Landhäuser-Kolonie Ettlingen
Zur Entstehung der „Waldkolonie“
Der Traum vom Eigenheim im Grünen
Nach englischem Vorbild entstanden ab der Mitte des 19. Jahrhunderts zuerst in den deutschen Großstädten sogenannte „Villenviertel“ oder „Villenkolonien“, Wohnquartiere mit einzelnen Häusern statt der Geschossbauten der Innenstädte, die es dem wohlhabenden Bürgertum möglich machte, der Enge der Innenstädte zu entkommen und idyllisch „im Grünen“ in freistehenden Einzelhäusern mit Garten rings herum zu leben.
Der wachsende Wohlstand des Bürgertums ließ auch die Nachfrage nach solchen Wohnformen ansteigen, immer mehr auch im Einzugsbereich der mittleren Städte. So ist es nicht verwunderlich, dass auch in und um Karlsruhe als dem Sitz der badischen Regierung der Bedarf nach „Wohnen im Grünen“ wuchs und solche „Villenviertel“ entstanden! Wo Nachfrage ist, entsteht auch Angebot: Unternehmer, heute würde man sie „Projektentwickler“ nennen, griffen die Idee auf.
Über das mühevolle Werden einer solchen „Landhäuserkolonie“ soll im Folgenden berichtet werden. Thematisiert wird die Entwicklung der Ettlinger Waldstraße und ihrer angrenzenden Umgebung, unter Einheimischen bekannt als die „Waldkolonie“, eine kleine Ansiedelung von Häusern und Villen mit großen Gärten aus den Anfängen des letzten Jahrhunderts.

Abbildung 1: Übersicht
Quelle: Google Earth
1: Hellberg | 3: Wilhelmshöhe | 5: Waldkolonie | 7: Steinbruch |
2: Schützenhaus | 4: Jagdhaus | 6: Firma Wackher | 8: Schützenkreuz |
Abbildung 7: Annonce zur Unterstützung der Hinterbliebenen der Explosion der Pulvermühle Ettlingen
Quelle: Badische Landesbibliothek Karlsruhe, Karlsruher Tagblatt vom 03.11.1854

Abbildung 2: Das „Schützenkreuz“
Quelle: Privat
Das „Schützenkreuz“ ist einer der markantesten Orte in Ettlingen. Es steht an der Schöllbronner Straße, nur wenige Meter oberhalb des Abzweigs der Waldstraße und der alten Schöllbronner Steige.
Das Projekt „Reiß und Hörner“[I]
Beim „Schützenkreuz“ gabeln sich die Wege: die „Alte Steige“ biegt nach Süden ab und folgt, an einem alten Steinbruch vorbei, dem Krebsbach bis auf die Höhen bei Spessart. Nach Osten führt ab dem „Schützenkreuz“ der „Brudergartenweg“ weiter ins Albtal hinein. (Der „Brudergarten“ ist ein Ettlinger Gewann im Albtal, etwa auf halbem Weg zwischen dem „Hellberg“ und der Spinnerei, noch ein gutes Stück von der Wacker’schen „Bleiche“ albaufwärts.) Erst 1891 war die neue Straße angelegt worden, die Fußgängern und vor allem Fuhrwerken auf dem Weg nach Schöllbronn den steilen Anstieg über die alte „Schöllbronner Steige“ erträglicher machte. Die „Lokalbahn“, spätere „Albtalbahn“, nahm die Strecke ins Albtal erst 1898 in Betrieb.
Im Dezember 1894 wandten sich die Karlsruher Bauunternehmer Ludwig Reiß und August Hörner an den „löbl.[1] Gemeinderat der Stadt Ettlingen“ mit dem Gesuch „betreff Ankauf eines Stückes Gemeindegut der Stadt Ettlingen“:


Abbildung 3: Kaufgesuch der Herren Reiß und Hörner, Vorder- und Rückseite
Quelle: Stadtarchiv Ettlingen, 1/AB - 1673
Dem fünfseitigen Schreiben legten sie „geziemend“ einen „Situationsplan“ des zum Kauf in Aussicht genommenen Geländes bei.

Abbildung 4: Planskizze zum Kaufgesuch, Hinweis: Norden ist links
Quelle: Stadtarchiv Ettlingen, 1/AB - 1673
In einem etwa 70 m breiten Streifen Wald beidseits der neuen Schöllbronner Straße wollten Reiß und Hörner „Villen und sonstige Gebäude“ errichten, wobei das Gelände „zum großen Teil als Wald und Anlage verbleiben“ sollte. „Auch die Anlage eines Sanatoriums für Luftkurgäste etc. ist in Aussicht genommen. Für die Verpflegung der Gäste, wie auch zum allgemeinen Gebrauch ist die Einrichtung von Pension und Restauration an geeigneter Stelle beabsichtigt.“ Und es würde „dadurch vielseitig geäußertem Wunsche entsprechen u. eine Vermehrung des Fremdenverkehrs herbeigeführt.“ Auch „wolle löbl.[2] Stadtrat berücksichtigen, daß durch die auszuführenden Bauten dem Arbeiter und Handwerkerstand der Stadt Ettlingen wesentlicher andauernder Verdienst zuflössen.“ Insgesamt „ergeben sich demnach für die Stadtgemeinde Ettlingen aus der projektierten Anlage so wesentliche Vorteile, daß durch Förderung derselben Rat und Bürgerschaft sich vielfach Dank erwerben werden.“ Als geschäftstüchtige Unternehmer vergessen Reiß und Hörner natürlich nicht zu erwähnen, dass „das zu kaufende Gelände … zum Teil alter Steinbruch u. sehr zerwühlt u. zerklüftet“ sei. Nur ein geringer Teil eigne sich daher zur Anlage von Bauten und überhaupt sei ein großer Aufwand für Erdbewegungen und die Anlage von Wegen, Stützmauern erforderlich. Und der auf dem Gelände befindliche Wald sei ja auch erst vor kurzem abgeholzt worden, sodass in nächster Zeit daraus kein Ertrag zu erwarten sei.

Abbildung 5: Lageplan des Geometers Schleinkofer, Hinweis: Norden ist oben
Quelle: Stadtarchiv Ettlingen, 1/AB - 1673
Den vielfältigen Argumenten verschloss sich die Stadt nicht. War doch die Aussicht auf ein Sanatorium samt Restauration gerade jetzt willkommen, da der „Hellberg“, für die Ettlinger ein beliebtes Ausflugsziel, geschlossen werden sollte. Nachdem die Parzelle abgesteckt, „ausgesteint“[3] und im April 1895 flächenmäßig vom Geometer Schleinkofer erfasst und in einem Lageplan dargestellt war, konnte die „Forstei“, die großherzogliche Forstbehörde, den Wert des darauf befindlichen Holzes „taxieren“.
Am 5. Mai 1895 beschloss der Gemeinderat, den beiden Karlsruher Unternehmern Reiß und Hörner zu verkaufen:
1. Die Waldparzelle von etwa 13 Hektar für 3.200 Mark[4] pro Hektar,
2. den darauf befindlichen Holzbestand gemäß der Taxation der großherzoglichen Forstbehörde zu 6.478 Mark und 40 Pfennig[5].
3. zum gleichen Preis das Grundstück Lgb.[6] Nr. 1661
4. zum gleichen Preis ca. 1 Morgen vom Grundstück Lgb. Nr. 1657
Die „Badische Landeszeitung“ schrieb dazu am gleichen Tag: „Wir begrüßen diese weiteren Vergrößerungen und Verschönerungen unserer von der benachbarten Residenz so gerne und häufig besuchten, herrlich gelegenen Stadt im Interesse derselben auf das Freundlichste.“ Das Vorhaben reihe sich ein in die in letzter Zeit stark gestiegene Bautätigkeit wie dem Anbau des Rathauses, der bevorstehenden Einweihung des „im monumentalen Stile“ erbauten Leichenhauses auf dem neuen Friedhof ebenso wie der bevorstehenden Errichtung eines neuen Schlachthauses und einer Mädchenschule[7] in Ergänzung zur 1875 errichteten Knabenschule[8].
Im notariellen Vertrag vom 21. Mai 1895 wird zusätzlich geregelt:
1. Der Verkauf erfolgt an Reiss und Hörner „in unabgeteilter Gemeinschaft“
2. Der Preis des Holzes sowie ein Viertel des Preises für den Grund und Boden ist am Tag des Eintrags im Grundbuch bar bei der Stadtkasse zu bezahlen
3. Der Rest in drei Jahresraten, verzinst mit 4%, alles unter „samtverbindlicher Haftbarkeit der beiden Käufer“
4. „Die Käufer haben in mehreren Parzellen des erworbenen Komplexes Gebäude zu erstellen und binnen Jahresfrist mit dem Bau eines Restaurationsgebäudes mit Pension zu beginnen“
5. Die Stadt verpflichtet sich, den Steinbrunnen und die benachbarten Quellen zu fassen und das Wasser mit Rohrleitungen in den Komplex zu leiten. Von jedem erstellten Haus erhebt die Stadt den üblichen Wasserzins. Solange dieser nicht ausreicht, die Kosten für die Herstellung der Wasserleitung mit 5% zu verzinsen, haben die Käufer den fehlenden Betrag zu ergänzen.
Der Kaufvertrag wird am 11. Januar 1896 ins Grundbuch eingetragen[II]. Wegen der jetzt abgeschlossenen Vermessung beträgt der Kaufpreis jetzt 45.117 Mark und 12 Pfennige für 140.991 m² Grund und Boden zuzüglich 6.478 Mark und 40 Pfennige für das darauf stehende Holz.
Die Karlsruher Unternehmer sind jetzt Eigentümer des Areals und sie legen los: Dem Karlsruher Tapezierer und Raumausstatter Sebastian Münich verkaufen sie im Sommer für knapp 15.000 Mark eine Parzelle, auf der dieser das „Kurhotel Wilhelmshöhe“ erbauen lässt (mit dem er allerdings drei Jahre später schon wieder in den Konkurs geht).[9] Dann am 15. April 1898 für 5.362 Mark die 4.489 m² große Parzelle Lgb. Nr. 7620 an die Tochter Emma Laura des Karlsruher Kaufmanns Eduard Haug. Auf diesem Grundstück, unmittelbar unterhalb der „Wilhelmshöhe“, entsteht sehr bald die Hotel-Restauration „Jagdhaus“, für die Haug laut einem Bericht der Badischen Landeszeitung vom 1. November des gleichen Jahres um eine Konzession nachsucht. Auch an den Karlsruher Baustoffhändler Konrad Gössel verkauft Hörner für 1,15 Mark pro m² zwei Parzellen an der Alten Schöllbronner Steige. (Im weiteren Verlauf der Geschichte wird Konrad Gössel die Hauptrolle übernehmen!). Schon mit den ersten lukrativen Grundstücksverkäufen (immerhin Einkaufspreis mal 3,6!) haben Reiß und Hörner die Hälfte ihres eingesetzten Kapitals wieder in der Tasche und sind immer noch Eigentümer eines Großteils des Areals, wovon Hörner allerdings den Löwenanteil besitzt. Zudem ist ein wichtiger Passus des Kaufvertrags erfüllt, nach dem „binnen Jahresfrist mit dem Bau eines Restaurationsgebäudes mit Pension“ zu beginnen war, auch wenn diese Verpflichtung mit dem Verkauf der Parzellen auf die neuen Eigentümer (Münich und Haug) übergegangen war.
Auch die Stadt erfüllte umgehend ihre vertraglichen Verpflichtungen, sie fasste drei Quellen in einem kleinen Reservoir oberhalb der „Wilhelmshöhe“ zusammen und baute die Leitungen für rund 24.000 Mark.
Im Jahr 1900[III] eröffnet August Hörner südlich der neuen Schöllbronner Straße einen Steinbruch, dessen Konturen beim Pfadfinderheim (Schöllbronner Straße 80) heute noch zu erkennen sind. Dort aufgestellte Tafeln warnen eindrücklich vor dem Betreten des Steinbruchs und der Gefahr durch herabstürzende Steine und Felsen. Zur rentableren Erschließung lässt Hörner bergmännisch einen Tunnel herstellen, der unter der Schöllbronner Straße hindurch bis zum Brudergartenweg (heute Waldstraße) führt und von dort als etwa 4 m breiter und 2,5 m tiefer Graben bis zur vor kurzem erst eröffneten Bahnlinie nach Herrenalb verläuft. Später bediente die Albtalbahn dort eine Zeit lang die Haltestellen „Wattsteig“ und „Waldkolonie“.
In den privaten Aufzeichnungen[IV] eines Bewohners der Waldstraße aus dem Ende der 1960er Jahre findet sich ergänzend zum Steinbruch: „Das Baubüro mit Geräteschuppen war ursprünglich das direkt auf dem Tunnel stehende „Schweizer-Häusle“ – so genannt nach einem früheren Besitzer – wurde aber danach zu einem Wohnhaus umgestaltet. Auf dem Giebel saß ein Türmchen mit einer Glocke, die den Bauarbeitern den Feierabend einläutete.“ Das Türmchen ist noch vorhanden, allerdings ohne Glocke.

Abbildung 6: Zeichnung von W. Zurstrassen (ca. 1968)
Quelle: Stadtarchiv Ettlingen

Abbildung 7: Das Glockentürmchen auf dem Schweizer-Häusle
Quelle: Privat


Abbildung 8: Tunnelausgang Waldstraße und Reste des Steinbruchs Schöllbronner Straße
Quelle: Privat
Hörner versprach sich vom Tunnelbau einen kostengünstigeren Abtransport des aus dem Berg gebrochenen Materials. Auf der im Tunnel und Graben verlegten Feldbahn konnte das Material in Loren bis zur Bahnlinie transportiert und dort auf Güterwagen geladen werden. Seine Aktivitäten erregten Aufsehen und verärgerten die Ettlinger Bürger, die vertrauensvoll eine Realisierung der versprochenen „Villenkolonie“ erwartetet hatten. So beantragten 28 Mitglieder des Bürgerausschusses[10], auf dessen nächster Sitzung zu beschließen, Klage gegen Reiß und Hörner zu erheben. Diese seien „trotz Mahnungen und Verzugsetzungen säumig geblieben“ [V]. Die die Stadt vertretenden Anwälte beantragten vor Gericht das Urteil, „die Beklagten seien unter Kostenfolge schuldig, … auf mehreren Parzellen … des erworbenen Geländes Wohngebäude villenförmiger Art zu erstellen.“ [VI]
Der Rechtsstreit wurde im November 1900 durch einen gerichtlichen Vergleich erledigt, „in dem sich Reiß und Hörner verpflichteten, im Jahre 1901 ein Gebäude, in den Jahren 1902-04 zwei weitere Gebäude und in den Jahren 1905-07 ein viertes und fünftes Gebäude zu errichten.“ Weiter wurde im Vergleich bestimmt, „dass die Anlage von Steinbrüchen auf dem gekauften Gelände nicht gestattet sei, wogegen das Brechen von Steinen zur Herstellung von Bauplätzen und Wegen gestattet sein sollte.“ [VII]
Informationen zum Stand des Projektes können wir einer Glosse im „Mittelbadischen Kurier“ vom 1. April 1902 entnehmen, in der es als Bericht zu den Feiertagen heißt: „Hedwigshof, Vogelsang und Wilhelmshöhe waren Ziel vieler Hunderten. Vom Jagdhaus hörte man nur Zukunftsmusik, aber für die Fundamente ist wenigstens gegraben und es fehlt nur noch der Baumeister, welcher die Herstellung unternimmt, um die Ettlinger mit einem neuen Gasthaus zu segnen. Mit Staunen gewahrten wir die kunstvollen Gerüste, die der berühmte Hörner über seinen verbotenen Steinbruch errichtet. Sie sind mit Fortbewegungsvorrichtungen kreuz und quer versehen, damit die Steine sich gut zur Straße transportieren lassen. Es erfordert eben arg viel Umstände, bis ein solcher Bauplatz hergerichtet ist.“ Hörner hatte nämlich immer angeführt, dass es sich nicht um einen Steinbruch handle, sondern um vorbereitende Maßnahmen für den Bau einer Villa.
Die Stadt versuchte nun, auf dem Klageweg die Einstellung des Steinbruchbetriebs zu erreichen, „im Interesse der landschaftlichen Umgebung Ettlingens“. Ihrer Verfügung widersprach Hörner umgehend und es kam zum Prozess, den Hörner 1905 in letzter Instanz verlor. Nachdem Hörner für die ihm verbliebenen Grundstücke - sie umfassten immerhin noch eine Fläche von 748 Ar, also etwas mehr als die Hälfte des 1895 gekauften Areals – seit 1903 auch nicht mehr seinen Verpflichtungen bezüglich der Wasserzins-Ausgleichszahlungen nachgekommen war, wurde auch in dieser Sache nach erfolglosen Zahlungsbefehlen 1904 der Prozessweg eingeschlagen.[VIII] Auch diesen Gerichtsstreit verlor Hörner mit dem Urteil des Großherzoglichen Oberlandesgerichts vom 12. April 1905. Trotz dieser Niederlage verweigert er auch in den Jahren danach beharrlich die Zahlung seines Beitrags von jährlich 572 Mark und 36 Pfennig. Der Betrag war gegenüber den Vorjahren angewachsen, da Hörner zwischenzeitlich weitere Grundstücke von Reiß übernommen hatte. Wieder musste die Stadt Klage erheben. Der Erfolg vor Gericht ließ sich jedoch nicht in bare Münze umwandeln: Der Gerichtsvollzieher meldete, dass sich bei dem Beklagten Hörner „keine pfändbaren Gegenstände vorfanden, ein Geschäft besitze der Schuldner nicht."[IX] Kurz zuvor hatte Hörner auch „seine beiden Häuser in der Amalienstrasse & Douglasstraße, ersteres auf seine beiden Söhne, letzteres an seinen Schwiegersohn überschreiben lassen“, wie der die Stadt vertretende Anwalt seinem Klienten berichten musste.[X] Die Stadt verklagte daraufhin die Söhne, die zum Gerichtstermin jedoch nicht erschienen. Die im Versäumnisurteil gesetzte Zahlungsfrist verstrich ebenfalls, sodass letztlich der Gerichtsvollzieher zur Pfändung schritt: „ein fahr- & drehbarer Hebkrahnen im Anschlag von 800 Mark“[XI]. Letztlich beglichen die Hörner-Brüder den ausstehenden Betrag mitsamt den Kosten des Vorprozesses. Der Anwalt schließt: „In Betreibung befinden sich jetzt noch die Kosten des Klageverfahrens gegen August Hörner junior & Karl Hörner, welche vom Gericht auf 38 Mk. & 60 Pfennig[11] festgesetzt sind und wofür Pfändung erwirkt ist und Versteigerungstermin … ansteht.“ (Dem Karlsruher Tagblatt vom 31. Dezember 1909 zufolge verkaufte August Hörner junior das Haus in der Amalienstraße 24 für 176.100 Mark.)
Nur wenig bewegte sich am „Kehreck“ in diesen Jahren: Frau Emma Haug, die Eigentümerin des „Jagdhaus“, schaltete im Mittelbadischen Kurier vom 20. September 1905 eine Annonce „Bauplätze billig zu verkaufen“. Für 3 Mark pro m² „vom Schützenkreuz längs der Schöllbronner Straße und des Brudergartenwegs bis Hörners Steinbruch … mit Rasenvorplatz und Baumpflanzung“. Für 4 Mark pro m² sei zu haben „einer der schönstgelegenen Bauplätze an der Schöllbronnerstraße in nächster Nähe vom Jagdhaus mit ca. 50 Stück bereits tragbaren Obstbäumen feinster Sorte und kleinem Waldpark mit prachtvoller Fernsicht“. Wir erinnern uns: Hörner kaufte 1895 den Quadratmeter für 0,32 Mark und verkaufte 1898 an Haug für 1,15 Mark. 1905 bietet Haug Gelände an für 3 bis 4 Mark. Die Empörung vieler Ettlinger äußert stellvertretend „Civis“[12] in einem Leserbrief in der genannten Zeitung vom 8. März 1907: „Aus dem „Ettlinger Villentraum“ erfolgt das Erwachen zur nüchternen Wirklichkeit, da die Entwicklungsgeschichte unserer erträumten Villenkolonie uns Ettlinger Bürgern immer mehr die Augen ausputzt und ständig klarer wird, wohin der Kurs eigentlich geht. Vierzehn Jahre sind verflossen, seit man durch Abgabe eines größeren städtischen Waldareals beim „Schützenkreuz“ bezweckte, Ettlingen zu einer Art Villenstadt der nahegelegenen Residenz auszugestalten. Man gedachte durch einen niedrigen Verkaufspreis von wenigen Pfennigen für den Quadratmeter des schönen Waldgeländes eine rege Bautätigkeit zu fördern und rechnete in großer Vertrauensseligkeit nicht mit der Spekulation, die beim Kaufabschluß nur an ihren Vorteil dachte und auf die unbestimmt abgefaßten Verträge fußend, alsbald die übernommenen Verpflichtungen vergaß. Unserer Stadt erwuchsen die bekannten unangenehmen Prozesse … . Inzwischen wanderte der Bodenbesitz aus einer Hand in die andere, natürlich immer teurer werdend, ohne daß der Stadt die gewünschten Steuerobjekte erstanden – und heute noch liegen die schönen Plätze unbebaut da in Erwartung der Dinge, die längst hätten kommen sollen. … Daraus sollte man den Schluß ziehen dürfen, daß unsere derzeitige Stadtverwaltung aus solch‘ wechselvollen Bildern weniger Jahre sich die richtige Erkenntnis des städtischen Interesses erworben und zu der Klarheit durchgerungen hätte, daß es absolut nicht ihre Aufgabe ist, den Karlsruher Baugrundspekulanten … noch behilflich zu sein.“ Die gleiche Zeitung meldete Ende September 1908 fast resignierend: „Der Hörner’sche Steinbruch an der Schöllbronnerstraße befindet sich wieder im Betriebe.“
Die hohen Kosten für den Bau des Tunnels vom Steinbruch zur Albtalbahn, die ausbleibenden Erträge aus dem Betrieb des Steinbruchs und dem Verkauf weiterer Bauplätze sowie die Kosten der vielen verlorenen Prozesse führen Hörner letztlich 1909 in den Konkurs. Für sämtliche ihm verbliebenen Ettlinger Liegenschaften am „Kehreck“ werden im Grundbuch Versteigerungsvermerke eingetragen, auf den 8. November 1909 wird der Versteigerungstermin festgesetzt[XII] und für die insgesamt etwa 74.400 qm großen Grundstücke, teils Bauplätze, teils Wald und Wiese, ein Schätzpreis von insgesamt 23.200 Mark ausgewiesen, also 0,31 Mark/m². Wir kennen diese Größenordnung bereits aus dem Jahr 1895. Ganz so billig geht das Gelände dann aber doch nicht über den Tisch: 38.300 Mark[13] muss der Karlsruher Baustoffhändler Konrad Gössel bieten, bevor er die Hörner‘schen Grundstücke mit den bereits ihm gehörenden zu einem Gesamtareal von etwa 100.000 m² vereinigen kann.
Was ist geworden aus den Protagonisten?
Von Ludwig Reiß liest man nicht mehr viel, er stirbt am 6. Juni 1911 in Karlsruhe. Für seinen Nachlass wird ein Verwalter eingesetzt, es folgen Konkursverfahren und Zwangsversteigerung. Das Verfahren wird erst im März 1923 abgeschlossen.
Auch für August Hörner hat sich nach den vielen verlorenen Prozessen das Blatt endgültig zu seinen Ungunsten gewendet. Er ist hoch verschuldet, nach und nach werden Immobilien aus seinem Besitz in Karlsruhe zwangsversteigert. 1914 wendet sich August Hörner jg.[14] an die Stadt. Er ist der Sohn des August Hörner alt[15], der neben der Waldparzelle seinerzeit auch ein Wiesengrundstück unterhalb des Brudergartenwegs (Lgb. Nr. 1661) erworben und dieses, noch rechtzeitig vor seinem Konkurs, auf seinen Sohn überschrieben hatte. Dieser behauptete nun, dass der Brudergartenweg über sein Grundstück führe und dass er beabsichtige, sein Grundstück einzuzäunen. Womit die Anfahrt zur Waldkolonie allerdings stark behindert wäre. Das Stadtbauamt konnte aber anhand alter Pläne, basierend auf der badischen Katastervermessung (für Ettlingen von 1863 bis 1868), nachweisen, dass der Weg „seit unvordenklichen Zeiten“ bestehe und er 1897 als besonderes Grundstück in das Grundbuch eingetragen worden war. Auch dieser letzte Streit der Hörners mit der Stadt endet für sie mit einer Niederlage. Der Bezirksrat entscheidet am 18. Juni 1914: „Der Brudergartenweg ist, auch soweit er über das Grundstück des A. Hörner, Lgb. Nr. 1661 führt, ein öffentlicher Weg. Die Kosten des Verfahrens … bleiben dem A. Hörner jg. zur Last.“
Das Projekt „Konrad Gössel“
Auch Konrad Gössel, der neue Eigentümer des Areals am „Kehreck“, erklärt, eine Landhauskolonie errichten zu wollen und legt zunächst einmal den größten Teil der Waldbestände nieder. Ein Verkaufsprospekt in Form eines Büchleins beschreibt 1910 auf fast 20 Seiten die geplante „Landhäuserkolonie Ettlingen“.[XIII]

Abbildung 9: Prospekt Fa. Gössel
Quelle: Stadtarchiv Ettlingen, 8/Bib-A05-Land
Die Karlsruher Architekten Schweickart und Betzel fertigten dafür die nötigen Zeichnungen und Pläne. Im textlichen Teil werden die Vorzüge eines Eigenheims in ländlicher Umgebung gepriesen. Der Städter sehne sich nach Ruhe, nach guter Luft, nach Sonne. Er wolle alleine in seinem Hause wohnen: „Er besinnt sich auf sich selbst. Gleicherweise wie die Gesundheit hebt sich das Familienglück und das geistige Wohlbefinden der Kinder.“ Auch die Lage des Baugeländes sei vom Feinsten: „Die Bauplätze liegen am westlichen und nördlichen Abhange des weit vorgelagerten Hügels und werden noch genügend von der Sonne beschienen. Der schöne Anblick nach Nordosten zeigt das ehrwürdige Ettlingen mit seinen reizenden Türmen und rechts die weinbewachsenen Berge mit schönen Wäldern bekrönt. Links schweift der Blick in die weite Rheinebene, im Vordergrunde Wiesen und Obstgärten[16] und weit im Hindergrunde schaut das Auge die Umrisse der Haardt und der Vogesen. Hinter der projektierten Kolonie steigen sanft die tannenbewaldeten Höhen an; eine vorzügliche Landstraße führt durch den Wald nach Schöllbronn. Eine große Anzahl gut gehaltener Waldwege lädt den Wanderer ein, Herz und Sinn zu erquicken in der reinen Waldesluft.“ Wer würde bei einer solchen Beschreibung nicht schwach werden?
Auch die zeichnerische Darstellung ist beeindruckend! Das Schaubild der Gesamtanlage lässt die Größe des Projektes erahnen: 40 bis 50 Landhäuser sollen entstehen, jeder Bauplatz mindestens 1.000 m² groß.

Abbildung 10: Gesamtanlage
Quelle: Stadtarchiv Ettlingen, 8/Bib-A05-Land

Abbildung 11: Bebauungsplan
Quelle: Stadtarchiv Ettlingen, 8/Bib-A05-Land
„Zu jedem Haus wird ein mehr oder weniger großes Stück Wald gegeben. Es bleibt sodann dem Besitzer unbenommen, statt einen großen Garten anzulegen, den Waldbestand nach Belieben stehen zu lassen.“ Einen Vorschlag, wie ein solcher Garten aussehen könnte, liefert der Prospekt gleich mit:

Abbildung 12: Gartenanlage
Quelle: Stadtarchiv Ettlingen, 8/Bib-A05-Land
Auf dem Areal sollen schmucke und „gediegene“ Gebäude entstehen, vom Landhaus für 10.000 bis 15.000 Mark (plus Grundstück für 1, 15 Mark pro m²) bis zum Doppelkaus oder zum „herrschaftlichen Landhaus“ für 35.000 Mark.




Abbildung 13: Vorgeschlagene Landhäuser
Quelle: Stadtarchiv Ettlingen, 8/Bib-A05-Land
Der Mittelbadische Kurier kommentiert den Prospekt im Februar 1910: „Was lange währt, wird endlich gut“ und erinnert daran, dass die Stadt seinerzeit das Gelände an Karlsruher Bauunternehmer abgegeben habe „unter der ausdrücklichen Bedingung, daß in einigen Jahren dort freundliche Villen aus dem Waldesgrün hervorleuchteten.“
Während die Broschüre im Lageplan noch 40 bis 50 Gebäude zeigt, zählen wir im von Gössels Architekt vorgelegten Bebauungsplan über 70 Einfamilien- oder Doppelhäuser, die über zwei neue Straßenzüge und Staffelwege erschlossen werden sollten. Die im Plan eingezeichneten Höhenlinien – von Linie zu Linie sind es immerhin 5 Meter Höhenunterschied – lassen erahnen, weshalb sich Gössel erst einmal auf den nördlichen Teil des Baugebietes zwischen der neuen Schöllbronner Straße und der Bahnlinie beschränken wollte: Es wären sehr hohe Kosten für die Erschließung des Baugebiets zu erwarten gewesen. Auch die Fachbehörden, die das vorgelegte Projekt zu beurteilen hatten, äußern sich eher skeptisch über die Aussichten, dass die Villenkolonie in Gesamtheit so entstehen werde: „Wir befürchten aber, daß die Kosten für Straßenerstellung und Wasserausgleich[17] sehr erheblich sein werden und daß der Unternehmer nicht über ein paar Villen hinauskommen wird.“[XIV]

Abbildung 14: Lageplan zum Projekt Gössel, Arch. Schweickart
Quelle: Stadtarchiv Ettlingen, 1/PLA - 215
Die „Großherzoglich Badische Wasser und Straßenbau Inspektion“ in Karlsruhe fügt hinzu: „Es wird jedoch noch die Frage der Abwasserleitung zu erörtern sein, da dort wohl die Gräben der bestehenden Straße nicht zur Aufnahme derselben zu dienen haben.“[XV] Die Inspektion spricht damit das Thema „Entwässerung“ an, das für die Stadt und die Bewohner der Waldkolonie erst 47 Jahre später endgültig zu den Akten gelegt werden konnte.
Gössel wollte ursprünglich erreichen, dass sein Baugebiet in den „Ortsetter“[18] Ettlingens aufgenommen wird, mit dem Ziel, dass damit die Stadt die Erschließung hätte übernehmen müssen. Sein Gesuch wurde abgelehnt mit dem Hinweis, „daß dieser Frage erst nach vollendetem Ausbau des ganzen Gebiets näher getreten werden könne.“ [XVI]
Im obigen Plan sind die Kanäle in roter Farbe gezeichnet, über die der nordwestlichen Teil des Baugebiet entwässert werden sollte. Eine Kanalisation gab es in der Schöllbronner Straße vom Schützenkreuz in Richtung Stadt noch nicht. Alles Wasser, nach starken Niederschlägen manchmal auch der Krebsbach selbst, lief in den Straßengräben der Schöllbronner Straße Richtung Stadt und diente dort quasi als Spülwasser für die innerstädtischen Dohlen, denen die Ettlinger ihren Spitznamen „Dohlenaze“ verdanken.
Gössels 1911 vorgelegte Projekt sah vor, dass jedes Haus eine wasserdichte Grube zur Aufnahme der Fäkalien erhalten solle. Diese, so schreibt er, „werden sehr nötig in den einzelnen Gartenanlagen gebraucht“.[XVII] Das Regenwasser wollte er „vorläufig in den unterhalb des Tunnelausgangs vorhandenen Dohlen, welcher in die Alb mündet[19], einführen.“[XVIII] Stadtbauamt und alle übergeordneten beteiligten Behörden waren sich einig, dass eine Einleitung der Abwässer in den die Alb nur nach deren mechanischer und biologischer Reinigung zugelassen werden könne. Die für die Alb zuständige Großherzogliche Kulturinspektion sei „um ein bezügliches Gutachten anzugehen.“ Auf keinen Fall würden auch „Überlaufwässer aus den in Aussicht gestellten wasserdichten Gruben geduldet werden“. Wir werden 20 Jahre später (!) darauf zurückkommen.
Während die Behörden immer noch korrespondierten, welche Vorgaben zur Reinigung der Abwässer zu machen seien, begann Gössel mit dem Bau einer neuen Straße als Abzweig vom Brudergartenweg (Hörner’scher Tunnelausgang) mit einem Wendeplatz am östlichen Ende. Die Stadt hatte es abgelehnt, für die Straße, die jetzt „Waldstraße“ genannt wurde, die „Planfeststellung“[20] durchzuführen, hatte aber nichts dagegen, dass Gössel das Verfahren als sogenannte Unternehmerstraße in eigener Regie baut und betreibt. Das Ortsstraßengesetz sah diese Möglichkeit vor, solange seitens des Unternehmers Sicherheitsleistung erbracht wurde, die eine ordnungsgemäße Herstellung der Straße garantieren sollte. Diese würde ja zukünftig samt Unterhaltspflicht ins Eigentum der Stadt übergehen. So ermittelt das Stadtbauamt die Kosten für die Herstellung der Straße samt Kanalisation zu 19.500 Mark zuzüglich Unterhaltskosten von jährlich 420 Mark. Die Stadt lässt sich auf Gössel’sche Grundstücke eine Sicherungshypothek im Höchstbetrag von 27.900 Mark eintragen für „die Kosten der Herstellung und Einrichtung der Strassen, Gehwege, Kanalisation, Wasser- und Gasleitung bis zum Anschluß an die Straße beim Schützenkreuz“[XIX]. Bau und Unterhalt der Anlage über einen Zeitraum von 10 Jahren (von 1911 bis 1921) waren so Sache des Karlsruher Baustoffhändlers. Die Versorgung des Gebiets mit Gas (auch das für die Straßenlaternen!) und Wasser war so geregelt, dass die Stadt die Kosten der Herstellung der Zuleitungen trug, sich das eingesetzte Kapital aber mit 5 % verzinsen ließ. „Ein Fünftel davon sowie 4 Pfennig je verbrauchtem Kubikmeter Gas werden als Amortisation gutgeschrieben“, wie der Kurier am 2. Dezember 1911 aus einer Sitzung des Bürgerausschusses berichtet.
Gössel errichtet ab 1911 die ersten Häuser, die er verkauft oder im Besitz behält und vermietet. Eine Handvoll Grundstücke verkauft er an einen Heidelberger Architekten, der darauf seinerseits bauen lässt und die Häuser verkauft.
Wie die Städtischen Gas- und Wasserwerke sich die Versorgung des Gebiets vorstellten, zeigt die nachfolgende Planskizze vom 21. November 1911:

Abbildung 15: Planskizze der Städtischen Gas- und Wasserwerke
Quelle: Stadtarchiv Ettlingen, 1/AB - 2552
Der Skizze nach ist die Krebsbach-Wasserleitung bereits fertiggestellt, die „Wilmhelmshöhe“ und das „Jagdhaus“ sind schon angeschlossen. Deren Abwässer versickern allerdings erst einmal im Wald, aus dessen Untergrund heraus Quellen dazu beitragen, Ettlingen mit Trinkwasser zu versorgen! Dargestellt sind die ersten fünf Häuser der Kolonie sowie, direkt gegenüber dem Steinbruch, das heutige Haus Schöllbronner Straße 91.
Der Mittelbadische Kurier berichtet im März 1911, dass schon 3 Objekte „malerisch aus dem Grünen“ schauten. Seitens des Stadtbauamtes erfolgen Kontrollen der Ausführung der Straße, die allerdings zu regelmäßigen Beanstandungen Anlass geben. So lagen unter anderem die Träger der Brücke über den Graben in Verlängerung des Tunnels zu hoch, oder Gössel verwendete ungeeignete Kunststeine als Bordsteine, Kanalisationsrohre lagen nicht nach Plan. Die Stadt konnte dies nicht tolerieren, wurde sie ja später automatisch Eigentümer der Straße und hatte diese fortan zu unterhalten.
Zum inzwischen als Entwurf II vervollständigten Planung Gössels merkt das Stadtbauamt am 15. März 1912 an: „Die Errichtung einer Reinigungsanlage für die Kanalwässer ist vorerst nicht geplant, da nach Angaben des Unternehmers Gössel zu den einzelnen Anwesen Abortgruben von genügender Größe gemacht werden und ausschließlich Trockenklosetts zur Aufstellung kommen. Es soll vor Planung etwaiger Reinigungsanlagen das Gutachten der technischen Staatsbehörden abgewartet werden.“ Erst danach wolle Gössel seine weiteren Maßnahmen treffen. Er sei auch derzeit nicht im Besitz von Gelände, das für die Kläranlage in Frage kommen kann. „Vor weiterer Bearbeitung des Entwurfs ist also zu entscheiden, ob und in welchem Maße eine Reinigung des Wassers verlangt wird.“
Im Mittelbadischen Kurier vom 24.Juli 1912 finden wir die Nachricht, dass im Verlag Schmitt erstmals eine Postkarte „zum Villengebiet Neu-Ettlingen“ erschien. Ein heutiger Bewohner der Waldkolonie hat sie zum Abdruck in diesem Bericht zur Verfügung gestellt.

Abbildung 16: Postkarte von 1912
Quelle: Privatbesitz
Das Gebäude rechts oben steht an der Schöllbronnerstraße (Nr. 91), es wurde von Hörner als Betriebsgebäude für den Steinbruch gebaut. Die gewölbte Öffnung in der Bruchsteinmauer (etwa in Bildmitte) ist der Ausgang des Tunnels, der vom Steinbruch zum Brudergartenweg, von dort als Graben bis zur Bahnlinie weiterführte. Das erste Haus links steht nördlich der Waldstraße, die anderen zwischen Wald- und Schöllbronner Straße. Hinter dem Busch im Vordergrund ist der am Anfang des neuen Teils der Waldstraße stehende „Pavillon“ zu erkennen. Er gehört zum linken Gebäude.
Zum mühevollen Werden der Waldkolonie gehört auch das Unglück, das die noch junge Siedlung im Winter 1912 trifft: Anfang Dezember platzte, so der Zeitungsbericht[XX], die Wasserleitung in der Schöllbronner Straße. „Das Wasser wühlte sich einen Weg nach der Waldstr. Nr. 4 und kommt armsdick beim Tunnel heraus. Die Zugangsstraße vom Schützenkreuz ist auf eine größere Strecke gründlich eingeweicht. Durch den Bruch haben die gesamten Landhäuser, „Jagdhaus“ und „Wilhelmshöhe“ seit 2 Tagen kein Wasser. Wie wir hören, soll denselben durch das städtische Fuhrwerk Wasser in Fässern zugeführt werden.“. An der Schöllbronner Straße errichtet Gössel das auch heute noch bestehende Haus Nr. 93, von dem Bauzeichnungen von 1912 im Privatbesitz erhalten sind. In der „Badischen Presse“ vom 21. März 1914 wird es zur Vermietung oder zum Verkauf angeboten.


Abbildung 17: Südseite „Landhaus Gössel Ettlingen“, Annonce aus der Lokalzeitung
Quelle: Privatbesitz und Badische Landesbibliothek
Das Stadtbauamt berichtet dem Gemeinderat im Dezember 1913: „Es sind … im fraglichen Gebiet … 15 Bauten entstanden. …Zur Zeit sind etwa 10 Bauten bewohnt. In allen Gebäuden sind die Aborte für Wasserspülung eingerichtet und auch als solche in Benützung. Obwohl bei allen Baugesuchen die Anordnung von Überläufen ausdrücklich verboten wurde, sind trotzdem eine ganze Anzahl vorhanden. Die Wirkung derselben wurde von der Firma Carl Wackher und Sohn dahier mehrfach beanstandet.“ Wir erinnern uns: Gössel hatte „provisorisch“, wie er immer wieder betonte, die gesamten Abwässer in den vorhandenen Dohlen unter der Bahnlinie geleitet. Von dort liefen sie in die Wiesengräben auf Wackher’schem Grund und Boden und von dort in den Krebsbach und dahnn in die Alb. Ein paar Meter flussabwärts entnahmen die „nutzungsberechtigten“ Anlieger das Albwasser für ihre Zwecke: Die Fabrik Buhl für die Herstellung von Papier, die Stadt für die Füllung der Schwimmbecken des neuen Bades an der Luisenstraße und die Firma Bardusch zum Wäschewaschen!


Abbildung 18: In der Waldstraße heute
Quelle: Privat
Der Bau einer Kläranlage für die wenigen Häuser der Kolonie hätte, so der Bericht weiter, „den Nachteil, dass die Kosten sehr hoch werden“, der Anschluss an das städtische Kanalnetz sei „vorerst nicht möglich, da die Stadt noch keine Kläranlage besitzt und auch das Kanalnetz nicht bis an die betreffende Stelle ausgebaut ist.“ Für die „weitere Behandlung der Sache“ macht das Amt „den Vorschlag, zunächst eine örtliche Besichtigung durch die Großh.[21] Kulturinspektion unter Zuzug der Beteiligten zu veranlassen. Hierauf wären dem Unternehmer Gössel die nötigen Auflagen zu machen unter Stellung einer Frist für deren Erfüllung.“ Damit war das Bezirksamt aber grundsätzlich nicht einverstanden und verweist in seinem Schreiben an den Gemeinderat vom 11. März 1913 auf die Vorschriften über den Bau und Betrieb von Abortgruben (§ 16 Badische Landesbauordnung[22]): „Uns scheint die gesetzliche Grundlage zu fehlen, wonach wir die Auflage jemanden machen könnten zur Erstellung einer Kläranlage, da eine solche Kläranlage nur ausnahmsweise auf besonderes Ansuchen erstellt werden darf.“[XXI] Der genannte Paragraph[XXII] befasst sich detailliert mit den Anforderungen an Abortgruben, ihre Lage zum Gebäude und den Nachbarn; damit, dass sie „eine der voraussichtlichen Inanspruchnahme und Benützungsart … entsprechende Größe und hinreichende Tiefe erhalten“ müssen und sie müssten auch „nach allen Seiten derart wasserdicht hergestellt sein, dass die Durchsickerung des Inhalts vollständig verhindert wird.“ Folglich kann einem Bauherrn nicht die Auflage zum Bau einer Kläranlage gemacht werden, Solange er die gesetzlichen Vorgaben bezüglich der Abortgruben seines Gebäudes einhält, kann ihm nicht die Auflage zum Bau einer Kläranlage gemacht werden! Allerdings ist nach dem selben Paragraphen – darauf kommen wir später noch – „die Anbringung von Überläufen an Abortgruben … untersagt“.
Gössel bittet unterdessen um die Freigabe der auf seinen Grundstücken eingetragenen Sicherheiten, um Grundstücke „lastenfrei“ verkaufen zu können. Die Hypotheken waren damals eingetragen worden, um die ordnungsgemäße Herstellung der Waldstraße samt Kanalisation zu sichern. Die Stadt konnte der Löschung nicht zustimmen und berief sich auf einen Bericht seines Stadtbauamts vom 15. Juli 1914:[XXIII] „Der Zustand der Straßenanlage und deren Einrichtungen ist nicht abnahmefähig, eine Löschung der Sicherung dürfte unseres Erachtens nicht angängig sein.“ Das Amt begründet: „Der Straßenbau erfolgte nicht ordnungsgemäß. Die Baumstümpfe wurden nur im Abtrag entfernt, im Auftrag nicht.“[23] Es würden deshalb nach Jahren noch Senkungen eintreten. „Die Straßenbrücke[24] ist nicht nach den üblichen Regeln gebaut, … in kurzen Jahren sind größere Reparaturen zu erwarten. Die Brücke lässt schon äußerlich erkennen, daß die Ausführung nicht fachmännisch geplant und überwacht wurde.“ Bemängelt wurde auch die Entwässerung. Diese sei „nur teilweise durchgeführt und hierbei wurde vom eingereichten Plan derart abgewichen, daß nur ein kleiner Teil als endgültig brauchbar gelten kann. …das Wasser fließt zur Zeit auf das Eigentum der Firma Karl Wackher und Sohn, was von letzterer jederzeit untersagt werden kann.“ Weiterhin sei „die Abwasserleitung für die Gebäude unterhalb (nördlich) der Straße[25] … nur teilweise brauchbar“, zudem die rechtlichen Verhältnisse hinsichtlich Unterhaltungs- und Reinigungspflicht „sehr unklar“. Auch die Anbindung der Waldstraße an die Schöllbronnerstraße über den Brudergartenweg war nach Ansicht des Stadtbauamts „nicht geordnet“. Es empfielt dem Bürgermeisteramt dringend, das Bezirksamt zu bitten, die Großherzogliche Straßen- Wasser- und Kulturinspektion „zu einer Äußerung zu veranlassen, ob die betreffenden Straßenstrecken als fertige Ortsstraßen im Sinne des … Gesetzes gelten können.“ [26] Eine Löschung der Sicherheit ist also aus Sicht des Stadtbauamts nicht zu empfehlen, es „würden der Stadtgemeinde noch ganz bedeutende Schwierigkeiten und Kosten entstehen, wenn die von Unternehmer Gössel eingegangenen Verpflichtungen ordnungs- und sachgemäß erfüllt werden sollen, insbesondere bezüglich der Abwasserfrage.“ Dass es so kam, werden wir später sehen.
Keine zwei Wochen nach der Abfassung dieses Schreibens beginnt - zumindest offiziell – der erste Weltkrieg. Österreich-Ungarn erklärt Serbien nach der Ermordung seines Thronfolgers in Sarajewo den Krieg, auf die russische Mobilmachung reagiert das Deutsche Reich mit Kriegserklärungen, zuerst an Russland, dann an Frankreich. Die Katastrophe hatte begonnen.
Bis zum Ende des Krieges 1918 ist zur Waldkolonie nicht sehr viel in den Akten zu finden. Beschwerden von Bewohnern werden mit dem Hinweis auf die Zuständigkeit des Herrn Gössel beschieden. Die Stadt fordert Gössel auch auf, die „unhaltbaren Zustände“ zu beseitigen und für den ordnungsgemäßen Zustand von Brudergartenweg und Waldstraße „Vorkehrungen zu treffen“. Ob und was daraufhin unternommen wurde, konnte aus den Archivalien nicht erschlossen werden. Aus einem Brief, den Gössel am 5. Januar 1921 an die Kultur-Inspektion richtete, ist zu entnehmen, welchen Anteil Gössel an der Bebauung der Waldstraße hatte: „Ich selbst habe nur 4 Villen an der Waldstraße gebaut, alles andere wurde von einem Architekten Seidemann in Heidelberg gebaut, An welchen ich Terrain verkaufte. Heute habe ich kein Haus mehr in der Waldstrasse, da dieselben verkauft und schon teilweise in die II. und III. Hand übergegangen sind.“[XXIV]
Es gab da aber noch einen Termin, den die Stadt nicht aus den Augen lassen durfte: Gössels vertragliche Unterhaltungspflicht für die Straße war am 3. April 1911 im Grundbuch eingetragen und auf 10 Jahre beschränkt. Sie endete sie also automatisch am 3. April 1921. Die Stadt musste handeln! Sie beantragt mit Schreiben vom 10. März 1921[XXV], also nur etwa zwei Wochen vor Ultimo, beim Bezirksamt die Verlängerung der „Bewährungsfrist