Geschichtswerkstatt Ettlingen

Der Malscher Landgraben

Ein geographischer und historischer Blick auf einen wichtigen, meist aber verkannten und links liegen gelassenen Wasserlauf zwischen Malsch und Bulach

Einleitung

Ettlinger Geschichtswerkstatt und Malscher Landgraben? Das passt doch eigentlich nicht zusammen! Vordergründig mag das richtig sein. Im Findbuch des Ettlinger Stadtarchivs jedoch erzielt man immerhin 66 Treffer, wenn man als Suchbegriff „Malscher Landgraben“ eingibt. Das unscheinbare und eigentlich unspektakuläre Gewässer hat in der Vergangenheit seine Anrainerkommunen immer wieder dazu gezwungen, sich intensiv mit ihm zu befassen. Dem will dieser Beitrag nachgehen.

Die Geographie

Es ist nicht der Malscher Landgraben, der von Süd nach Nord durch den alten Ortskern der Gemeinde fließt! Im östlichen Teil Malschs nimmt der von Süden kommende Waldprechtsbach (auch: Walpertsbach) den Tannelgraben auf und als „Dorfbach“ durchqueren sie gemeinsam, früher als offenes Gerinne, heute meist unter der Straße versteckt, den Ort bis zur Kreuzung mit der von Ettlingen kommenden Landstraße. Dort verzweigt sich der Dorfbach in den Federbach und den Lindenhardterwegbach (das Geoportal Baden-Württemberg nennt ihn dort noch „Waldprechtsbach“), welcher entlang der alten Hauptstraße (heute Sézanner Straße) verlaufend letztlich die Bahnlinie quert und nach einem hin und zurück unter der Autobahn südwestlich des Hurstsees in den Malscher Landgraben einmündet. Wobei man natürlich anmerken muss, dass es eigentlich die Autobahn ist, die den Graben gleich zweimal kreuzen muss; der Graben war ja schließlich zuerst da! (Die heutige Autobahn A5 wurde erst in den 1950er Jahren vom Karlsruher Dreieck aus bis nach Basel weitergeführt, das 1964 erreicht wurde.) Der Federbach, gespeist also (derzeit begrenzt auf maximal 2 m³/sec) aus Tannelgraben und Walpertsbach, wendet sich - untypisch für die Region - zuerst nach Südwesten, bevor er noch vor Rastatt einen Bogen um Muggensturm, Ötigheim und Bietigheim herum vollzieht, um sich dann doch dem vorherrschenden Gefälle des Rheingrabens in Richtung Nordost zu beugen. Nachdem er auch Durmersheim und Rheinstetten passiert hat, mündet er letztlich bei Maxau in die Alb, kurz vor deren Mündung in den Rhein.

Der „richtige“ Malscher Landgraben beginnt wenig spektakulär (siehe Anlage, Bild 1) im Malscher Neubaugebiet bei der Jahnstraße. Er quert am Ende der Sézanner Straße den bereits erwähnten Lindenhardterwegbach. Sein altes Bett verlief früher für eine kurze Strecke auf der Westseite der Bahnlinie. Heute zieht er der Bahn entlang bis jenseits des sog. „Tankgrabens“ (eigentlich „Glasbächle“). Kurz danach, noch vor dem Hurstsee wechselt er auf die Nordwestseite, bis er zwischen Bahn und Autobahn verlaufend Bruchhausen erreicht. Nachdem ihm dort nacheinander der Reutgraben (er beginnt oberhalb von Sulzbach) und der Beierbach (er beginnt bei Schluttenbach) zugeflossen sind, durchquert er das Ettlinger Industriegebiet, nimmt auf dem Weg dorthin noch das Ettlingenweierer Weiligbächlein mit, das im Bereich der Hertzstraße in Ettlingen plötzlich Brunnengraben heißt. Bei der Einsteinstraße, etwa dort, wo früher ein Discounter ansässig war, fließt ihm noch der Horbach zu, bevor beim Verkehrsknoten bei St. Johann (Kreuzung B3 und Straße nach Rheinstetten) als letzter größerer Gräben der Hagbruchgraben einmündet. In einem großen Bogen umgeht er das Gut Scheibenhardt, bevor er dann im Karlsruher Stadtteil Beiertheim-Bulach schließlich in der Alb endet.

Die nachstehende Karte erleichtert die Übersicht. Legende und Nummerierung der Gewässer sind vom Verfasser eingetragen. (Der Horbachgraben (Nr. 9) ist laut der Angabe des Stadtbauamtes Ettlingen, Abt. Gewässerbau und Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung, falsch dargestellt. Die schon mehrfach angemahnte Korrektur der Karte steht immer noch aus!)

Abbildung 1: Gewässerkarte des Bereichs Ettlingen und Malsch

Quelle: LUBW

Wer Hilfe sucht bei der Künstlichen Intelligenz und z.B. ChatGPT nach dem Malscher Landgraben fragt, bekommt, zumindest zurzeit noch, Verworrenes und Falsches vorgetragen. Ein Chat mit diesem „KI-Wesen“ in zwei Etappen ist als Bonusmaterial angehängt. Er macht für die Zukunft (noch) keine Angst!

Kehren wir zu gesicherten Fakten zurück, die umfangreich und online, also eigentlich auch für KI „lesbar“, im Geoportal[I] des Landes oder bei der Landesanstalt für Umwelt BW[II] zu finden sind. Auch in „Wikipedia“ ist ein Beitrag zum Malscher Landgraben zu finden.

Der Malscher Landgraben ist also ein etwa 15 km langes Fließgewässer der Vorbergzone des nördlichen Schwarzwalds zwischen Malsch und Ettlingen. Er fasst die zahlreichen Bäche und Gräben zusammen, die aus den Hängen um Malsch, Sulzbach, Oberweier, Ettlingenweier und auch Schluttenbach in die Rheinebene fließen und leitet deren Wasser als Sammler bis zu seiner Mündung in der Alb im Karlsruher Stadtteil Beiertheim-Bulach. Soweit seine Funktion. Zu geologisch früheren Epochen war diese Aufgabe von der Kinzig-Murg-Rinne übernommen worden.

In der Vergangenheit gab es nun immer wieder Zeiten, in denen der Malscher Landgraben seine Aufgabe nicht oder nur unzureichend erfüllte. Infolge mangelhafter Pflege wuchs der Graben immer wieder zu, Ablagerungen und abrutschende Böschungen reduzierten zusätzlich den Abflussquerschnitt. Das ohnehin geringe Gefälle tat ein Übriges. Der Graben konnte das ankommende Wasser nicht mehr abtransportieren, es staute in die Zuflüsse zurück, lief über die Ränder und überschwemmte die angrenzenden Felder und Wiesen. Diese verschlammten und versumpften, wurden so für die Landwirtschaft als Basis für die Ernährung der Bevölkerung unbrauchbar.

Die Situation bis 1919

Im Karlsruher Generallandesarchiv liegt ein Dokument aus dem Jahre 1780. Ein „Ettlinger untertänigster Amtsbericht“, mit der Anrede „Durchlauchtigster Marggrav gnädigster Fürst und Herr!“, zum Thema „die Bitte der Gemeinde Malsch wegen Säuberung der Federbach betreffend“. [III]

(Wer jetzt denkt, der unterzeichnete Beamte beherrsche die deutsche Grammatik nicht, es müsse doch des Federbachs heißen, verkennt die in unserer Region durchaus gebräuchliche weibliche Form eines Baches. „Die Bach“ mit langem „aaa“ statt „der Bach“ kommt dem Einheimischen über die Lippen, ohne dass sich ihm die Nackenhaare sträuben.)

Der Beamte fährt fort: „Die ausräumung der federbach dienet hauptsächlich dazu, daß bey anhäufung dieser Bach daß Waßer nicht so leicht austretten könne, und damit die an dieser gegend liegende Güther der überschwemmung nicht ausgesetzt werden.“  Und da diese Maßnahme auch „in Malscher Bann begüterten“ Muggensturmern zu Gute käme, sollten diese gefälligst auch bei der Ausräumung helfen!

Das schon oben aktive Großherzogliche Bezirksamt übermittelte dem Bürgermeisteramt der Stadt Ettlingen am 15. Juli 1873 „die Reinigung des Malscher Landgrabens betr.“ den Beschluss: „Da die Heuernte vorüber ist und die aufwärts gelegenen Gemeinden in Bälde ihre Gräben ausheben wollen, so wird das Bürgermeisteramt veranlaßt, diese Reinigung durch den Herrn Stadtbaumeister möglichst beschleunigen zu lassen, aber auch dahin zu wirken, daß nicht nur die Gräßer der Gräben herausgeschnitten, sondern auch die normalmäßige Tiefe und Weite wieder hergestellt werde.“[IV]

Mit dem badischen Wassergesetz[V] vom 25. August 1876 und den zugehörigen Verordnungen regelte schließlich ein Gesetz, dass die Gewässer „nach bisheriger Übung zu räumen und in Stand zu halten[VI] seien. Die Kulturinspektion der Regierung setzte jährlich den Termin für die Reinigung und Instandhaltung der Gewässer fest, seine Bezirksämter informierten dann die in ihrem Bezirk betroffenen Gemeinden und diese mussten exekutieren.[VII] Jedes Jahr war das Ausmähen angesetzt, etwa alle zwei Jahre kam eine gründlichen „Schaufelreinigung“ dazu. „Im Falle der Säumigkeit wäre die Gr.[1] Kulturinspektion berechtigt, alles auf Kosten der Gemeinde vorzukehren, was zum rechtzeitigen Vollzug der Reinigung erforderlich scheint.[VIII] Die Kosten für die Maßnahmen wurden jährlich auf Mark und Pfennig abgerechnet und auf die Anliegerkommunen aufgeteilt.[IX] Diesem Dokument zufolge entfielen auf Malsch 24%, Schluttenbach 2%, Bruchhausen 20%, Ettlingen 20%, Forchheim 18% und auf Bulach 16%. Dass in einem Fall der abzurechnende Betrag die Gemeinde Schluttenbach letztlich nur mit 49 Pfennigen betraf, durfte der gewissenhaften Abrechnung nicht entgegenstehen. Ordnung musste sein! Alljährlich setzte das Kulturbauamt auch einen Termin für eine „Bachschau“ an, bei der „die Teilnahme […], die Geltendmachung von Anliegen, Wünschen und Bedenken […] jedem Interessenten“ freigestellt ist.[X] Im Protokoll zu dieser Bachschau festgehaltene Beanstandungen der „Kulturinspection“ wurden via Bezirksamt den zuständigen Anliegern mit Fristsetzung für die Abhilfe mitgeteilt. Mit Beginn des 20. Jahrhunderts erschienen dann auch Sommers in den Zeitungen regelmäßig Anzeigen der zuständigen Ämter, in denen die vom Kulturamt eingeforderten Arbeiten zur Räumung von Gräben ausgeschrieben wurden.[XI]

Erwähnt wird der Malscher Landgraben in den Zeitungen dieser Zeit meist immer dann, wenn es darum geht, die räumliche Begrenzung bestimmter Gebiete zu beschreiben. So z.B., wenn das Militär Schießübungen mit scharfer Munition durchführte und der Bevölkerung das Betreten des gefährdeten Gebiets verboten wurde.[XII] Oder es wurde das Waschen in der Alb oberhalb der Einmündung des Grabens bis in die Gemarkung Rüppurr hinauf amtlich untersagt, sobald die seit 1824 bestehende Karlsruher Militärschwimmschule - sie befand sich beim „Kühlen Krug“- im Sommer dort ihren Betrieb aufnahm.[XIII] Dass nebenbei in diesen amtlichen Mitteilungen auch daran erinnert wurde, dass an den behördlich ausgewiesenen Badeplätzen Personen unterschiedlichen Geschlechts nicht zusammen baden dürfen, verdient Erwähnung! (Immerhin bis 1905 wurde die Militär-Schwimmschule betrieben, dann stellte sie wegen der zunehmenden Verschmutzung der Alb den Betrieb ein.) Im April 1843 erinnert der „Altenburger Landmannwirth[2] H. Schick“ in seiner Annonce im Karlsruher Tagblatt daran, dass auch die Fischereigesellschaft Bulach Erlaubnisscheine „auf Bulacher Seite oberhalb der Großh.[3] Militlitär-Schwimmschule bis an den s.g.[4] Petersgraben und in den Mälscher Landgraben von der Alb bis gegen Scheibenhard“ für 15 kr.[5] ausstellt.“[XIV]

1872 macht die Gemeinde Bulach öffentlich ihre Absicht bekannt, „ihren Wasenplatz in die Abteilung V … des Gemeindewaldes, nächst dem Malscher Landgraben zu verlegen“.[XV]

Das klingt harmlos, solange man nicht weiß, dass der „Wasenplatz“ die Stelle war, an der Tierkadaver vergraben und der Verwesung überlassen wurden! Ein Hochwasser im Oktober 1892 zwang zu ersten Regulierungsmaßnahmen (Ausräumung von Verlandungen) im Bereich Bruchhausen und unterhalb Ettlingens.

Nach dem 1. Weltkrieg

Den seinerzeitigen Zustand beschreibt bildhaft ein Zeitungsartikel aus dem Jahre 1934:[XVI]Dem Reisenden der Strecke Rastatt–Karlsruhe zeigte sich auf der rechten Seite der Bahnlinie, wo weite Wiesenflächen gegen die Schwarzwaldvorberge anschwellen, der seit Jahren gleiche Anblick: unkultiviertes Sumpfland von unregelmäßigen Wasseradern durchzogen, spiegelnde Wassertümpel, Schilf und Riedgras, soweit das Auge reicht. Dabei war seit Jahrzehnten in manchen Köpfen die Einsicht gekommen, daß man diese ideale Fläche doch eigentlich einmal in nutzbares Kulturland verwandeln könnte, und daß an Stelle des sumpfschwangeren Bruchlandes im Sommer ein Meer von Getreide wogen könnte.“ Die Einsicht sei in den Köpfen geblieben, habe jedoch keinen Eingang in die Ministerien gefunden. „Unterdes holten die Bauern […] weiterhin das minderwertige Gras der Sumpfwiesen, verfütterten es mit zusätzlichem Kraftfutter aus dem Ausland, das allemal einen schweren Batzen kostete und bezahlten es ohnehin noch mit manchem Stück Vieh, das an den scharfen, säurehaltigen Sumpfgräsern einging. Da bließ der frische Atem des Nationalsozialismus den Staub von den Akten, die die Eingaben um Melioration[6] der Gemeinden […] enthielten.“ Diese „Reportage des Aufbaus“ aus dem zweiten Jahr des Nationalsozialismus verschweigt, ideologisch geboten, die grundlegenden Arbeiten des Karlsruher Kulturbauamtes, das bereits 1919 einen Entwurf für die Regulierung des Malscher Landgrabens angefertigt hatte.[XVII] Die Umsetzung war jedoch ausgeblieben: in den ersten Jahren nach dem Ende des ersten Weltkriegs gab es Dringenderes zu tun.

Das Projekt des Kulturbauamtes von 1919

Es umfasste die Korrektion des Landgrabens von seinem Ursprung in Malsch bis zu seiner Mündung in die Alb bei Bulach. In Abständen von 100 m wurde der gesamte Lauf des Grabens detailliert erfasst. Ein „Längenschnitt über den Malscher Landgraben. Nach Aufnahmen vom Jahre 1888/1889 zusammengetragen[XVIII] stellte im Längenmaßstab 1:10.000 zu jedem dieser Punkte die Lage der Sohle über NN, den bislang angenommenen Hochwasserstand und das Niveau des Hochwassers von 1892 dar. In diesem Längenschnitt ist übrigens auch die Anstauhöhe der schon erwähnten Militärschwimmschule vermerkt. Umfangreiche gerinne-hydraulische Berechnungen führten dann zu erforderlichen Abflussquerschnitten, die schließlich in weiteren Plänen für jede der erfassten Stellen aufgezeichnet wurden: Sohlenbreite, Dammkronenhöhe rechts und links sowie Böschungsneigung auf beiden Seiten.[XIX] Derzeitiger Zustand und geplantes Profil sind „übereinandergelegt“, sodass sich ein genaues Bild von Abtrag und eventueller Auffütterung ergibt. Der Reut(h)graben war in der gleichen Weise dargestellt. Fast 200 Querschnitte waren in dieser Form erfasst und gezeichnet worden. Beispielhaft nachfolgend Ausschnitte aus dem Längenschnitt.

Abbildung 2: Anfang in Malsch

Quelle: Stadtbauamt Tiefbau

Abbildung 3: Ende in Bulach

Quelle: Stadtbauamt Tiefbau 

Der Graben weist demnach von Malsch bis zur Mündung bei Bulach einen Höhenunterschied von 6,23 m auf, woraus sich bei einer Gesamtlänge von 14,33 km ein mittleres Gefälle von 0,435 Promille ergib, also ein knapper halber Meter auf einen Kilometer. Da kann man keinen rauschenden Gebirgsbach erwarten!

Die nachfolgend dargestellten Querprofile betreffen, wie ihre Bezeichnungen 73+72 bis 85+78 nahelegen, den Grabenabschnitt von km 7,372 bis km 8,578 (ab Beginn des Grabens).

Abbildung 4: Querschnitte über den Malscher Landgraben

Quelle: Stadtbauamt Tiefbau 

Die Wassergenossenschaft von 1921[XX]

Das „Karlsruhe Tagblatt“ berichtet am 17. Juli 1919 aus dem Landtag über einen Gesetzentwurf „über die Durchführung von Kulturverbesserungen“ und schreibt: „Die durch den Kriegsausgang geschaffene Lage fordert, daß die Ertragsfähigkeit unseres Bodens nach Möglichkeit gesteigert und für die Immer noch in großer Anzahl vorhandenen Erwerbslosen Arbeit beschafft wird. Beiden Zwecken zugleich dienen die Meliorierungsarbeiten, als welche in Baden vornehmlich die Wiesenentwässerungen in Betracht kommen.“[XXI] Allein für Baden waren etwa 7000 ha meliorisierungsfähigen Geländes ermittelt worden. Da diese Flächen auf eine Vielzahl von Eigentümern verteilt waren, förderte man die Bildung von „Wassergenossenschaften“, was allerdings sehr oft an den üblichen Schwierigkeiten des nachbarlichen Neben- und Miteinanders und den Nachwirkungen des Krieges scheiterte.

Den Behörden war das Antragsrecht und der Regierung sogar die Möglichkeit der zwangsweisen Bildung von solchen Genossenschaften eingeräumt. Im Gesetz von 1919 heißt es: „Besteht ein dringendes öffentliches Interesse an der Durchführung von Maßnahmen der Bewässerung, Entwässerung oder des Wasserschutzes […] und ist die Bildung einer diesem Zwecke dienenden Wassergenossenschaft weder durch freie Entschließung sämtlicher beteiligten Grundeigentümer noch durch Mehrheitsbeschluß […] zu erreichen, so können durch Anordnung des Arbeitsministeriums die beteiligten Grundeigentümer zu einer Wasser-genossenschaft vereinigt werden.“ Und weiter: „Erachtet die Kulturinspektion ein dringendes öffentliches Interesse zur Bildung einer Wassergenossenschaft für gegeben, so teilt sie dies dem Bezirksamt … mit.[XXII] Landauf landab wurden in der Folge Wassergenossenschaften gegründet. So z.B. auf den Gemarkungen Langensteinbach und Obermutschelbach, wo laut einer Mitteilung des Badischen Arbeitsministeriums vom 27. September 1920 im Boxbachtal eine Wassergenossenschaft gebildet und genehmigt wurde, die auf Gemarkung Langensteinbach 306 Flurstücke (ich hoffe, dass ich mich nicht verzählt habe) und auf Gemarkung Obermutschelbach deren 27 zusammenführte, wobei zusätzlich darauf hingewiesen wurde, dass „auch diejenigen der beteiligten Eigentümer, welche […] der Genossenschaftsbildung nicht zugestimmt haben, verpflichtet sind, der Genossenschaft anzugehören.“[XXIII]

In einer Amtlichen Bekanntmachung, zu finden z.B. im „Volksfreund“ vom 23. September 1921[XXIV], teilt für unseren Fall das Bezirksamt Karlsruhe mit, dass „Zum Zweck einer gemeinschaftlichen Räumung und Instandhaltung des Malscher Landgrabens, welchem die Entwässerung der Niederung des ehemaligen Kinzig-Murg-Flußes zufällt“, die Kultur-Inspektion Karlsruhe „den Antrag auf Anberaumung einer Abstimmungstagfahrt[7] zur Bildung einer Wassergenossenschaft“ gestellt habe. „Träger […] sollten lediglich die Gemarkungs-gemeinden als Eigentümer des genannten Wasserlaufs sein“. „Der Antrag, die dazu gehörigen Vorarbeiten, das Gutachten der technischen Staatsbehörde, die im Vernehmen mit derselben getroffenen Feststellung des Stimmengewichts, das Verzeichnis der in das Unternehmen fallenden Eigentümer des Flußlaufs, sowie ein Entwurf der Satzungen liegen auf unserer Kanzlei öffentlich aus.“ Immerhin hatten die „Eingeladenen“ bis zum 5. Oktober, dem Termin der Tagfahrt, wenigstens 1½ Wochen Zeit, sich mit dem Antrag auseinander zu setzen. (Heute bedarf es manchmal eines höchstrichterlichen Beschlusses, um angemessene Fristen gewährt zu bekommen!).

 Das Ergebnis der „Tagfahrt“ spiegelt sich im Schreiben des Arbeitsministeriums vom 10. Dezember 1921 wider. Es erteilt „der Bildung einer Wassergenossenschaft zum Zweck der Instandhaltung und Reinigung des Malscher Landgrabens nach den Vorschlägen des Kulturbauamts Karlsruhe die Genehmigung. … Mitglieder der Genossenschaft sind die Gemeinde in Malsch, Schluttenbach, Bruchhausen, Ettlingen, Forchheim und Bulach und das Domänenärar[8] mit der abges.[9] Gemarkung Scheibenhardt. […] Die Wassergenossenschaft erhält hiermit die Rechtsfähigkeit als juristische Person mit der Maßgabe, dass auch die Gemeinde Schluttenbach die in der Tagfahrt mit „nein“ gestimmt hat verpflichtet ist, der Genossenschaft als Mitglied anzugehören.“[XXV]

Mancher fragt sich vielleicht, was Schluttenbach mit dem Malscher Landgraben zu tun hat. Zur Gemarkung dieser Gemeinde gehörten, wie schon eine Karte des Feldmessers Joh. Reich vom Dezember 1821[XXVI] zeigt, Flächen im Bereich Hurst/Buchtzig. Der Kartograph schrieb damals übrigens noch „Buchzieg“ statt heute „Buchtzig“! Auch ein Lageplan des Wasserwirtschaftsamtes Karlsruhe von 1949[XXVII] zeigt das Gewirr der Gemarkungszugehörigkeiten in diesem Gebiet. Selbst zum weit entfernt liegenden Waldprechtsweier, inzwischen Malscher Ortsteil , gehörten dort ein paar Quadratmeter. Kurios, aber Tatsache: Der Bahnreisende von Karlsruhe über Ettlingen nach Rastatt fuhr, so belegt es auch der nachfolgende Ausschnitt eines Plans des Ettlinger Stadtbauamts von 1928, sowohl durch die Gemarkung von Schluttenbach als auch durch die von Waldprechtsweier!

Abbildung 5: Ausschnitt eines Gemarkungsplans von 1928

Quelle: Stadtbauamt Tiefbau 

Bulach war 1922 noch nicht nach Karlsruhe eingemeindet; die Gemeinde Forchheim reicht mit ihren Feldern und Wäldern bis zum Hofgut Scheibenhardt, das ja mitsamt dem heutigen Golfplatz in einem weiten Bogen des Malscher Landgrabens liegt. Die Gemeinden Ettlingen-weier, Oberweier und Sulzbach sind keine Anrainer des Malscher Landgrabens, sie wurden erst 1933 mit eingebunden, als auch der Reutgraben als wesentlicher Zufluss des Malscher Landgrabens in das Regulierungsprogramm mit einbezogen wurde.

In ihrer Satzung hatte sich die Genossenschaft zur Aufgabe gesetzt, „die gemeinschaftliche Instandhaltung des Malscher Landgrabens zum Schutze der umliegenden Flächen gegen Versumpfung, insbesondere die Erhaltung bzw. die Schaffung eines geordneten richtig vertieften Querschnitts auf die ganze Länge des Wasserlaufes durchzuführen".  

Die Gemeinden waren mit Quoten beteiligt, die ihrem Anteil an der Länge des Wasserlaufs entsprachen:

Malsch

38 %

Schluttenbach

3 %

Bruchhausen

17 %

Ettlingen

21 %

Forchheim

8 %

Bulach

10 %

Domänenärar Gemarkung Scheibenhardt

3 %

Die galoppierende Inflation der frühen 1920er Jahre (siehe auch Kap. 9) zeigt sich in der Abrechnung der Genossenschaft für 1923, dem Jahr der Hyperinflation. Die Einnahmen, im Wesentlichen die Beiträge der Gemeinden, beliefen sich auf etwa 22 Millionen Mark. Auf der Ausgabenseite zu erwähnen sind der Arbeitslohn für eine Schreibkraft in Höhe von 20 Millionen und die Portokosten von 16.287 Mark. Im Kassenbuch blieb die Spalte für die Pfennige verständlicherweise leer.

Das Karlsruher Kulturbauamt erfasste 1925 in Malsch auch die dort in den Fluren Bühn, Fischweier und Langrück vorhandenen Gräben, um deren Sohlenhöhen an die geplante Korrektion des Landgrabens anzupassen. Für den Oberlauf des Grabens, also etwa auf 3 km Länge, wurden erste Baumaßnahmen durchgeführt.

Erfolg hatte die Wassergenossenschaft im Bemühen um die Verbesserung der Qualität des Wassers im Graben. 1928 erreichte sie durch wiederholte Eingaben beim Kulturbauamt, dass eine Malscher Papierfabrik mit Auflagen seitens des Bezirksamts gezwungen wurde, ihre Abwässer auf eigenem Gelände und eigene Kosten zu klären; sie waren bis dahin ungeklärt in den Landgraben eingeleitet worden. Im gleichen Jahr wendet sich das Kulturbauamt eindringlich an die „Bad. Wasser & Straßenbaudirektion“, schildert erneut die Notwendigkeit und den Nutzen der schon seit 1919 projektierten Maßnahmen zur Korrektion des Land- und des Reutgrabens. Es bittet „mit Rücksicht auf die schwierigen finanziellen Verhältnisse der an der Wassergenossenschaft beteiligten Gemeinden, das Unternehmen weitgehendst fördern zu wollen“. Die Antwort kam binnen 2 Wochen: „Gewährung von verlorenen Zuschüssen und Übernahme der Bauaufsichtskosten auf den Staat kommen nach der neuesten Entscheidung des Herrn Finanzministers nicht in Frage.

Als die Wassergenossenschaft sich 1933 erneut anschickte, das Projekt „mit Unterstützung des badischen Staates und des Reiches“[XXVIII] anzugehen, stellte sich bald heraus, dass die Rechtsform der Genossenschaft nicht geeignet war, die Arbeiten zügig voranzubringen. Zu viele Beschlüsse der Genossenschaft bedurften der Zustimmung der beteiligten Gemeinden und ihrer Gemeinderäte. Nach den Vorbesprechungen mit den am Reutgraben liegenden Gemeinden war klar, dass die anstehenden Aufgaben nur von einer Rechtsperson erledigt werden konnte, die sämtliche beteiligten Gemeinden zu vertreten berechtigt war. Man einigte sich auf die Bildung eines Gemeindezweckverbandes nach den entsprechenden Vorschriften der Gemeindeordnung. Die Wassergenossenschaft bestand weiter und behielt ihre Aufgabe der Reinigung und Instandhaltung des Malscher Landgrabens. Aufgabe des Zweckverbands hingegen war die Regulierung sowohl des Land- als auch des Reutgrabens.

Die kommende Bauphase machte offensichtlich, dass diese Arbeitsteilung nicht sinnvoll fortbestehen konnte. Die Wassergenossenschaft übertrug schließlich ihre Aufgabe an den Zweckverband und erledigte nur noch die Bedienung der ausstehenden Kredite.

Anlässlich einer Begehung im Mai 1935 wurden bei Malsch an der Unterführung unter der Bahn Verstopfungen des Grabens festgestellt, für die die Wassergenossenschaft als die noch für die Reinigung Zuständige die Reichsbahn als Verursacher ansah. Naturgemäß war die Bahn anderer Auffassung. Es kam zum Streit vor Gericht, der letztlich durch einen Vergleich beigelegt wurde. Die Reichsbahn beteiligte sich zur Hälfte an den Kosten der Reinigung für die Jahre 1935 bis 1939. Die Kosten des Verfahrens wurden „wettgeschlagen“, jede Partei behielt also ihre jeweiligen Kosten bei sich, die Gerichtskosten wurden geteilt. Als sich die Reichsbahn später weigerte, auch für die Jahre danach Kostenbeteiligung zu leisten, einigte man sich – diesmal außergerichtlich - auf eine pauschale Abfindung in Höhe von 1.000 RM.

Mit Erlass vom 25. Mai 1943 wurde die Wassergenossenschaft aufgelöst, ihr Restvermögen von 263,23 RM wurde dem Zweckverband zugeführt.

Der Malscher Landgraben und die Ettlinger Abwässer

Am 20. März 1926 stellte die Stadt Ettlingen beim Bezirksamt einen Antrag, der auf heftigen Widerstand des großen Nachbars Karlsruhe stieß. Im Zuge des allgemeinen Ausbaus der Entwässerung des bewohnten Stadtgebietes plante Ettlingen die Errichtung einer biologischen Kläranlage „im Gewann Hohewiesen nahe dem Scheibenhardter Wald[XXIX]. Als Vorfluter für die dort gereinigten Abwässer sollte der Malscher Landgraben dienen. „Die Kanalisation hat sowohl die Niederschläge wie auch die häuslichen Brauchwässer einschl. Abortspülwässer zum Gegenstand. Die Ableitung der Abwässer soll in einem Kanal erfolgen, nur in einzelnen kleineren Gebieten nach dem Trennsystem.“ Das bei Starkregen anfallende Oberflächenwasser, das die Kapazität der Kanalisation überschritten hätte, sollte über Regenwasserauslässe direkt in die Alb abgeführt werden. Ettlingen beantragte dafür „die Verleihung des Rechts zur Einleitung von Abwässern in die Alb und den Malscher Landgraben.

Der energische Widerstand Karlsruhes war, wie Zeitungsberichten zu entnehmen ist, aus drei wesentlichen Argumenten heraus verständlich. Es plante schon seit dem letzten General-bebauungsplan ein neues Wasserwerk westlich von Ettlingen und war deswegen strikt gegen eine Verrieselung Ettlinger Abwässer auf den Hohewiesen oder deren Einleitung in die Alb und den Malscher Landgraben. Sodann sei es „notwendig, die nach dem Generalbebauungsplan für Erholungszwecke vorbehaltenen, mit landschaftlichen Schönheiten wohlausgestatteten Wald- und Wiesenflächen zwischen Alb und Scheibenhardt vor einer Anlage zu bewahren, die nach ihrer ganzen Art die natürliche Nutzung des genannten Erdenflecks unmöglich gemacht haben würde.[XXX] Schließlich könne auch nicht zugelassen werden, dass die Alb als der einzige Karlsruhe durchziehende Flusslauf auf alle Zukunft durch Ettlinger Abwässer verschmutzt werde.

Ettlingen zeigte sich durchaus einsichtig und verschloss sich diesen Argumenten nicht. Nach auch aus Karlsruher Sicht durchaus sachlichen und sachdienlichen Verhandlungen kam es schließlich zum Abschluss eines Vertrags zwischen den beiden Städten. Ettlingen verzichtete auf sein Projekt der Kläranlage in den Hohewiesen und durfte dafür seine Abwässer an den ohnehin in Bau befindlichen Rüppurrer Sammelkanal abgeben, den Karlsruhe auf eigene Kosten bis zur Gemarkungsgrenze verlängerte. Das Ettlinger Abwasser wurde so – natürlich gegen angemessenes Entgelt - bis nach Neureut in die dortige Kläranlage geleitet und dort gereinigt. Das ist auch heute noch so! Die Unterhaltung der Leitung bis zur Anschlussstelle in der Günter-Klotz-Anlage liegt bei der Stadt Ettlingen.

(Die z.B. auf Google-Maps in der Nähe des städtischen Wertstoffhofs ausgewiesene „Kläranlage“ ist übrigens keine solche. Es handelt sich um einen Zwischenspeicher, der bei extremem Anfall von Abwässern aus Ettlingen diese aufnimmt und sie zeitlich versetzt im Rahmen der mit Karlsruhe vereinbarten Höchstmengen dorthin abgibt.)[XXXI]

Der Zweckverband von 1933[XXXII]

Der „Zweckverband zur Korrektion des Malscher Landgrabens und Reutgrabens“ wurde aus bereits genannten Gründen zusätzlich zur Wassergenossenschaft gegründet. Neben den schon bisher zur Genossenschaft gehörenden Kommunen wurden jetzt auch Ettlingenweier, Oberweier und Sulzbach Mitglieder des Zweckverbands. Sie waren als betroffene Kommunen einzubeziehen, weil der Reutgraben größtenteils auf ihrer Gemarkung liegt. Bulach war nicht mehr dabei, es war vier Jahre zuvor infolge von finanziellen Schwierigkeiten nach Karlsruhe eingemeindet worden.

Nach seiner Satzung war die Aufgabe des Verbands „die Korrektion (Vertiefung und Verlegung) des Malscher Landgrabens und des Reutgrabens zur Ermöglichung einer ausreichenden Entwässerung des im Bereich der genannten Wasserläufe liegenden Geländes.“ Aus umfangreichen Berechnungen des Kulturbauamtes, in welchen neben der Länge der Gräben auf der jeweiligen Gemarkung auch die an den Gräben liegenden versumpften Flächen berücksichtigt wurden, ergaben sich die folgende Beteiligungsquoten und Stimmanteile (in Klammern). Von insgesamt 871 ha einbezogenen Wiesengeländes waren immerhin 374 ha (etwa 750 Fußballfelder!) als versumpft eingestuft.

Karlsruhe

6 % (1)

Forchheim

3 % (1)

Ettlingen

25 % (3)

Bruchhausen

17 % (2)

Ettlingenweier

6 % (1)

Oberweier

8 % (1)

Sulzbach

3 % (1)

Schluttenbach

3 % (1)

Malsch

29 % (3)

Sitz des Zweckverbandes war Ettlingen, die Federführung oblag der Gemeinde Ettlingen und dem Bezirksamt Ettlingen.

Die Realisierung[XXXIII]

Die Planungen des Badischen Kulturbauamts Karlsruhe lagen seit 1919 vor. Auf der Basis von geodätischen Aufmaßen – teils noch aus dem 19. Jahrhundert - lagen detaillierte Pläne bereit, die das Projekt in Längsschnitten, Höhenplänen und zahlreichen Querschnitten abbildeten. Für die Realisierung, also die Umsetzung der Planungen und als technischer Bauleiter wurde Zivilingenieur a.D. Schönig aus Karlsruhe vertraglich engagiert. Vor seiner Versetzung in den Ruhestand war er als beamteter Regierungsbaumeister im Kulturbauamt bereits mit dem Projekt befasst. Er hatte die Vergabeunterlagen vorzubereiten, die Ausschreibungen und Vergaben, damals noch „Vergebungen“ genannt, zu tätigen und überwachte unter der Oberaufsicht des Kultur-bauamtes auch die Ausführung der Arbeiten. Erforderliche technische Hilfskräfte wurden vom Verband zur Verfügung gestellt und bezahlt.

Der erste Spatenstich erfolgte Mitte September 1933 für den ersten Bauabschnitt von der Mündung in die Alb 6,4 km aufwärts bis zur Einmündung des Reutgrabens. In drei Bereichen wurde mit insgesamt etwa 300 Mann gleichzeitig begonnen. Soweit keine Straßen entlang des Grabens vorhanden waren, mussten die mühsam in Handarbeit ausgehobenen Erdmassen mit Feldbahnen („Loren“) auf zuvor verlegten Schienen abtransportiert werden. Sie waren zum Einbau an anderen Stellen vorgesehen. Zuständig für den Abtransport waren jeweils die anliegenden Gemeinden.

Die „Badische Presse“ berichtet in ihrer Sonntagsausgabe „Badische Chronik“ vom 29. Oktober 1933 unter dem Titel „Arbeitsbeschaffung großen Stils“ ausführlich über das Projekt. Dem Bericht sind die beiden folgenden Bilder entnommen. Sie lassen erahnen, dass die Erdarbeiten in dieser Jahreszeit sicher kein Vergnügen waren.

Abbildung 6: Zeitungsartikel

Quelle: BLB „Badische Presse“, Sonntagsausgabe „Badische Chronik“ vom 29.10.1933

Im rechten Bild erkennt man die etwa 40 cm hohen senkrechten Seitenwände des unteren Teils des Grabenprofils, die aus in den Boden gerammten Holzpfählen mit angeschraubten waagrechten Bohlen bestanden. In Bild 2 im Anhang sind diese Bohlenwände an anderer Stelle im heutigen Zustand zu sehen.

Die Tieferlegung der Grabensohle zeigte schon während der Bauausführung ihre Wirkung: die angrenzenden, bislang versumpften Wiesen trockneten zusehends und teils so stark aus, dass es absehbar war, dass später zum Ausgleich eine Bewässerung aus den Gräben heraus erforderlich werden würde. Dafür und zur Erleichterung der jährlichen Unterhaltungsarbeiten war vorgesehen, die Gräben an einzelnen Stellen mit Stauwehren zu versehen, um ausreichend Wasser für die trockene Jahreszeit bereitstellen zu können.

Die verbreiterten Querschnitte des Grabens hatten logischerweise zur Folge, dass die bestehenden Weg- und Straßenüberführungen angepasst bzw. meist neu gebaut werden mussten.

Auf einen Vorschlag des Wasserwirtschaftsamts hin sollten zur Kosteneinsparung hin statt der ursprünglich geplanten sechs Schleusen nur vier Schleusen ausgeführt werden. Ein Übersichtslageplan (ohne Datum) des Wasserwirtschaftsamts Karlsruhe zeigt die Lage dieser Schleusen. (Im Plan liegt Malsch links oben und Karlsruhe rechts unten).

Abbildung 7: Plan des Malscher Landgraben

Quelle: Stadtarchiv Ettlingen, 1/AB-5848

Die oberhalb Ettlingens gelegenen Schleusen Nr. 2 bis 4 konnten noch bis 1942 gebaut und abgerechnet werden. Für die Schleuse Nr. 1 unterhalb St. Johann auf Ettlinger Gemarkung war zwar schon ein Teil des Materials beschafft worden, mit dem Bau konnte aber nicht begonnen werden! Die „Reichsautobahn“ nämlich plante ihrerseits einen Abzweig der Autobahn von der rechten Rheinseite in die Pfalz und ins Elsass, der den geplanten Standort für die Schleuse in Frage gestellt hätte.

1946, das „Dritte Reich“ war Geschichte, wurden neue Angebote für den Bau dieser Schleuse eingeholt, die allerdings erheblich höher lagen als 1939 bei der ersten Ausschreibung. Ettlingen wollte die Mehrkosten nicht alleine tragen und beantragte neben einem Zuschuss auch die Verteilung der Mehrkosten auf alle Kommunen des Zweckverbandes. Diese letzte Schleuse des „Gesamtsystems“ Malscher Landgraben wurde 1947 fertiggestellt. Bedienung, Wartung und Instandhaltung der Schleusen wurden den Gemeinden Ettlingen, Bruchhausen und Malsch sowie Oberweier (für den Reutgraben) zugewiesen.

Im Zuge des Hochwasserschutzprogramms für die Stadt Ettlingen, das als Folge des Hochwassers von 1972 aufgelegt wurde, sind die Schleusen 2 und 4 Mitte der 1980er Jahre durch moderne Bauwerke ersetzt worden. Schleuse 2 wurde zum Schutz des Ortsteils Bruchhausen durch ein automatisch arbeitendes Pumpwerk ergänzt, das bei Hochwasser im Malscher Landgraben dessen Wasserstand ausreichend niedrig hält, indem anfallende Übermengen in ausgewiesene Retentionsräume gepumpt werden.

Schleuse 1 und 3 existieren noch im alten Zustand, sind aber außer Betrieb und stehen zum Abbruch an.[XXXIV]

Abbildung 8: Schleuse 1 in Ansicht und Grundriss[XXXV]

Quelle: Stadtarchiv Ettlingen, 1/AB-5848

Die schon in einem Entwurf des Ettlinger Stadtbauamtes von 1928 vorgeschlagene Befestigung der Grabensohle mit Betonschalen wurde erst nach dem 2. Weltkrieg zu Beginn der 1950er Jahre in Teilbereichen des Landgrabens und des Reutgrabens realisiert. [XXXVI]

Gleichzeitig mit der Korrektion des Hauptsammlers Malscher Landgraben und des Reutgrabens konnte die Anpassung der anderen ihnen zufließenden Gräben in Angriff genommen werden, danach auch die der (privaten) Entwässerungsgräben der Bürgerwiesen. Außerhalb des Zweckverbandes wurden seitens der Stadt Ettlingen so die Regulation des Erlengraben, Seegrabens, Hägenichgrabens und Hagbruchgrabens in Angriff genommen.

(Der größte der genannten Gräben, der Erlengraben, beginnt als Abfluss aus der Alb beim sog. „ETO-Wehr“ an der Bulacher Straße; er quert zusammen mit dem Radweg die Bahnlinie und durchschneidet das Kleingartengelände der „Erlenwiesen“. Im Bereich des Weiherwaldes wird er dann zum „Hertelgraben“, bevor er in Bulach als „Petergraben“ wieder in die Alb mündet.)

Erwähnenswert ist in diesem Zusammenhang auch der auf Malscher Gemarkung liegende sogenannte „Tankgraben“, heute Heimatgewässer des Angelsportvereins Malsch. Der aus militärischen Gründen (zur Panzerabwehr) während des 2. Weltkriegs ausgehobene Graben ist letztlich eine Verbreiterung (auf 12 bis 14 m) und Vertiefung (auf 4 bis 5 m) des Glasbächles, das von Völkersbach kommend jenseits der Landstraße in den Landgraben mündete. Der Wasserstand im Tankgraben war aber wegen seines relativ großen Einzugsgebiets in den Vorbergen und des vermutlich in tieferen Schichten angeschnittenen Grundwassers meist höher als der im Malscher Landgraben, sodass der Rückstau weit in Richtung Malsch reichte, was den Erfolg des gesamten Regulierungsprojektes in Frage gestellt hätte. Den direkten Anschluss des Tankgrabens an den Landgraben gibt es heute nicht mehr, es wurde etwas nordwestlich ein natürliches Rückhaltebecken zwischengeschaltet.

Die Finanzierung

Die Gesamtkosten des Projektes sollten gem. Voranschlag des Kulturbauamtes 309 000 R.M.[10] betragen. Bei einem Durchschnittslohn von 4 R.M. für das Tagwerk eines Erdarbeiters kamen nach Schätzung des Kulturbauamts 68 000 Tagewerke für Notstandsarbeiter in Frage, die quotenmäßig aus den beteiligten Gemeinden heraus zu leisten wären. In arbeitsrechtlicher Hinsicht wurde das Projekt als „Notstandsarbeit“ durchgeführt, d.h. als Arbeitsbeschaffungs-maßnahme, um Arbeitslose aus der Unterstützung heraus in die Arbeit zu holen. (Siehe auch Kap. 8). Nach den Bestimmungen des Reichsarbeitsministeriums über öffentliche Notstands-arbeiten von 1923 forderte der Staat vom Notstandsarbeiter „Arbeit als Gegenleistung für die Unterstützung, die er erhält. … Verweigert er die Arbeit, oder führt er sie in einer Art aus, die der Verweigerung gleichkommt, so ist ihm die Unterstützung zu entziehen“. (Wer sich ausführlicher mit dem Thema „Notstandsarbeit – Fürsorgearbeit – Pflichtarbeit – Freiwilliger Arbeitsdienst“ beschäftigen will, dem sei hierfür eine Arbeit von Dr. Johannes Steffen empfohlen.[XXXVII])

Das Innenministerium gab einen verlorenen Zuschuss von 30.000 R.M., die Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung leistete einen Zuschuss von 3 R.M. je Tagewerk, also 204.000 R.M., der Rest von 75.000 R.M. wurde finanziert durch ein am 30. Oktober 1933 gezeichnetes Darlehen der Deutschen Rentenbank Kreditanstalt Berlin. Die Konditionen für das Darlehen waren: Zins jährlich 3% zzgl. ½ % lfd. Verwaltungskostenbeitrag. Tilgung halbjährlich 1% ab 1.1.1936, Tilgungsdauer 31 Jahre.

Gemäß ihrem Anteil von 25% an der Darlehenssumme hatte Ettlingen also für 18.750 Mark einzustehen. Die Stadt trat zur Sicherung dieses Darlehens Mieteinnahmen von zwei Wohnungen in der Karl-Friedrich-Str. 13 an die Bank ab.[XXXVIII] Die Mieter verweigerten zwar der Stadt gegenüber ihr Einverständnis, die Bank wies die Stadt jedoch darauf hin, dass ein solches gar nicht erforderlich wäre.

Ursprünglich war geplant, das gesamte Projekt in Eigenregie des Verbandes zu realisieren, also mit möglichst viel (subventioniertem) Personal aus den Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen des Arbeitsamtes. Infolge einer veränderten Gesetzeslage und im Bestreben, auch die einheimischen Unternehmen beim Wiederaufbau der Wirtschaft zum Zuge kommen zu lassen, war dies nicht mehr möglich. Auf Anordnung des Landesarbeitsamtes mussten die Arbeiten ausgeschrieben werden. Dabei stellte sich heraus, dass der Anteil an Tagewerken, also die im Rahmen der vom Staat stark bezuschussten Arbeitsbeschaffungsmaßnahme, von den aufgeforderten Baufirmen bei weitem nicht so hoch eingeschätzt wurde, wie er im Kostenvoranschlag des Kulturbauamts angesetzt worden war. Logischerweise waren die Firmen eher daran interessiert, möglichst ihre eigenen, nach Tariflohn bezahlten und produktiveren Arbeitskräfte einzusetzen. Es fehlte damit ein erheblicher Teil der Zuschüsse der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung, der letztlich durch die Aufnahme eines weiteren Kredites (2. Juni 1934) in Höhe von 102.000 R.M. kompensiert werden musste. Bestrebungen, die Kosten durch Weglassen der Uferbefestigungen zu senken, liefen zumindest teilweise ins Leere, da damit auch ein Wegfall an gut bezuschussten Tagewerken verbunden war. Auch die Senkung des bislang nach Tarif bezahlten Stundenlohns – dieser betrug damals 67 Pfennige – wurde vorgeschlagen, stieß jedoch auf Widerstand der Verbandsmitglieder.

Die Badische Kommunale Landesbank („Bakola“) war in der Nachfolge der Deutschen Rentenbank Kreditanstalt Berlin dazu bereit, dieses Darlehen zu gewähren, verlangte aber von allen beteiligten Kommunen eine Aktualisierung der Darstellung ihrer Vermögenslage. In einem Nebensatz erinnerte sie die Stadt Ettlingen auch daran, dass die als Sicherheit für das erste Darlehen abgetretene und zum Monatsanfang fällige Mieteinnahme am 20sten immer noch nicht überwiesen war! Die immer wieder aktualisierte Finanzplanung des Zweck-verbandes zeigte Ende 1934 auf, dass trotz vorgenommener Einsparungen ein weiteres Darlehen (17. Juni 1935) über 30.000 R.M. erforderlich wurde, um das Projekt erfolgreich zu Ende zu bringen.

Der geschichtliche Kontext

Die Massenarbeitslosigkeit unmittelbar nach dem Ende des 1. Weltkrieg hat 1923 ihrem Höhepunkt erreicht.  Die Inflation ebenso, das Geld ist das Papier nicht wert, auf dem es gedruckt ist. Frankreich besetzt wegen verspäteter Reparationszahlungen das Rheinland.  Die Weltwirtschaftskrise 1929, ausgelöst durch den Crash der Börse in New York („Black Friday“), bringt erneut Massenarbeitslosigkeit zum Ende der Weimarer Republik, die unter ihren letzten drei Regierungen (Brüning, v. Papen, Schleicher) wegen fehlender Mehrheiten im Parlament nur noch per Notverordnungen regiert werden kann. Ende Januar 1933 ernennt Reichs-präsident Paul v. Hindenburg Adolf Hitler zum Reichskanzler. Das NS-Regime beginnt. Hitler verspricht am 1. Februar 1933 im „Aufruf der Reichsregierung an das deutsche Volk“ die „Rettung der deutschen Bauern zur Erhaltung der Ernährungs- und damit Lebensgrundlage der Nation“ und die „Rettung des deutschen Arbeiters durch einen gewaltigen und umfassenden Angriff gegen die Arbeitslosigkeit“ innerhalb von vier Jahren.

Die Finanzierung der Regulierung des Malscher Landgrabens und des Reutgrabens ist in diesem Zusammenhang zu sehen.

Der Zweckverband von 1943

Ein neues Zweckverbandsgesetz vom 9. Juli 1939 erforderte die Anpassung der Satzung. Die Aufgabe der Reinigung und Unterhaltung von Land- und Reutgraben wurde bei dieser Gelegenheit in die Satzung des Zweckverbandes aufgenommen. Dies erforderte letztlich zwei unterschiedliche Beteiligungsquoten, da die Kosten der Reinigung und Unterhaltung auf andere Beteiligten umzulegen war als die Kosten der Regulation, an denen sich zusätzlich Ettlingenweier, Oberweier und Sulzbach zu beteiligen hatten. Festgelegt waren:

Ortschaften

Korrektion

Reinigung/Unterhalt

Stimmen

Karlsruhe

6 %

9,9 %

1

Forchheim

3 %

6,1 %

1

Ettlingen

25 %

25,5 %

3

Bruchhausen

17 %

14,6 %

2

Ettlingenweier

6 %

4,8 %

1

Oberweier

8 %

5,5 %

1

Sulzbach

3 %

2,4 %

1

Schluttenbach

3 %

2,4 %

1

Malsch

29 %

28,8 %

3

Die geänderte Satzung trat zum 1. April 1943 in Kraft.

Von den vom Zweckverband aufgenommenen Darlehen über insgesamt 207.000 RM waren Ende 1943 noch etwa 169.500 RM offen. Zur Einsparung der Zins- und Verwaltungskosten einigten sich die Verbandskommunen 1944 darauf, die Außenstände durch einmalige Zahlung abzulösen. Der Verband war damit schuldenfrei.

Nach dem 2. Weltkrieg

In diesen Zeiten knapper Kassen kam Unmut auf über die mit der Beteiligung am Zweckverband verbundenen Kosten. So wendet sich der Bruchausener Bürgermeister 1948 an seinen Kollegen in Malsch. Nachdem seine Gemeinde schon 780 DM für Bachreinigung ausgegeben habe, solle sie nun laut Voranschlag des Verbandes nochmals 700 DM „an den Zweckverband abführen, also richtig gesagt, zum Fenster hinauswerfen.“ Er fährt fort: „Unser Geld würde in fremde Kanäle (z.B. Stadt Karlsruhe) fließen. … Am besten wäre es wohl, den Verband aufzulösen, da sein ursprünglicher Zweck in wesentlichen erfüllt ist.“ Der aufgebrachte Bürgermeister irrte sich, es gab am Malscher Landgraben immer noch viel zu tun. Neben den üblichen Arbeiten der Reinigung waren weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Gesamtsituation durchführen. So wurden auch noch bis 1959 Arbeiten zur Sohlen- und Uferbefestigung ausgeschrieben und vergeben. Dazu kamen die Abarbeitung der Beanstandungen aus der jährlichen Bachschau, Reparaturarbeiten an den technischen Ausrüstungen, Aufstellen von Regeln zur Bedienung und Instandhaltung der Stauschleusen (bislang war dies ungeregelt geblieben). Regelmäßige Beanstandungen bei den Bachschauen waren zu nah an der Grabenböschung stehende Zäune und Baumanpflanzungen. Laut Gesetz war von der Böschungskante an ein Streifen von 1,5 m Breite freizuhalten, der für die Zwischenlagerung des Aushubmaterials und des abgemähten Grases sowie dessen Abtransport vorgesehen war.

Die Zuständigkeiten für die Schleusen waren zwar 1942 in einer Entschließung des Landrats Karlsruhe festgelegt worden (Ettlingen für Schleuse 1, Bruchhausen für 2, Malsch für 3, Oberweier für 4), es fehlten aber Vorgaben über die Stauhöhen und die Aufteilung des Grabenwassers, insbesondere in Trockenzeiten. Bruchhausen staute, um Löschwasserreserve für Brandfälle zu haben, das abwärts liegende „Gut Schabarberle“ auf Ettlinger Gemarkung betrieb aus dem Graben heraus praktisch den ganzen Tag seine Sprenganlagen; in Richtung Bulach auf der Gemarkung Karlsruhe war dann nicht mehr genug Wasser übrig für die Fische und den dortigen Gärtnereibetrieb. Das Wasserwirtschaftsamt hätte versäumt, Entsprechendes in Abstimmung mit den Beteiligten vorzugeben, hieß es.

1962 wollte Ettlingen den Landgraben „zwecks Geländearrondierung“ bei Bruchhausen in sein altes Bett direkt an der Gemarkungsgrenze Bruchhausens zurückverlegen.  Die Gemeinde Bruchhausen würde dem auch zustimmen, will aber den Graben in seinem Bereich verdohlt haben. (In der Frage, ob „verdohlt“ richtigerweise ohne „h“ zu schreiben sei, habe ich mich als „Dohlenaze[11] für die Version mit „h“ entschieden und befinde mich so in Übereinstimmung mit der vom Badischen Kulturbauamt Karlsruhe geübten Schreibweise).

Der Bruchhausener Wunsch nach einer Verdohlung „entspringt den Tatsachen, daß der Graben besonders in der warmen Jahreszeit einen derartig üblen Geruch verbreitet, sodaß es den Einwohnern nicht zuzumuten ist, diese Geruchsbelästigung immer hinzunehmen.“[XXXIX] Der Blick auf den heutigen Verlauf des Grabens zeigt, dass man sich nicht einigen konnte!

Umstellung 1965[XL]

Ein neues Zweckverbandsgesetz (vom 24.07.1963) erforderte die Anpassung der Satzung, die 1965 vorgenommen und beschlossen wurde. Verbandszweck war jetzt nur noch die Reinigung und Unterhaltung des Malscher Landgrabens und des Reutgrabens „zum Zwecke der Ermöglichung der Entwässerung des [….] Geländes und zur Aufnahme gereinigter Abwässer von den Verbandsgemeinden“. Die Beteiligungsquoten blieben unverändert.

Das Ende des Zweckverbandes

Die Verbandsversammlung beschloss am 02.03.2010, den „Zweckverband Malscher Landgraben“ zum 31.12.2010 aufzulösen. Die Unterhaltung des Malscher Landgrabens wie auch des Reutgrabens liegt gemäß § 32 des Wassergesetzes Baden-Württemberg bei der jeweiligen Gemeinde bzw. Stadt.

Also „wie früher“!

Bei der Erarbeitung dieses Berichts erhielt ich besondere Unterstützung von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadt Ettlingen, insbesondere aus dem Stadtarchiv und dem Stadtbauamt, Abteilung Gewässerbau und Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung.

Dafür meinen herzlichen Dank!

Ettlingen, den 8.November 2023

Werner Leibold

Anlage

Abbildung 9: Der Anfang bei der Jahnstraße in Malsch, September 2023

Quelle: W. Leibold

Abbildung 10: Bei der Einmündung des Reutgrabens in Bruchhausen, Blick nach Süden, September 2023

Quelle: W. Leibold

Abbildung 11: Schleuse 4 im Reutgraben beim Buchtzigsee, Blick vom Unterwasser, September 2023

Quelle: W. Leibold

Abbildung 12: Schleuse 2 (mit Pumpwerk) in Bruchhausen, Ansicht vom Unterwasser, September 2023

Quelle: W. Leibold

Abbildung 13: Unterwasser nach der Stauwehr Bruchhausen, September 2023

Quelle: W. Leibold

Abbildung 14: Mündung in die Alb unter der L605 am Bulacher Kreuz, Blick nach Süden, September 2023

Quelle: W. Leibold

Quellen

SAE      Stadtarchiv Ettlingen

BLB      Badische Landesbibliothek Karlsruhe

GLA     Generallandesarchiv Karlsruhe

SBA      Stadtbauamt Ettlingen, Abteilung Gewässerbau und Eigenbetrieb Abwasser-beseitigung




[1] Großherzogliche

[2] „Altenburger Landmann“ damals Gasthaus in Bulach

[3] ebenso

[4] so genannten

[5] Kreuzer (Währungsenheit, Untermenge des Florin = Gulden))

[6] Bodenverbesserung

[7] Eine Art Aufklärungsversammlung der Beteiligten

[8] sinngemäß: der Fiskus

[9] abgesonderten

[10] Reichsmark

[11] Lokal üblicher Spitzname für gebürtige Ettlinger




[I]              Geoportal BW

[II]             LUBW (Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg)

[III]             Generallandesarchiv Karlsruhe 229 Nr. 63782 Bild 8

[IV]            SAE in 1/AB-4028

[V]             Wassergesetz Benutzung und Instandhaltung der Gewässer

[VI]            Verordnung Räumung

[VII]            Beispiel f. die Aufforderung

[VIII]           SAE in 1/AB-40287

[IX]            SAE in 1/AB-4027

[X]             BLB „Der Albtalbote“ vom 21.05.1938

[XI]            Ausschreibung Bachreinigung

[XII]            „Karlsruher Tagblatt“ vom 2.7.1893

[XIII]           „Karlsruher Tagblatt“ vom 23.05.1886

[XIV]           „Karlsruher Tagblatt vom 30.04.1843

[XV]           „Karlsruher Tagblatt“ vom 3.3.1872

[XVI]           „Der Führer“ 29.06.1934

[XVII]          Entwurf 1919 Kulturbauamt Karlsruhe

[XVIII]         SBA Tiefbau, Blatt 10 in Mappe 1

[XIX]           SBA Tiefbau, Mappe 1

[XX]           SAE in 1/AB-5848

[XXI]           BLB

[XXII]          Bad. Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 56 v. 23.8.1919

[XXIII]         „Durlacher Tagblatt“ vom 12.10.1920

[XXIV]         „Der Volksfreund“ vom 23.9.1921

[XXV]          SAE in 5/BR-127

[XXVI]         GLA H Schluttenbach 1 Bild 1

[XXVII]         SAE in 5/BR-127

[XXVIII]         SAE in 5/BR-A294

[XXIX]         „Karlsruher Tagblatt“ vom 18.2.1927

[XXX]          „Badische Presse” vom 17.2.1927

[XXXI]         „Badische Neueste Nachrichten“ vom 28. August 2023

[XXXII]        SAE in 1/AB-5848

[XXXIII]        SBA Tiefbau

[XXXIV]       SBA Tiefbau

[XXXV]        SAE in 1/AB-5848

[XXXVI]       Annonce 12.3.1952 (Handybild)

[XXXVII]       http://www.portal-sozialpolitik.de

[XXXVIII]      SAE in 1/AB-5848

[XXXIX]       SAE in 5/BR-127

[XL]            SAE in 5/BR-127