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Das Haus der Seifensieder

Rheinstraße 2: War da ´mal ´was?

„Da war wirklich ‘mal ‘was:“

Das Haus der Seifensieder

Doch: „Schillerstraße“ war nicht immer „Schillerstraße“!

Die Schillingsgasse

Der Durchbruch

Links im Bild 11 die Direktorenvilla der (unteren) Buhl’schen Fabrik mit altem und neuen Teil, dahinter die 1906 erbaute Schillerschule. In der Bildmitte, hinter den Pappeln, das Eichamt.

Das Anwesen

„Strikte gegen einen Verkauf“

1975: Das stille Ende

Epilog

Ettlingen im August 2026

Werner Leibold

Die genannten Kaufkraftäquivalente sind von der „Deutschen Bundesbank“ veröffentlicht und beziehen sich auf Januar 2026. Die aus Zeitungen stammenden Informationen sind über den digitalisierten Bestand der Badischen Landesbibliothek (BLB) erschlossen worden.

Abkürzungen

Bild 1: Die Ecke Rheinstraße/Schillerstraße 2025

Quelle: Privat

So sehen wir  heute in Ettlingen den Anfang der Schillerstraße: An der Rastatter Straße stehend, etwa beim früheren Gasthaus  „Grüner Hof“, blickt der Fotograf diagonal über die Kreuzung hin zum Beginn der Rheinstraße. Links der historische Teil des Hotelkomplexes „Erbprinz“, daneben das „Vogel-Hausbräu“ mit dem gläsernen Anbau entlang der Schillerstraße und ganz rechts das Gebäude, in dem bis vor kurzem ein Drogeriemarkt beheimatet war.

Die postalische Adresse des „Vogel-Hausbräu“ lautet allerdings Rheinstraße 4 und mit diesem Gebäude beginnt heute die Rheinstraße auf der rechten Seite und nicht mit der Nummer 2 wie es sich eigentlich gehörte. Die Titel-Frage ist also berechtigt: „War da mal ‘was?“  

Die älteren Einheimischen wissen es noch:

Bild 2: Das Haus Rheinstraße 2

Quelle: SAE 8/BS-8/429-021

Es hatte in diesem Winter, vermutlich 1957/58, die Nacht über kräftig geschneit. Die Rastatter Straße ist schneeglatt. Links, an der Haltestelle, warten Menschen auf den Bus stadtauswärts in Richtung Bruchhausen oder Malsch.

Der Fotograf steht auch für diese Aufnahme auf der Ostseite der Rastatter Straße, etwa da, wo sich heute die Haltestelle für die Busse in Richtung Durlach befindet. Sein Bild erfasst drei Gebäude: links in blassem Gelb hinter den Bäumen den „Gasthof Erbprinz“, direkt anschließend in Grau das 1935 erbaute Kino „Union-Lichtspiele“, kurz „Uli“ genannt. Durch die helle Tür links neben dem Wegekreuz erreichte der Eigentümer des Kinos über einen kleinen Innenhof den Seiteneingang - wir sahen ihn schon in Bild 1 - zu seiner Wohnung im Obergeschoss. Die Wand um die Tür ist zwar hellblau gestrichen, sie gehört aber zum Grundstück des Kinos.

Den rechten Teil des Bildes füllt die hellblaue Fassade des Gebäudes, von dem dieser Bericht handelt. Es ist das Haus des Seifensieders Bonifaz Siebert, Ettlingen, Rheinstr. 2! (Zur Orientierung hilft beim Vergleich der Bilder der mächtige Schornstein des Kinos fast in der Bildmitte: es ist derselbe!)

Prägend für die Fassade entlang der Rheinstraße sind die beiden Schaufenster, auffallend ist allerdings auch deren unterschiedliche Höhenlage! Der Laden rechts befindet sich im höher gelegenen Erdgeschoss, erreichbar über einige Stufen, zu sehen am Eingang um die Ecke, während der Laden links seinen Eingang auf dem Niveau der Rheinstraße hat, er entstand nämlich erst 1957/58 in der Hofeinfahrt des Anwesens! Das  nachfolgende Bild (vermutlich um 1900) zeigt neben dem Ansatz des mächtigen Torbogens das Wegkreuz aus dem Jahr 1743, das wir schneebedeckt auch im  Bild 2 finden. Leider sehen wir nicht den Schlussstein des Torbogens. Dort wäre eventuell – so war es jedenfalls damals üblich – das Jahr der Erbauung des Hauses eingemeißelt. Doch dazu später mehr..

Bild 3: Das Wegkreuz am Anwesen Siebert um 1900

Quelle: SAE 8/GP-0192

Die Tür links führte damals in die ummauerten Gärten („Roos’sche Gärten“)[1], von denen das Anwesen Siebert nach Westen und Norden vollständig umgeben war.

Mit Bild 4 schauen wir auf den Anfang der Rheinstraße. Aufgenommen wurde es wohl aus dem  Obergeschoß der diagonal gegenüberliegenden Gaststätte, damals „Grüner Hof“.  (Die Herren in den weißen Kitteln sind vermutlich Franz Anton und Emil Siebert, die Enkel von Bonifaz.)




[1] Carl Roos: Ettlinger Bankier

Bild 4: „Kieslaster“ auf der B3 beim Haus  Rheinstraße 2, nach 1958

Quelle: SAE 8/BS-8/402-036

Die Fassade des Anwesens entlang der Schillerstraße sehen wir im folgenden Bild. Die Autos rechts stehen auf dem Platz vor dem ehemaligen Drogeriemarkt, dessen Gebäude 1951 als Kino „Capitol“ errichtet wurde, daher auch der Name „Café am Capitol“ im uns zugewandten Zwerchgiebel!

Bild 5:  Das Anwesen Siebert, die Fassade entlang der Schillerstraße

Quelle: SAE 8/BS-8-429-013

Näherte sich der Reisende in früherer Zeit, bis etwa Mitte der 1920er Jahre, aus Süden kommend der Stadt, sah er sich der Häuserfront von Bild 6 gegenüber, die nur eine schmale Lücke aufwies: etwa 4 m breit, zwischen den Häusern Rheinstr. 2 auf der linken Seite  und Badenertorstr. 22 rechts,  den Eingang in die „Schillingsgasse“. Allerdings war diese Gasse eine Sackgasse und endete an der Alb beziehungsweise am Seitenkanal der „Unteren Stadtmühle“.[1]




[1] In Abbildung 2 wird diese Mühle fälschlicherweise als „Obere Stadtmühle“ bezeichnet: diese lag aber albaufwärts jenseits der Friedrichstraße

Bild 6: Einfahrt in die Schillingsgasse, links Rheinstraße 2, rechts Badenertorstraße 22, um 1900

Quelle: SAE 8/BS-8/46-006

Wollte der Reisende weiter in Richtung Karlsruhe (erst ab 1715!), Durlach oder Pforzheim, musste er in die Badenertorstraße abbiegen, dann über die Marktstraße durch den Bogen im Rathausturm über die Rathausbrücke[1] in die Kronenstraße einfahren. In der dortigen Poststation „Krone“ konnte er bei Bedarf nächtigen und Pferde wechseln. Ansonsten bog er, solange die alte Stadtmauer am Ende der Kronenstraße noch nicht durchbrochen war, in die Seminarstraße ab, um sich beim heutigen Amtsgericht wieder nach links zu wenden und das Städtchen durch das dort befindliche „Pforzheimer Tor“ zu verlassen, wie man später im Bild 9 nachvollziehen kann. Den Verlauf einer „Landstraße Nr. 1“[2] von Frankfurt nach Basel stellt man sich eigentlich anders vor!

Aber auch Fußgänger kamen (zumindest bis 1907) nicht weiter am Ende der Schillingsgasse. Wer auf die andere Seite der Alb wollte, musste zur Rathausbrücke oder querte den Fluss  verbotenerweise über das Wehr in Höhe der Mohrenstraße und suchte sich einen Weg durch das Fabrikgelände der dort gelegenen „Unteren Buhl‘schen Mühle“.[3]

Im folgenden Glasplattenbild[4] (etwa um 1900) blicken wir auf das letzte Gebäude auf der Ostseite der Schillingsgasse. Für eine bessere Orientierung hilfreich ist am linken Rand des Bildes die Ansicht eines Giebels: er gehört zu dem Gebäude, dessen Grundriss wir im Plan Bild 10 oberhalb des Eichamtes finden, dem älteren Teil der Direktorenvilla der bereits erwähnten unteren Buhl’schen Mühle.




[1] Nur im Verlauf der heutigen Friedrichstraße gab es eine weitere Brücke über die Alb!

[2] Später Reichsstraße Nr. 3 und dann Bundesstraße 3

[3] Die „Obere Buhl’sche Mühle“ beherbergt heute ein Tagungszentrum der Stadtwerke Ettlingen

[4] Glasplatten dienten als Trägermaterial für die Fotoemulsion

Bild 7: Das „Brecht´sche Haus“ am Ende der Schillingsgasse

Quelle: SAE 8/GP-0185

In der Gegenansicht von der Nordseite her (Bild 8) sehen wir links neben der Straßenlaterne den Weg zum Schillersteg, rechts am Bildrand die Buhl‘sche Villa und im Ansatz auch noch deren alten Teil. Das Haus in Bildmitte hinter dem großen Hoftor beherbergte , man glaubt es kaum,  das „Eichamt“,[1] dessen Lage wir im Plan von 1927 (Bild 10) wiederfinden.




[1] Eigentlich nur eine „Fass-Eichhalle“, zu der das frühere Schlachthaus 1911 umgebaut worden war (SAE KPS-483)

Bild 8: Blick von Norden zum „Schillersteg“

Quelle: SAE 8/BS-8/429-001

Bild 9: Straßen durch Ettlingen, eigene Eintragungen im Katasterplan von ca. 1860

Quelle: SAE 8/KPS-867

Der Plan weist mit dem dicken Fragezeichen auf das grundlegende Verkehrsproblem Ettlingens  hin und macht deutlich, dass mit der zunehmenden Motorisierung für den Verkehr in Nord-Süd-Richtung ein „Durchbruch“ unumgänglich wurde. Der  schon zuvor beschriebene Weg durch die Innenstadt war nicht mehr zumutbar, schon gar nicht für die Anlieger. Die Schillingsgasse musste früher oder später mit der Schillerstraße verbunden werden, die damals noch „Schillerallee“ hieß und auch als Allee angelegt war. Der bereits erwähnte „Schillersteg“, eine etwa 3 m breite eiserne Brücke, hatte es seit 1907 wenigstens den Fußgängern erlaubt, von der Schillingsgasse direkt in die Schillerallee zu gelangen, zum Beispiel auf dem Schulweg zur gerade neu gebauten Schillerschule. Der Ausbau zur „Autostraße“ wurde erst 1925 angegangen mit dem Plan zur „Verlegung der Landstraße 1“.  

Neben der direkten Verbindung der Schillerallee mit  der Schillingsgasse untersuchte die Verwaltung damals noch eine alternative Streckenführung, die vom „Huttenkreuz“ über die Pulvergartenstraße und Thomas-Mann-Straße mit einer neuen Brücke über die Alb in die heutige Elisabeth-Straße (damals noch Gartenstraße) münden sollte. Über ein kurzes Stück der Rheinstraße hätte man dann die Rastatterstraße zur Ausfahrt nach Süden erreicht. Diese Variante wurde aber als ungünstiger und teurer nicht weiter verfolgt.

Die Stadt konnte an der Schillingsgasse – bis auf das Anwesen Siebert – alle Anlieger-Grundstücke kaufen und ließ die Gebäude darauf (in Bild 10 blau eingefärbt) auch umgehend abreißen. Mit dem Bau der „Autobrücke“[1] über die Alb war 1927 die Verbindung zur Schillerallee geschaffen. Der erst zwanzig Jahre alte „Schillersteg“ (Bild 11) war schon wieder Vergangenheit und die „Landstraße Nr. 1“ von Frankfurt nach Basel konnte Ettlingen nun in angemessener Breite und auf kurzem Weg über eine neue, allen Vorschriften genügenden Brücke durchqueren. An den Kosten von etwa 314.000,- RM[2] beteiligte sich der Staat zu 42 %.




[1] Sie erhielt 1934 offiziell den Namen „Schillerbrücke“

[2] Reichsmark, entspricht heute etwa 1,4 Millionen €

Bild 10: Ausschnitt aus dem Fluchtenplan von 1925, Ergänzungen durch den Autor

Quelle: Planungsamt

Bild 11: Der Schillersteg von 1907

Quelle: SAE 8/BS-3/1-002

Bild 12: Einweihung der „Autobrücke“ 1927

Quelle: SAE 8/BS-3/1-008

In Bild 12 sehen wir hinter der neuen Brücke und hinter den Honoratioren mit ihren Zylindern unterhalb des Kamins die damals noch vorhandene Stadtmauer zwischen Albstraße und Alb. Das Dach des Hauses in Bildmitte deckt mit leicht geringerer Neigung auch die Stadtmauer ab, wie der kleine Unterschied in der Färbung der Dachfläche bestätigt. Den nördlichen Giebel dieses Hauses sehen wir -zumindest zur Hälfte - in Bild 8 ganz links. Dieses Stück der Stadtmauer samt angrenzendem Haus wich dem Gebäude, das später als „Café Neumeier“ oder dann als „Schleuse“ bekannt wurde. Wobei auch diese schon wieder Geschichte sind!

Nebenbei: „Abstimmungsprobleme“ in der Planung hinsichtlich der Höhenlage der Brücke führten dazu, dass die neue Brücke einen deutlichen „Buckel“ bekam und zusätzlich das Bett der Alb zwischen dem Wehr beim Rathaus und dem bei der Mohrenstraße tiefergelegt werden musste. Nur so konnte der geforderte Durchfluss-Querschnitt für Hochwasser freigehalten werden. Das örtliche Bauamt war davon ausgegangen, dass der beim Bau des Schillerstegs geforderte Freiraum auch für die Autobrücke genüge. Ein Albhochwasser von 1919 hatte jedoch dafür gesorgt, dass neue Anforderungen zu berücksichtigen waren. Als die Brücke 1975 durch einen Neubau ersetzte wurde, sollte dieser natürlich „ohne Buckel“ sein. Und erneut musste das Bachbett zwischen den beiden Wehren angepasst werden.

Bild 13: Nach 1927: Blick in die neue Schillerstraße Richtung „Lauerturm“

Quelle: SAE 8/BS-8/429-003

In Bild 13 mit Blick Richtung „Lauerturm“[1] identifizieren wir das linke Haus durch Vergleich mit Bild 6 anhand des Schaufensters und der Treppenstufen gleich an der Ecke als das Haus in der Rheinstraße 2. Die gusseiserne Inschrift über dem Schaufenster bestätigt: „SEIFENSIEDEREI von B. SIEBERT“

Die direkt an der Ostseite der Schillingsgasse gelegenen Gebäude - die blau markierten aus Bild 10 - sind schon für den Bau der Autostraße der Spitzhacke zum Opfer gefallen. In der rechten Bildhälfte stehen nur noch die Gebäude (in Bild 10 hellgrau markiert), die ausschließlich von der Badenertor- oder Mühlenstraße[2] aus zugänglich waren und ihre Nebengebäude ostwärts an die Stadtmauer anlehnten. Wir sehen in Bild 10 diesen Zugang im Grundriss und im Bild 14 rechts neben dem blauen Kastenwagen in der Ansicht. Die über ihn erschlossenen Gebäude wurden erst 1954 und 1955 abgerissen, als dort unter den Adressen Schillerstraße 2 und 4, Badenertorstr. 18 sowie Mühlenstraße 13 das heute noch bestehende Wohn- und Geschäftshaus der Mannheimer „Beamtenwohnungsbaugesellschaft“ (BEWOG) entstand. Als erster Bauabschnitt wurde 1954 der nördliche Teil gebaut, diesen Zwischenzustand zeigt das folgende Bild 14. 




[1] Einzig verbliebener Turm der Ettlinger Stadtmauer (nur schwer zu erkennen: über der Straßenlaterne!)

[2] Bis zur Stadtsanierung begann die Mühlenstraße etwa bei der heutigen Einfahrt zur Tiefgarage unter dem Neuen Markt, jetzt „Erwin-Vetter-Platz“

Bild 14: Häuser Badenerstorßstraße 20, 18 und 16 um 1954

Quelle: SAE 8/BS-8/46-021

Beim Abbruch dieser Häuser im Jahr 1955 halfen die seit 1951 in der „Rheinland-Kaserne“ stationierten amerikanischen Truppen mit ihrer Labour-Service-Einheit, genannt „Dickhäuter“[1], kräftig mit. Dem schweren Gerät dieser Bautruppe hielten  die Häuser nicht lange Stand. Wir sehen das Ergebnis auf dem nächsten Bild, das dann auch gleich den Blick auf das Anwesen Siebert in seiner ganzen damaligen „Pracht“ freigibt.




[1] Ihr Wappen zeigte einen Elefanten!

Bild 15: Anwesen Seibert, Fassade entlang der Schillerstraße, 1955

Quelle: SAE 8/BS-8/46-022

Das nachfolgende Luftbild (Bild 16) ist nicht datiert. Es muss aber zwischen 1958 und 1964 entstanden sein: Das Bewog-Gebäude ist bezogen, anstelle der früheren Hofeinfahrt des Siebert‘schen Anwesens ist schon der Ladeneinbau von 1958 zu sehen und auf dem hier noch unbebauten Grundstück Ecke Mühlen- und Schillerstraße wurde erst 1964 das Gebäude errichtet, in dem bis vor kurzem die „Erbprinz-Apotheke“ betrieben wurde.

Beim Wehr an der Buhl’schen Fabrik erkennt man als dünne Linie das schräg in der Alb liegende Streichwehr, über das der dort beginnende „Untere Gewerbekanal“ mit Wasser versorgt wurde.

Die Buhl‘sche Villa steht noch (dort steht heute das „Rote Rathaus“) und auch Sieberts Anwesen ist noch vollständig vorhanden. Man wird aber ob der darauf zulaufenden breiten Straßen das Gefühl nicht los, dass es im Wege ist und seine Tage gezählt sind.

Bild 16: Blick auf das Quadrat Mühlen-, Schiller-, Rhein- und Mohrenstraße

Quelle: SAE 8/BS-2/1-142

Mitte der 50er Jahre also hatte Siebert endlich die Fassade seines Anwesens renovieren lassen. Gut zwei Jahrzehnte zuvor muss der Zustand des Anwesens allerdings schon ähnlich gewesen sein, als sich der Verein Badische Heimat e.V., Ortsgruppe Ettlingen, im Mai 1933[1] an den „verehrlichen“ Gemeinderat wandte und beklagte, dass das Gebäude dem Beschauer „ein wirklich trostloses Bild“ biete und „auf den Fremden den denkbar schlechtesten Eindruck“ mache. Der Verein, der „sich um die Gestaltung eines schönen Ortsbildes jederzeit bemüht“ habe, bat den Gemeinderat zu prüfen, ob für die Instandsetzung der Hausfront Mittel zur Verfügung gestellt werden könnten. Sein Sachverständiger habe die Herrichtung auf ca. 1000 bis 1200 Mark[2] geschätzt. Das Stadtbauamt hielt diesen Betrag für kaum ausreichend, auch stünden für die Instandsetzung von Baudenkmälern keine Mittel zur Verfügung. „Als Baudenkmal oder als bemerkenswerte Hausgruppe von künstlerischem oder baugeschichtlichem Wert kann aber das fragliche Anwesen nicht gelten. Diesbezügliche Anträge bei Staatsbehörden würden u.E.[3] keinen Erfolg haben.“ Seitens der Stadt verfestigte sich die Auffassung, dass das Anwesen „über kurz oder lang“ ins städtische Eigentum übergehen sollte.

Die städtischen Bemühungen um den Ankauf des Anwesens füllen im Stadtarchiv eine mehrere Zentimeter dicke eigene Akte mit der Signatur „1/AV-1345: Hausanwesen Rheinstr. 2, Verhandlungen wg. Erwerb, baulicher Zustand. 1933 – 62“. Daraus entnommen sind in der Folge die Zitierungen, wenn nicht anders angegeben.




[1] SAE 1/AV-1345

[2] Heute in € das 5,6-fache

[3] unseres Erachtens

Die Fläche des Grundstücks betrug 619 m² bei einer Breite von 14 m an der Rheinstraße und 17 m an der Nordseite, woraus sich entlang der Schillingsgasse und späteren Schillerstraße eine Front von etwas weniger als 40 m Länge ergibt.

Eine Wert-Schätzung des Sachverständigen Frommholz (öbv)[1] vom 19.5.1954 macht detaillierte Angaben zu den einzelnen Bauteilen des Anwesens:




[1] Öffentlich bestellt und vereidigt

Bild 17: Lageplan aus Wert-Schätzung Frommholz

Quelle: Wert-Schätzung Frommholz

1: Wohnhaus mit Durchfahrt und Laden, 113 Jahre alt, (also Baujahr 1841)

2: Zwischenbau mit Wohnungen und Remisen[1], 82 J., (also Baujahr 1872)

3: Wohngebäude mit Café, Scheuer und Stall, 180 J., (also Baujahr 1774)

4: Holzschopfanbau , 82 J., (also Baujahr 1872)

5: Lagergebäude (58 J., (also Baujahr 1896)

6: Waschküchengebäude mit Holzremise, 140 J., (also Baujahr 1814)

Der Sachverständige ermittelte für das Grundstück einen Bodenwert von 10.000,- DM[2] und für das gesamte Anwesen einen „laufenden Ertragswert“ von 80.000,- DM. Es war aus den Akten nicht ersichtlich, in wessen  Auftrag dieses Wertgutachten erstellt wurde.

Im Dezember des Vorjahres war nämlich die „Städtische Schätzungskommission“ bereits tätig gewesen und hatte anhand des umbauten Raumes und der Grundstücksgröße einen Wert des Anwesens von 68.600,- DM errechnet, aus der Sicht der Stadt als vorgesehenem Ankäufer sicher ein angenehmerer Wert.

Im Auftrag der Gebäudeversicherung ermittelte – aller guten Dinge sind drei – auch Regierungsoberbauinspektor a.D.[3] K. aus Karlsruhe und kam Ende Mai 1954 durch Hochrechnung früherer Schätzwerte auf einen Gesamtwert von 96.600,- DM.




[1] Nebengebäude/Schuppen zum Unterstellen diverser Dinge

[2] Heute in € das 3,12-fache

[3] außer Diensten

In diesem Haus in der Rheinstraße 2 wohnte also der Seifensieder Bonifaz Siebert, der 1872[1] bei der Stadt einen „Bauplan“ zur Einrichtung einer Seifensiederei[2] vorlegte. Zeitlich passt dies zur Errichtung des Zwischenbaus an der Schillingsgasse. Anhand alter Katasterpläne kann man erahnen, dass zwischen den beiden Gebäuden am Nord- und Südende des Grundstücks entlang der Gasse vorher nur eine Mauer mit Zufahrt zum Hof vorhanden war. So ist es wohl zutreffend, dass es sich bei diesem „Bauplan“ um den Gebäudeteil im Bild 15 rechts mit dem hohen Schornstein handelte.

Das Sitzungsprotokoll des Gemeinderats weist aus, dass der Plan zur Ausführung genehmigt wird mit der Auflage, „daß im unteren Stock, in welchem sich die Werkstätte befindet, keine Öffnung in das Schillingsgässchen angebracht werden darf.“ Diese Einschränkung war ein offensichtlich wenig wirksamer Versuch, die Nachbarschaft vor den üblen Gerüchen zu schützen, die mit dem damals üblichen handwerklichen Verfahren der Seifenherstellung[3] einher gingen. Doch nicht nur die unmittelbaren Nachbarn in der Schillingsgasse waren vom Betrieb der Seifensiederei betroffen. Die Zeitung „Der Volksfreund“ berichtete 1910: „Einen geradezu pestilenzartigen Gestank verbreitet das Geschäft… Je nach Windrichtung ist der Geruch so stark, daß man … schon am „Reichsadler“[4] seine ordentliche Nase voll haben konnte.“  Der „Reichsadler“ lag immerhin etwa 1 km weiter westlich, ebenfalls in der Rheinstraße. Auch der Bürgerausschuss musste sich mit mit dem Thema Geruchsbelästigung beschäftigen, wie das Protokoll der Sitzung vom 3. Mai 1912 ausweist.[5]

Nach dem Tod von Bonifaz Siebert im Jahr 1889 führte sein Sohn Franz Xaver, ebenfalls Seifensiedermeister,  das Geschäft weiter. 1919 beantragte dieser die Erlaubnis zum Abbruch des baufällig gewordenen Schuppens im westlichen Teil des Anwesens (Bau 5 aus Bild 17), an dessen Stelle ein „Schuppen darüber Holzlager und Waschtrockenplatz“ entstehen sollte . Die Genehmigung enthielt die Auflage, gegen „den Nachbar Roos[6] eine Brandmauer“ zu errichten. (Hinter dieser Mauer enstand 1935 das Lichtspieltheater „Union-Lichtspiele“.) Den vom Ettlinger Maurermeister Johann Mussler verfassten Plan unterschreibt der Bauherr auffälligerweise mit   beiden Vornamen als Franz Xaver Siebert. Später Schriftverkehr erfolgte meist nur verkürzt als Franz Siebert, was eine ebenfalls mögliche Zuordnung zu seinem Sohn Franz Anton erschwerte, da dieser ebenfalls nur als Franz Siebert unterzeichnete. Schreiben der Stadt waren indessen immer nur an Franz Siebert gerichtet. Vater und Sohn wussten wohl schon, wer gemeint war. Aber auch von Sohn Franz Anton war solch ein „Ausrutscher“ aufzufinden, als er 1947 ein Baugesuch mit Franz Ant Siebert unterschrieb.




[1] SAE 1/AB-3357

[2] Die wachsenden Hygiene-Bedürfnisse der Bevölkerung führten zu einem einen Anstieg des Bedarfs an Seifen

[3] Auskochen meist tierischer Abfälle aus Schlachtungen

[4] Ehem. traditionsreiches Ettlinger Gasthaus an der Rheinstraße, beim Wasen

[5] nach D. Depenau „Der „Erbprinz“ zu Ettlingen“, S. 41 (ISBN 3-89735-226-5)

[6] Ettlinger Bankier

Bild 18: Baueingabeplan von 1919

Quelle: BOA AZ1919-0936

Rechts im Lageplan ist zu erkennen, dass die Hausfront an der Schillingsgasse noch nicht geschlossen war sondern ein Reststück nur aus einer Mauer bestand. Das Wertgutachten Frommholz von 1954 (Bild 17) wäre insoweit in Bezug auf die Bauteile 2 (Geometrie) und 5 (Bauzeit) nicht stimmig. Im Lageplan fällt weiter auf, dass der nördliche Teil des Anwesens die Flurstück-Nummer 778 hat, als Eigentümer B. Siebert genannt wird, also Bonifaz, während die restliche Fläche die Nr. 779 trägt mit F. Siebert als Eigentümer.

Den zuvor schon beschriebenen „Durchbruch“ von 1927 überstand das Anwesen ohne Beeinträchtigungen, die damals festgelegten Baufluchten ließen es unangetastet. Es gewann an Wert durch die Aufweitung der Gasse zu einer breiten Autostraße, sodass Siebert schon im Mai 1927 den Einbau eines Ladens „angrenzend an den Roos’schen Garten“[1] beantragte. (Dieser Laden erfuhr nach dem 2. Weltkrieg vielfache Nutzungsänderungen, Erweiterungen und Umbauten und war Gegenstand umfangreichen Schriftverkehrs zwischen Eigentümer, den jeweiligen Pächtern und den Behörden.)

Die 30er Jahre waren auch für die Sieberts geprägt von den großen wirtschaftlichen Problemen, mit denen Deutschland in diesen Jahren konfrontiert war.  Franz Xaver Siebert, dessen Ehefrau im März 1931 verstorben war[2], wendet sich im Frühjahr 1934 an den Gemeinderat: „Durch die Errichtung der Autostraße … leidet mein Anwesen äußerst Not, hervorgerufen durch die Tag und Nacht erfolgende Erschütterungen und bröckelt vom Verputz des Hauses mehr ab. … durch den schlechten Geschäftsgang und durch die äußerst große Belastungen, die ich mir durch den Kauf der ehem. Präpositwerke[3] zugezogen habe, ist es mir nicht möglich mein … Anwesen so herzustellen, dass erstens ein weiteres Ausbrechen verhindert wird zweitens das Stadtbild ein Aussehen erhält das einer Gemeinde, wie Ettlingen, würdig ist. Ich bitte daher den Gemeinderat höfl. um Zusage eines verlorenen Zuschusses … von ca. achthundert Mark.“  Er schätze die gesamten Kosten für die Herrichtung der Fassade auf mehr als 2.000 Mark, bitte „infolge der Dringlichkeit dieser Sache … um vorzugsweise Behandlung“ und schließt „Mit deutschem Gruß!“. Das Stadtbauamt bestätigt dem Bürgermeister den verwahrlosten Zustand „hauptsächlich am Äußern“, sagt aber auch, dass „auf die Erhaltung des Baues als Baudenkmal ein besonderer Wert nicht zu legen“ sei. „Besondere Zuwendungen für die Instandhaltung sind vom Standpunkt der Denkmalpflege nicht begründet“. Für die „Ermöglichung der Instandsetzung überhaupt …, um den ziemlich verwahrlosten Zustand zu beseitigen …  sind jedoch Mittel nicht vorgesehen“.

Im Juni 1937 bietet Siebert der Stadt sein Anwesen für 40.000,- RM[4] zum Kauf an. Die Stadt bestätigt in ihrer Antwort das Interesse daran „den das Stadtbild an der lebhaften Verkehrsstraße beeinträchtigenden unschönen Anblick Ihres in sehr schlechtem baulichen Zustand befindlichen Anwesens … zu beseitigen. Nur dieser Grund veranlasst die Stadt, sich mit Ihnen … in Kaufverhandlungen einzulassen, obwohl für sie damit erhebliche Opfer verbunden sein werden.“ Der geforderte Preis war der Stadt jedoch viel zu hoch, sie bot „im Interesse der Verschönerung des Stadtbildes“ 20.000,- RM, da „ein Mehrbetrag den Wert des Anwesens übersteigt“.

Nun meldet sich im Dezember des gleichen Jahres Emil Siebert, Sohn Franz Xavers und jüngerer Bruder Franz Antons, ebenfalls Seifensieder, wohnhaft in der Pforzheimer Straße, bei der Stadt: Er habe die Absicht, den hinteren Teil des elterlichen Anwesens käuflich zu erwerben und dort eine Seifensiederei einzurichten. Er bitte deshalb um eine teilweise „Verlagerung“ der auf dem Anwesen Rheinstraße 2 zugunsten der Stadt eingetragenen Hypothek (Restsumme aus dem Kauf der Präpositwerke) auf das Anwesen Präposit. Die Stadt lehnt ab. Sie sei der Auffassung, dass das Anwesen Rheinstraße 2 „mit der Zeit beseitigt werden muß, da es in seinem jetzigen Zustand das Stadtbild außerordentlich verschlechtert und schon vielfach Anlaß zu Beanstandungen gegeben hat. Die Stadtverwaltung kann deshalb nicht verantworten, daß unter ihrer Mitwirkung neue Unternehmen, die diesem Vorhaben nur hinderlich sein können, in dem Anwesen Rheinstraße 2 errichtet werden.“

Die Kauf- bzw. Verkaufsverhandlungen kamen ins Stocken bis ein Anruf von Adjudant Pg.[5] F. aus der „Reichsstatthalterei“[6] wieder Bewegung in die städtischen Bemühungen brachte mit dem Hinweis, dass auch „der Herr Reichsstatthalter die Herstellung des Hauses Siebert … als dringend erforderlich ansehe.“ Siebert wurde einbestellt und unterrichtet, dass „der schlechte Zustand des Hauses nicht länger bleiben könne … . Falls er nicht freiwillig eine Änderung eintreten lasse, habe er eine diesbezügliche Auflage zu erwarten, … zumal auch von hoher Stelle in Karlsruhe eine Änderung als dringend notwendig angesehen werde.“ Allerdings, so ein Vermerk des Bürgermeisters, komme ein Abbruch des Hauses „gegenwärtig und auf absehbare Zeit hinaus schon deshalb nicht in Frage …weil das Anwesen Siebert  7 Familien beherbergt, für die bei dem starken Wohnungsmangel, der in Ettlingen herrscht, kein anderweitiges Unterkommen möglich ist. Es kommt hiernach nur eine Herrichtung des Hauses in Frage.“

Am 29. März die Antwort Sieberts: „Ich kann … Ihrem Ansuchen … nicht entsprechen. Heil Hitler, Franz Siebert“. Er habe erfahren, dass „die Verbreiterung der Reichsstraße 3 auf 24 m in Wegfall gekommen“ sei und er nun ja auf seinem Anwesen einen Neubau errichten könne, der „nicht nur der bevorzugten Lage entspricht, sondern auch den heutigen Anforderungen im Wohnungsbau gerecht wird.“ Es wäre dann doch sinnlos, für die Zeit bis zum Abbruch noch Geld in die Änderung des äußerlichen Zustands zu stecken, „Von den heutigen Materials- und Arbeitskräfteschwierigkeiten ganz zu schweigen.“ Diese Geld „wäre gerade zum Fenster hinausgeworfen.“

Unterstützung suchte die Stadt nun beim Landratsamt und bat es, „die notwendigen Auflagen … zu erlassen und bei deren Nichtdurchführung durch den Gebäudeeigentümer die Ersatzvornahme auf Kosten des Hauseigentümers anzuordnen.“ Die Stadt bat auch um die Festsetzung möglichst kurzer Fristen, „da Siebert voraussichtlich doch mit allen möglichen Ausflüchten versuchen wird um die Erfüllung der Auflagen herumzukommen, und die Ersatzvornahme doch erfolgen muß.“

Auch das Landratsamt hatte wegen der Material- und Arbeitskräfteknappheit Bedenken, ob Auflagen überhaupt durchgeführt werden können und ordnete zuerst einmal eine Ortsbesichtigung an, bei der Siebert erneut versicherte, dass er sich nach wie vor weigere, an den zum Abbruch vorgesehenen Gebäuden noch irgendwelche Instandsetzungen vorzunehmen, „wozu ihm auch die erforderlichen Mittel fehlen würden u. er außerdem mit einer nochmaligen Einberufung zum Heeresdienst rechnen müsse“. Die anwesenden Bausachverständigen waren sich schließlich einig, dass eine so umfangreiche Instandsetzung derzeit nicht machbar sei und schlugen vor, Siebert zur Auflage zu machen, „sofort nach Kriegsende“ ein entsprechendes Neubauprojekt einzureichen.

Mit Schreiben vom 20. Juni an das Landratsamt verwarf die Stadt dann diesen Vorschlag und nannte die „Instandsetzung des Anwesens für absehbare Zeit die einzige Möglichkeit zur Beseitigung des schlechten Zustandes“. Da mit der alsbaldigen Instandsetzung nicht mehr zugewartet werden könne „wird deshalb nochmals gebeten, entsprechende Auflagen ergehen zu lassen.“

Bis 1947 sind keine weiteren Aktivitäten um das Anwesen Siebert aktenkundig. Als Franz Anton Siebert in diesem Jahr einen Bauantrag zur Renovierung der Fassade und zum Umbau des Ladens Ecke Rheinstraße stellte, wurde auch der örtliche Bauausschuss befragt. In seiner  Stellungnahme wird als Baujahr des Anwesens das Jahr 1735 genannt, „wie der Schlußstein am Hoftor anzeigt“.  Dazu passen würde die Inschrift auf dem Wegkreuz (Bild 3) neben dem Tor mit der Jahreszahl 1743. Leider konnte kein Bilder des gesamten Torbogens samt Schlussstein als Beleg gefunden werden.

Gedanken machte sich der Ausschuss auch über die Gestaltung der Fassade zur Schillerstraße und fügte gleich eine Darstellung (Bild 19) bei, wie das Gebäude nach dem Entfernen des Putzes - mit wohlwollender Fantasie - aussehen könnte. Siebert äußerte sich in der Folge allerdings dem Stadtbauamt gegenüber, dass seiner Kenntnis nach „das Riegelfachwerk hinter dem Putz so schadhaft sei, dass eine Instandsetzung als sichtbare Konstruktion nicht möglich sein werde oder doch nur mit so großen Aufwendungen, die über seine Leistungsfähigkeit hinausgehen würden.“




[1] Also im nördlichen Gebäude

[2] „Mittelbadischer Courier“ (MBC) vom 19.3.1931

[3] Das an der Mörscher Straße liegende Gelände der das Sprengmittel „Präposit“ herstellenden Firma war nach ihrem Konkurs von der Stadt aufgekauft und 1928 an Franz Xaver Siebert weiterverkauft worden

[4] Reichsmark

[5] Parteigenosse

[6] Amtssitz des Reichsstatthalters = Gauleiters, Robert Wagner für den Gau Baden-Elsass

Bild 19: Skizze der Fassade als Fachwerk

Quelle: SAE 1/AV-1345

Auch das Heimatmuseum fühlte sich zu einer Stellungnahme verpflichtet. Es habe „die erzieherische Aufgabe, in allen Volksschichten den Sinn für das Geschmackvolle und Schöne zu wecken“, es müsse aber auch von der Ortsgruppe „Badische Heimat“ und der Stadtverwaltung darauf hingewirkt werden, dass „auch bei kleinsten baulichen Veränderungen eine Stil- und Geschmacksberatung erfolgt“. Schon 1937 habe es Bestrebungen gegeben, dieses Gebäude, das früher einmal das Forsthaus  gewesen sei,  „wegen der vielen Verkehrsunglücke an dieser Stelle (Erbprinzeck!)“ abzureißen. Auch die „Ettlinger Zeitung“ befand unter dem Titel „Ein freundliches Gesicht“: „Die Fachwerkbauart des ehemaligen Forsthauses sollte auf keinen Fall verschwinden sondern erneuert werden.“

Anfang Februar 1950 wendet sich Siebert an die Stadt: Er habe erfahren, dass die Stadt den Erwerb und Abriss seines Anwesens plane, „wo er selbst im Augenblick doch dabei sei, einen Teil an eine Großmetzgerei zu verpachten“. Siebert wird zu einer Besprechung beim Bürgermeister „einbestellt“, der ihm eröffnet, dass sein Haus „ein großes Verkehrshindernis an der Kreuzung beim Erbprinz darstellt“. Er wird auch darüber informiert, „dass die Baufluchten in der Schillerstraße soweit zurückgelegt werden würden, dass später nur noch einstöckige Gebäude[1] zwischen Kino[2] und Gehweg möglich sind.“ Er möge auch bedenken, „daß Verbesserungen an seinem Anwesen bei einer späteren Entfernung nicht mehr aufgerechnet werden können.“ Mitte Dezember bittet Siebert mit einem Anruf bei der Stadt, man möge ihm das Ergebnis dieser Besprechung doch bitte auch schriftlich mitteilen. Dies erfolgt umgehend und beschreibt den damaligen Stand der Ankaufs- bzw. Verkaufsverhandlungen, weshalb das Schreiben des Bürgermeisters in Gänze zitiert wird:  

„Der bauliche Zustand Ihres Anwesens ist schon lange Jahre sehr unbefriedigend, was besonders bei der verkehrsreichen Lage des Gebäudes sehr unerwünscht ist. Entgegen der von Ihnen nach dem Baugesuch vom Jahre 1948 an dem Gebäude geplanten Veränderungen (Umbau des Ladengeschäfts mit Verlegung des Eingangs und Renovierung der Fassade) hat Sie die Stadtverwaltung im Frühjahr ds.J. jedoch mündlich gebeten, in dem baufälligen Gebäude keinerlei Investierungen, da zu jener Zeit schon Vorschläge für eine Verbesserung der Verkehrsverhältnisse … geplant waren. In diesem Zusammenhang hat die Stadtverwaltung in der Zwischenzeit auch auf die Einhaltung einer entsprechenden Bauflucht bei  Erstellung des neuen Kinos in der Schillerstraße Einfluß genommen und die Bauplätze Ecke Schillerstraße und Mühlenstraße käuflich erworben, um zu gegebener Zeit keine Schwierigkeiten mit etwaigen Privateigentümern zu haben. Die Vorschläge der Stadtverwaltung für eine verbesserte Straßenführung der südlichen Schillerstraße sind in Vorbereitung und werden s. Zt. den in Frage kommenden staatlichen Dienststellen vorgelegt.  Ich wiederhole deshalb nochmals die im Frühjahr ds.J.[3] gegebene mündliche Mahnung auf Zurückstellung irgendwelcher baulicher Veränderungen an dem Anwesen Rheinstraße 2. Jedenfalls könnten bei Spruchreifwerden des geplanten Projekts trotzdem an Ihrem Anwesen vorgenommene kostenbringende Veränderungen von den etwa dazu verpflichtenden Stellen nicht getragen werden.“ Es dauerte übrigens noch über ein Vierteljahrhundert bis zu diesem „Spruchreifwerden“.

Siebert zeigte sich davon nicht eingeschüchtert. Mit weiteren Bauanträgen und Nutzungsänderungen bekräftigt er seinen bereits früher geäußerten Standpunkt: „Im Grunde bin ich strikte gegen einen Verkauf meines Anwesens an die Stadtgemeinde“. Sein Selbstbewusstsein zeigt sich auch im Briefpapier, das er für die Korrespondenz nun verwendet.




[1] Kurze Zeit später waren plötzlich auch 3 Stockwerke möglich!

[2] „Union-Lichtspiele“, Rheinstr. 4

[3] dieses Jahres

Bild 20: Briefkopf der Korrespondenz von Franz Siebert

Quelle: SAE 1/AV-1345

Im März 1950, Sieberts „Einbestellung“ zum Gespräch bei der Stadt war erst vier Wochen her,  zeigte Konditor K. bei der zuständigen städtischen Behörde an, im nördlichen Gebäude des Siebert‘schen Anwesens anstelle des bisherigen Zeitungsladens ein Café mit Eisdiele zu eröffnen[1]. Seitens der Stadt war solches jedoch nicht erwünscht, da das Anwesen „ohnehin zum Abriss bestimmt“ sei, die Deckenhöhen mit 2,30 m (statt 3,00 m) zu niedrig und auch keine Abortanlage vorhanden sei. Das Café sei also bis zur Beseitigung der Mängel sofort zu schließen. Die Anfechtungsklage des K. war insoweit erfolgreich, als dass die Stadt gesagt bekam, dass sie nicht die Kompetenz habe, eine Schließung anordnen, sondern nur Auflagen erteilen könne. Im Februar 1951 zog die Stadt also ihre Schließungsverfügung zurück, erteilte für 5 Jahre Befreiung bezüglich der Raumhöhe und verlangte den Bau des Aborts bis zum 1. Mai des Jahres. Der Ausschank von Alkohol wurde allerdings nicht gestattet.

Wie um ihrem Wunsch nach Abriss Nachdruck verleihen zu wollen, wandte sich die Stadt  gleichzeitig an das Landratsamt mit dem Hinweis, dass der bauliche Zustand der Nordwand des Anwesens sehr schlecht sei und eine Gefahr für den dortigen Notausgang des im Bau befindlichen Kinos[2] darstelle: „Um Erteilung der erforderlichen Auflagen zur Beseitigung des gefährlichen Zustands wird gebeten.“ Aber auch hiermit blitzte die Stadt ab. Der Sachbearbeiter des Landratsamtes vermerkt auf dem Schreiben der Stadt: „Nach Rücksprache und Besichtigung mit dem Bezirksbaumeister W. wurde die Giebelmauer instandgesetzt, sodaß von einer Baufälligkeit nicht mehr gesprochen werden kann“.

Zur Bebauung der Schillerstraße zwischen Mühlen- und Rheinstraße stellte die Stadt im Sommer 1951 im Regierungspräsidium Karlsruhe ein vom Stadtbauamt angefertigtes Modell vor (Bild 21).




[1] SAE 1/OA-Gast-043

[2] Das Kino „Capitol“ wurde am 3.3.1951 eröffnet

Bild 21: Modell von 1951 zur Bebauung der Schillerstraße mit Eintragungen des Autors

Quelle: SAE 1/AB-6064

Auf Wunsch der „Kommission für städtische Bauvorhaben“ sollte das Amt darüber hinaus weitere Vorschläge  erarbeiten unter Einbeziehung des Eckes Schillerstraße/Badenertorstraße mit Anschluss an das damalige Haus Möbel-Mai[1]. Die Aufweitung der Straße auf die für die Bundesstraße 3 erforderliche Straßenbreite sollte, „um für die Zukunft den Verkehrsverhältnissen Rechnung zu tragen“ allerdings nur auf der Siebert’schen Seite erfolgen mit der bereits angekündigten Neufestlegung der Baufluchten, die auch am 3.11.1953 beschlossen wurde. Schon am nächsten Tag (!) stimmte das Regierungspräsidium zu, es erging Mitteilung an die Betroffenen und die neue Planung wurde am 13. November veröffentlicht.

Doch Siebert wehrte sich heftig gegen das Bestreben der Stadt und der Straßenbaubehörde, Teile seines Anwesens dem weiteren Ausbau der Schillerstraße zu opfern und erhob am 5.12.1953 Einspruch.[2] Für 150.000,- DM würde er sein Anwesen verkaufen, ließ er die Stadt Anfang März 1954 wissen. Die lehnte zu diesem Preis aber dankend ab und rechnete ihm vor, dass diese Forderung einem Preis von 153,47 DM je qm entspricht: „Eine solche weit überhöhte Forderung bildet keine Verhandlungsgrundlage.“ Nochmals machte die Stadt den Vorschlag, auf der Westseite der Schillerstraße ein 33 m langes 3-stöckiges Gebäude zu bauen (Nr. 5 in Bild 21), von dem Siebert 12 m als Ersatz für sein Grundstück erhalten sollte. Doch Siebert lehnte ab: Sein  Haus  „in seinem derzeitigen  Zustand und Ausmaßen und bei den von mir schon über 5 Jahren beabsichtigten Umbauarbeiten, auf Anweisung[3] des Herrn Bürgermeister … stets zurückgehalten, würde meinen Erfordernissen vollauf genügen und stellt bei der Lage und Größenverhältnis einen Verkehrswert von 150 Mille dar“.  

Heute würde es man wohl einen „Bauturbo“ nennen, was derweil auf der Ostseite der Schillerstraße geschah: Mit Vertrag vom 28. Dezember 1953 hatte die Stadt ihre Grundstücke auf der Ostseite der Schillerstraße bis hin zur Stadtmauer (in Bild 10 grau angelegt) an die Mannheimer „Beamtenwohnungsbaugesellschaft“ (BEWOG) verkauft[4]. Anfang November hatte der Gemeinderat zwar beschlossen, das Gelände mit einer Größe von 1.182 m² in Erbpacht (4% Zins auf den Grundstückswert von 12,- DM/m²) der BEWOG zu überlassen, hob diesen Beschluss aber noch im selben Monat wieder auf und beschloss den Verkauf für den „Gesamtkaufpreis von DM 14.184,-, zahlbar spätestens 14 Tagen nach Abschluss des Kaufvertrages an die Stadtkasse Ettlingen“. Der Abriss der darauf noch befindlichen Gebäude sollte durch den Käufer erfolgen. Das Baugesuch datiert vom 17. Dezember 1953[5], also noch vor Abschluss des Kaufvertrags. Die Stellungnahmen der einzelnen Fachbehörden liegen bis Mitte März vor, das Straßenbauamt bestätigt z. B. die Einhaltung der Bauflucht vom 28.11.1925 (!) und nach Berücksichtigung von Änderungswünschen des Regierungspräsidiums bezüglich der Fassadengestaltung stellt das Landratsamt Ende April die Baugenehmigung aus, nicht ohne dass der Bauherr tags zuvor schriftlich darum gebeten hätte, „damit die eingestellten Bauarbeiten unverzüglich weitergeführt werden können“.[6] Zwei Wochen später ist der Keller des ersten Bauabschnitts fertig und kann, so eine Mitteilung des Bauherrn an das Landratsamt „besichtigt werden“. Bis Juli 1954 sind auch die oberen Geschosse des ersten Bauabschnitts fertig.  Bild 14 zeigt diesen Stand der Bauarbeiten. Im Mai 1955 beantragte die BEWOG den Abbruch der letzten Altbauten an der Badenertorstraße und bis Ende des Jahres war auch der restliche Rohbau erstellt. Dem direkten Anschluss an das Gebäude Badenertorstraße 16 wurde auch ein Stück der alten Stadtmauer geopfert. Die „Ettlinger Zeitung“ berichtete in ihrer Ausgabe vom 25.10.1955 über das Richtfest für die „37 Wohnungen und 8 Läden“, das 3 Tage zuvor im Gasthaus zum „Ritter“ gefeiert worden war: „Diese „Abschirmung der Bundesstraße 3 gegen die Altstadt“ – so lautete die architekton. Aufgabe – gehört von nun an zum Ettlinger Stadtbild. Schon mit Rücksicht auf das schräg gegenüber liegende Hotel Erbprinz, das so viel dazu beigetragen hat, Ettlingen weit über Deutschland hinaus bekanntzumachen, war hier eine repräsentative Lösung notwendig.“

Ohne das Entstandene zu werten, können wir uns nun wieder der anderen Straßenseite zuwenden. Dort machte ein erneutes Angebot der Stadt über 68.600,- DM – dies war der Schätzpreis der stadteigenen „Schätzungskommission“ – Siebert offenbar derart wütend, dass er Ende Mai 1954 einen geharnischten Brief an den Bürgermeister richtete: „ … Lassen Sie Ihre Hände von meinem Hause und seien Sie Gottfroh, dass das Eck bleibt. So entfallen die Unglücksfälle. Sie müssen immer wissen, dass das Haus heute noch nicht baufällig ist. … Denn sonst wäre es schon längst zusammengebrochen, gemäß Ihrer Meinung lt. Brief vom 5. Dezember 50.“ Die Bitte Sieberts, ihm das Wertgutachten der Gebäudeversicherung (siehe  Abschnitt „Das Anwesen“) zur Kenntnis zu geben, lehnte der Gemeinderat ab. Zusammen mit einem letzten Angebot, ihm „eine Entschädigungssumme von DM 90.000,- zu zahlen … bzw. ihm vom Gesamtgebäude (30 m) die Hälfte, also etwa 15 m“ zu überlassen, setzte die Stadt Siebert nunmehr Frist bis zum 30.6.1954. Sollte diese Frist ablaufen, ohne dass Siebert das Angebot der Stadt annimmt, müsse „die Angelegenheit vorläufig auf sich beruhen“.

Siebert lehnte das Angebot ab, die Frist verstrich, „die Verhandlungen hatten sich zerschlagen“, so ein städtischer „Sachstandsbericht“ vom Juli 1956: „Die Stadt hätte nach diesem Vorhaben für das alte Gelumpe des Herrn Siebert oder einen Platz in der Größe von rund 600 qm 150.000 DM bezahlt.“

Die parallel zu den Ankaufsverhandlungen laufenden Planungen der Stadt zur Neufestlegung der Baufluchten auf der Westseite sind aus den nächsten Bildern ersichtlich.




[1] Badenertorstr. 16, heute „Sibylla-Apotheke“

[2] SAE 1/AV-6064

[3] Gemeint war die damalige „mündliche Mahnung“

[4] SAE Ratsprotokoll RP-184

[5] BOA 1954 0370

[6] dito

Bild 22: Baufluchten für 3-stöckige Blocks, 1954

Quelle: PLA

Man erkennt in der ersten Planung von 1954, dass Siebert entlang der Schillerstraße einen mehr als 3 m breiten Streifen (zwischen gelber und roter Linie)  hätte abgeben sollen. Die von der Straßenbaubehörde geforderte Freihaltung eines sogenannten  „Sichtwinkels“ an Ecke zur Rheinstraße erforderte zusätzliche Geländeabgabe. Am 15.6.1954 beantragte die Stadt beim Landratsamt eine Bausperre[1] und das Amt verhängte diese auch umgehend für 1 Jahr unter der Bedingung, dass der Häuserblock auf Lgb. 779, also dem Siebert’schen Anwesen, „bis auf die Sichtlinie“ zu kürzen sei.

Vom Landratsamt als der zuständigen Behörde wurde Siebert nach seinem Einspruch vom 28.8.1954 darauf hingewiesen, dass ein solcher nicht möglich sei, er aber stattdessen Anfechtungsklage erheben könne. Zehn Tage später reichte Siebert diese auch beim Verwaltungsgericht ein. Nach einer mündlichen Verhandlung Anfang Mai 1955 entschied das Verwaltungsgericht am 27. Juli 1955: die Anfechtungsklage wird abgewiesen!

Zwei Monate später legte Siebert Berufung beim Oberverwaltungsgericht ein: Das dem Urteil hauptsächlich zugrunde liegende Angebot über 70.000,- DM und Neubaumöglichkeit auf 12 m Länge sei seitens der Stadt überhaupt nicht gemacht worden und er schlage deshalb vor, das Verfahren einstweilig ruhen zu lassen, da begründete Aussicht auf eine außergerichtliche Einigung bestehe.

Im Januar 1956 erfolgte dann seitens der Kommune die endgültige „Neufeststellung der Baufluchten an der Schillerstraße“ gemäß Bild 23. Sie war formalrechtlich erforderlich geworden, weil das gerichtliche Verfahren, das sich gegen den Baufluchtenplan von 1954 gerichtet hatte, noch nicht abgeschlossen gewesen war.




[1] Eigentlich „Veränderungssperre“, sie soll verhindern, dass vor der Aufstellung eines neuen Bebauungsplans vollendete Tatsachen geschaffen werden

Bild 1: Endgültige Baufluchten von 1956

Quelle: PLA

An der Rheinstraße ist der „Sichtwinkel“ nun als solcher deutlich zu sehen. Einen gleichen – aber eher symbolischen - „Sichtwinkel“ finden wir  bei der Mühlenstraße am dortigen Gebäude (frühere Erbprinz-Apotheke) aus dem Jahr 1964: Aus dem Gebäudekörper ist das Erdgeschoss schräg ausgeschnitten und bietet so eine bessere Sicht „ums Eck“.  Eine ähnliche Lösung hat Siebert  1961 in einem Baugesuch auch für sein Eckhaus an der Rheinstraße beantragt, indem er das Erdgeschoss „übers Eck“ entfallen lassen und das Obergeschoss auf Stützen stellen wollte. So wäre die Sicht für die Autofahrer frei geblieben. Der Gemeinderat lehnte es jedoch im Januar 1962 ab, „dem Landratsamt eine Empfehlung dahin zu geben, dem Baugesuch … in der vorliegenden Form stattzugeben.“. Man ist versucht zu denken: „quod licet Jovi non licet bovi“[1], das Grundstück an der Ecke Mühlenstraße war nämlich bereits in städtischem Besitz! Von den ganzen Neufestlegungen der Baufluchten war Siebert der allein  Betroffene, das neue Kino „Capitol“ stand ja bereits in der von der Stadt gewollten Flucht.

Siebert gab jedoch nicht auf und reichte in den Folgejahren Bauantrag um Bauantrag ein. Einem Baugesuch von 1957 zum Einbau eines Ladens in der alten Hofeinfahrt[2] widersetzte sich die Gemeinde nicht, obwohl auch die Hofeinfahrt zumindest teilweise vor der Bauflucht (Sichtwinkel!) lag. Der das Gesuch einreichende Planer (er war damals noch Student) wurde später Stadtbaumeister, in Ettlingen!

1958 wollte Siebert nun im mittleren Teil an der Schillerstraße (in der alten Seifensiederei!) einen Laden einbauen; der dafür eingereichte Bauantrag wurde, trotz vielfacher Bemühungen und Vorsprachen beim Landrat, nicht genehmigt, weil der Laden wieder vor der Bauflucht lag.  

Mit dem nächsten Baugesuch vom 25.5.1960 beantragte Siebert die Vergrößerung des Cafés unmittelbar neben dem Kino „Capitol“.: Ein Nebenraum im landwirtschaftlichen Gebäudeteil sollte dem Café zugeschlagen werden, sodass sich dessen Fläche in etwa verdoppelte. Das Landratsamt hatte keine Bedenken zu genehmigen, wenn der zusätzliche Raum auf eine lichte Höhe von 2,9 m gebracht würde. Die Genehmigung des Landratsamts erfolgte unter Vorbehalt und mit der Bedingung, dass der Bauherr bei einem späteren Verkauf an die Stadt auf die Erstattung des mit dem Umbau verbundenen Mehrwerts verzichtet.

Für das Eckhaus an der Rheinstraße hatte Siebert 1961 mit der Dresdner Bank[3] einen potentiellen und prominenten Mietinteressenten gefunden. Er reichte zusammen mit der Bank ein Baugesuch ein, das den Umbau von Keller- und Erdgeschoss zu Bankräumen vorsah, die Baufluchten jedoch völlig ignorierte. Die Stadt gab das Baugesuch an das Landratsamt als zuständige Genehmigungsinstanz[4] weiter mit den Anmerkungen, dass die Ortsbau-kommission wegen Überschreitung der Bauflucht nicht zugestimmt habe. Auch der Gemeinderat habe eine Ausnahmegenehmigung nicht befürwortet. Nur wenige Tage später stellte Sieberts Architekt eine Planungsvariante vor, die im Keller- und Erdgeschoss die Bauflucht in der Sichtlinie respektierte. Die Obergeschosse sollten unverändert bleiben, es sei allerdings „eine Abstützung in der alten Bauflucht erforderlich“. Es bilde sich so „ein Arkadengang, der dem Fußgängerverkehr zur Verfügung steht und eine Übersicht bei der Straßenkreuzung ermöglicht“.[5] Aber auch zu dieser Variante lautete es seitens der Stadt: „Der Gemeinderat lehnt es ab, dem Landratsamt eine Empfehlung dahin zu geben, dem Baugesuch der Dresdner Bank in der vorliegenden Form stattzugeben“. Anfang März 1962 sprach Siebert dann beim Bürgermeister vor und teilte mit, dass die Dresdner Bank als Interessent zurücktrete, er wolle nun bei der Commerzbank anfragen. Die Stadt machte das Angebot, dass Siebert „bei Beseitigung des alten Gebäudes zur Erstellung eines neuen Baues, der hinter den Baufluchten stehen muss, von der Stadt einen Zuschuss von DM 58.000,- erhält“.[6] Die Stadt erklärte sich auch bereit, die im Abbruchbereich „vorhandenen“ Mietparteien mit Wohnraum zu versorgen. Inzwischen hatte das Landratsamt das Gesuch bearbeitet und beschied: Wegen fehlender Stellplätze[7] und auch aus rein städtebaulichen Gründe sei das Gesuch nicht genehmigungsfähig. Zudem dürfe im Gebiet eines einfachen Bau- und Straßenfluchtenplans die Genehmigungsbehörde Neubauten nur im Einvernehmen mit dem örtlichen Planungsträger zulassen, gleiches gelte für Ausnahmegenehmigungen. Da es aber auch hierfür keine Zustimmung des Gemeinderats gäbe und ein „Ermessensfehlgebrauch“ nicht ersichtlich sei , müsse das Gesuch  zurückgewiesen werden.

Im Café „Capitol“, am anderen Ende des Anwesens, hatte die Polizei inzwischen die Umbaumaßnahmen inspiziert und nach weiteren Nachkontrollen die Erfüllung aller Auflagen bestätigt. Doch die Ruhe war trügerisch: Im Sommer 1963 bekam  das Landratsamt vom Jugendamt Informationen, dass das Café „laufend bis nachts um 2 – 4 Uhr“  geöffnet habe. Es sei „auch davon gesprochen worden, dass am geschlossenen Mittwoch sich in der Gaststätte Paare treffen“. Das Landratsamt bat also die Landespolizei um „Vornahme öfterer Polizeistundenkontrollen“, aus denen sich jedoch, so der Bericht der Polizei, „keine Beanstandungen o.g. Art“ ergaben.




[1] Lateinische Redewendung: „Was dem Jupiter erlaubt ist, ist nicht auch jedem Rindvieh erlaubt“

[2] BOA AZ 1957 0731Z, siehe auch Bild 2

[3] Sie hatte bislang noch keine Filiale in Ettlingen

[4] Erst 1966, mit der Erhebung zur Großen Kreisstadt, erhielt Ettlingen diese Zuständigkeit

[5] Aus der Akte des Bauordnungsamtes

[6] Heute etwa 154.000 €. Heutiger Grundsteuerwert des Grundstücks etwa 436.000,- Euro

[7] Das BEWOG-Gebäude auf der anderen Seite war 1954 ohne den Nachweis von Stellplätzen oder deren finanzieller Ablöse genehmigt worden

Franz Anton Siebert verstarb 1966, noch vor seinem 70sten Geburtstag. Das Eigentum am Anwesen ging auf seine Witwe Maria über.

Ende 1974 berichteten die BNN, dass die Straßenbauverwaltung das Anwesen Siebert erworben habe:[1] Den Mietern sei zur Jahresmitte 1975 gekündigt worden und danach solle abgerissen werden. Der Kaufpreis, den die Bundesrepublik Deutschland entrichtet hat, konnte nicht ermittelt werden.

Das Einwohnerbuch von Ettlingen führt in seiner Ausgabe von 1975 erstmals die Bundesrepublik Deutschland als Eigentümer[2] auf, im Jahr darauf wird das Haus Rheinstraße 2 nicht mehr erwähnt. Es war nicht mehr.




[1] Zum Kaufpreis konnten leider keine Informationen gefunden werden

[2] Bis in die 90er Jahre zeigten die Einwohnerbücher nicht nur die Namen der Bewohner eines Hauses , sondern auch den des  Eigentümers

Bild 24: Ausschnitt aus einem Luftbild vom Oktober 1976

Quelle: SAE 8/BS-2/1-043

Bild 24 zeigt den Zustand nach dem Abbruch. Am oberen Bildrand ist die Ostwand der „Union-Lichtspiele“ mit dem seitlichen Hauseingang nun frei sichtbar, der Platz bis zur Straße wird als Parkplatz genutzt. Rhein- und Mühlenstraße münden in die 4-spurige B3, die geforderten „Sichtwinkel“ sind freigehalten.

Bild 25: Ausschnitt aus einem Luftbild von 1979

Quelle: 8/BS-2/1-128

Später wird der Platz bis zur Straße (Bild 25) noch für eine Zeitlang mit ein paar Pflanzkübeln  zum „Sitz- und Ruheplatz“  (an der B3!) umgestaltet, bis nach der Beendigung des Kinobetriebs der Umbau des Gebäudes Rheinstraße 4 beginnt und es sich als „Vogel Hausbräu“ zur Schillerstraße hin öffnet.

Heute kann man es sich nur schwer vorstellen: das Anwesen Siebert reichte im obigen Bild (angenähert durch die gestrichelten Linien, ohne Anspruch auf photogrammetrische Genauigkeit)  bis zum Mittelstreifen der vierspurigen Bundesstraße! Oder: Gehen Sie vom Eck des „Vogel-Hausbräu“ etwa 17 m in Richtung „Palladio“[1] auf der anderen Seite der Schillerstraße, dann haben Sie das Siebert’sche Eck erreicht. Aber bitte achten Sie auf den Straßenverkehr!




[1] Früher Eiscafé „Venezia“

Erlauben wir uns einen Blick zurück zu Bild 6 und erzählen dazu eine Geschichte, mit etwas Fantasie, einer guten Lupe  und unserem Wissen nach der Lektüre dieses Berichts:

Ein Fotograf hat um das Jahr 1900 Stativ und Fotoapparat auf der Rastatter Straße aufgebaut, was zu jener Zeit nicht alltäglich war und deshalb die Neugier einiger Anwohner hervorrief. Vor dem Haus Rheinstraße 2 steht der damalige Eigentümer, Seifensieder Franz Xaver Siebert, Sohn des Seifensieders Bonifaz Siebert. Im Schaufenster seines Ladens wirbt er – ganz auf der Höhe der Zeit - für „Lux Seife“ aus England. Aus dem  offenen Fenster im Erdgeschoß schaut seine Frau Beate , im Arm hält sie den kleinen Franz Anton, der erst kürzlich zur Welt gekommen war und später ebenfalls den Beruf des Seifensieders ergreifen wird. Vor dem Laden im rechten Haus,  Badenertorstraße 22, steht Metzgermeister Williard, wie die Schrift über dem Laden nahelegt. Die Damen in den Fenstern daneben bleiben unerkannt, der Bub in Bildmitte ebenso; es ist jedenfalls kein Vorfahre des  Autors dieses Berichts, obwohl, wer weiß?

Das „Haus der Seifensieder“  ist nach teilweise über 200-jähriger Existenz jetzt nur noch Geschichte!

Der Straßenverkehr, dem das Anwesen letztlich zum Opfer fiel, fließt inzwischen zu großen Teilen auf der „B3-Umgehung“ um die Stadt herum! Der „Sichtwinkel“ an der Mühlenstraße soll demnächst wieder verschwinden, das Haus soll „seine Ecke“ wiederbekommen. Der an der Rheinstraße wird nicht mehr benötigt, Ampeln regeln dort den Verkehr. Einem – weshalb auch immer - erneut erforderlich werdenden „Sichtwinkel“ müsste dann das „Vogel Hausbräu“ geopfert werde. Schade - aus der Sicht des Verfassers.

Was ist aus dem Wegkreuz neben der Hofeinfahrt geworden? Im Stadtarchiv existiert ein Bild (8/BS-429-015) von 1964, auf dem es noch zu sehen ist. Nach dem Verbleib wäre zu forschen.

Bei der Erstellung dieser Arbeit haben mir viele Mitarbeiter diverser städtischer Ämter sehr geholfen. Insbesondere das Team des Stadtarchivs hat mit großer Detailkenntnis und ständiger Hilfsbereitschaft  zum Werden beigetragen. Allen dafür mein herzlicher Dank! Ich danke auch der Fa. Beamten-Wohnungsgesellschaft Dr. Buschmann GmbH & Co. KG für die bereitwillige Freigabe ergänzender Informationen und die spontane Bereitschaft, mir Einblick in die Bauunterlagen beim hiesigen Baurechtsamt zu erlauben.

BNN     Regionalzeitung „Badische Neueste Nachrichten“

BOA     Bauordnungsamt

SAE      Stadtarchiv Ettlingen

PLA      Planungsamt Ettlingen