Straßenraum.

[24] Die den Graben überbrückte, der vom Tunnel zur Bahnlinie führte

[25] Anwesen mit den ungeraden Hausnummer 3 bis 15

[26] So geht Verwaltung: Amt 1 empfiehlt Amt 2, Amt 3 zu bitten, Amt 4 zur Äußerung zu veranlassen.

[27]Jauchewagen“ mit Pumpe bzw. Schöpfkübel

[28] Die Inflation steuerte auf ihren Höhepunkt hin

[29] Länge des Grundstücks an der Straße

[30] Kaufkraftäquivalent: 4,3 €

[31] unseres Erachtens

[32] Wiedervorlage

[33] https://www.goessel-immobilien.de/historie.html

 

Quellen


[I]               SAE 1/AB-1673

[II]              SAE 3/GB-047

[III]              SAE 1/AB-2552

[IV]             W. Zurstrassen  (aus Privatbesitz K. Zurstrassen)

[V]              SAE 1/AB-1673

[VI]             dto

[VII]             SAE 1/AB-2424

[VIII]            MBC 25.01.1904

[IX]             SAE 1/AB-2424

[X]              dto

[XI]             dto

[XII]             „Badische Presse“ 3.9.1909

[XIII]            SAE 8/BiB-A05

[XIV]            SAE 1/AB-2552

[XV]            SAE 1/PLA-215

[XVI]            dto

[XVII]           SAE 1/AB-2552

[XVIII]          SAE 1/AB-2552

[XIX]            SAE 1/PLA-215

[XX]            MBC 12.12.1912

[XXI]            SAE 1/AB-4301

[XXII]           BLB „Schlusser’s Bau- und feuerpolizeiliche Vorschriften in Baden

[XXIII]          SAE 1/AB-5532

[XXIV]          SAE 1/PLA 215

[XXV]           SAE 1/PLA-215

[XXVI]          SAE 1/AB-5532

[XXVII]         SAE 1/PLA-215

[XXVIII]         SAE 1/STB-220

[XXIX]          dto

[XXX]           dto

[XXXI]          dto

[XXXII]         dto

[XXXIII]         dto

[XXXIV]        dto

[XXXV]         SAE 1/STB-208

[XXXVI]        SAE 1/AB-4194

[XXXVII]        dto

[XXXVIII]       dto

[XXXIX]        dto

[XL]             SAE 1/AB-1673